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Auch in Österreich anerkannt?


ELSCHERR

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Hallo ihr lieben. 

 

Ich habe mich jetz nach langem hin und her entschlossen den österreichischen weg zu gehen und mein Propädeutikum und dann das Fachspezifikum zu machen. 

 

Ist die SRH in Österreich anerkannt? 

Ich habe einmal mit einer Dame telefoniert, die meinte dass man den Abschluss ratifizieren muss. 

Aber das ist so einer Sache mit erst prüfen ob ergilt, wenn man ihn schon gemacht hat. 

 

Vielleicht hat ja jemand Erfahrung. 

 

Liebe Grüße 

 

 

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Hallo,

 

I. Zur allgemeinen Gültigkeit der Abschlüsse

 

Die SRH ist eine reguläre staatlich anerkannte deutsche Hochschule. Deshalb müssen die Abschlüsse in einem anderen Land der EU auch nicht ratifiziert/überprüft oder extra anerkannt werden. Du kannst im Anschluss an deinen SRH-Bachelor also unproblematisch einen Masterstudiengang an einer österreichischen FH oder Universität anschließen oder nach einem SRH-Master, sofern du durch Bachelor und Master zusammen genügend ECTS-Punkte gesammelt hast, auch unproblematisch zu einem Doktorat an einer österreichischen Universität zugelassen werden.

 

II. Zur Möglichkeit der anschließenden Psychotherapeutenausbildung (in AT)

 

Ich habe mich soeben etwas reingelesen und rausgefunden, dass die Psychotherapeutentätigkeit in Österreich deutlich einfacher zu erreichen ist als z. B. in Deutschland. Man braucht für den Beginn des Propädeutikums wohl nicht mal ein entsprechendes Studium, die Matura reicht theoretisch. Folglich wärst du nach dem Abschluss des Bachelor ziemlich sicher dafür qualifiziert, wahrscheinlich aber bereits jetzt, solltest du schon über Matura oder eine alternative Voraussetzung (Krankenpflegeausbildung etc.) verfügen. Wahrscheinlich kannst du dir nach dem Bachelor sogar einige Inhalte anrechnen lassen und somit früher in das Fachspezifikum starten.

 

Gegebenenfalls würde ich mir an deiner Stelle aber auch überlegen, vielleicht bereits nach Österreich zu ziehen, dort mit der Ausbildung anzufangen und gleichzeitig an der SRH Fernhochschule im Fernstudium deinen akademischen Abschluss zu machen. So verlierst du wohl weniger Zeit und kommst schneller zu deinen Zielen: akademischer Abschluss und  Berufstätigkeit.

 

Hierzu gibt es noch weitere Informationen: https://www.dgvt-bv.de/news-details/?tx_ttnews[tt_news]=1357&cHash=2b6e14fec8b370e2a4391dd3d81b7616

 

Wenn du dir unsicher bist, würde ich aber empfehlen, dass du dich nochmals schriftlich an eine österreichische Behörde wendest und um Stellungnahme bittest.

 

Ich hoffe, ich konnte dir weiterhelfen. LG und einen schönen Wochenstart!

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Danke! Nur bei deinem Punkt 1 bin ich mir nicht so sicher. 

Ich habe mit der zuständigen um Gesundheitsministerium gesprochen. Der Abschluss muss schon ratifiziert werden. 

Deshalb frage ich, ob es evtl schon einmal jemand so gemacht hat. 

 

 

Das andere mache ich tatsächlich schon! 

Jedoch muss man auch hierfür einen Antrag auf Zulassung stellen. 

Auch das ist nicht so einfach. 

 

 

Liebe Grüße und danke dir! 

 

Elena 

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Wollen Sie denn im Anschluss nur in Österreich arbeiten? Oder ist Ihr Lebensmittelpunkt grundsätzlich in Deutschland? 

 

Wenn das so ist, dann sind diese Ausführungen vielleicht interessant für Sie:

 

Europa Mobil - Ein Psychotherapeut will in Deutschland praktizieren (europa-mobil.de)

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vor 7 Stunden hat ELSCHERR geschrieben:

Danke! Nur bei deinem Punkt 1 bin ich mir nicht so sicher. 

Ich habe mit der zuständigen um Gesundheitsministerium gesprochen. Der Abschluss muss schon ratifiziert werden. 

Deshalb frage ich, ob es evtl schon einmal jemand so gemacht hat. 


Nein, das sollte wirklich kein Problem sein. Ich habe dazu noch ein paar offizielle Angaben aus Österreich gefunden: 

 

“Sie haben außerhalb der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder der Schweiz ein Hochschulstudium abgeschlossen und möchten einen Beruf ergreifen, der per Gesetz einen österreichischen Studienabschluss erfordert? Dann müssen Sie eine Nostrifizierung beantragen.

 

(...)

 

Für Bürger/innen der Europäischen Union (EU) bzw. des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) sowie der Staatsangehörige der Schweiz ist der Zugang zu einer Reihe von akademischen Berufen durch eigene Richtlinien geregelt. Sie ermöglichen ihnen zugleich auch den unmittelbaren Berufszugang. In diesen Fällen ist eine Nostrifizierung weder notwendig noch durchführbar.

 

Quelle: Österreichisches Bildungsministerium, https://www.bmbwf.gv.at/Themen/HS-Uni/Studium/Anerkennung/Nostrifizierung.html

 

Liebe Grüße und viel Erfolg!

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