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Wie digital und flexibel ist das Fernstudium?


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vor 7 Minuten hat developer geschrieben:

Wen auch immer du hier ansprichst: Mein Vertrag stammt vom April dieses Jahres. Und er enthält im Übrigen nichts zur ECTS-Schranke. Wie auch, das ist ein Zweiseiter. Was jetzt folgt ist spekulatives Herleiten:

Ich wollte nur auf mögliche Fallstricke bei solchen teuren Ratenverträge aufmerksam machen.

 

Aber erkläre es doch bitte genauer und gib Butter zu die Fische:

Du darfst also unbegrenzt Module buchen?

Oder gibt es doch eine Reglementierung im Sinne der Fragestellung des TO?

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vor 6 Minuten hat WiInfo geschrieben:

Aber erkläre es doch bitte genauer und gib Butter zu die Fische:

Du darfst also unbegrenzt Module buchen?

Oder gibt es doch eine Reglementierung im Sinne der Fragestellung des TO?

 

Lies noch mal. Steht alles da.

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Um Dir @developerdas Nachlesen etwas leichter zu machen, zitiere ich noch mal zwei konkrete Aussagen von Dir (auch wenn schon alles irgendwo stehen sollte. 😉 )

 

  

vor 17 Stunden hat developer geschrieben:

Ja, geht. Ich habe bspw. ein Teilzeitmodell, bei dem mir per Semester 15 Credits zur Verfügung stehen. Nach hut der Hälfte habe ich nun schon 25 erledigt. Man muss allerdings jeweils neue Credits unterhalb des Semesters beantragen und es gibt keinen Rechtsanspruch darauf.

 

vor 45 Minuten hat developer geschrieben:

Wen auch immer du hier ansprichst: Mein Vertrag stammt vom April dieses Jahres. Und er enthält im Übrigen nichts zur ECTS-Schranke. Wie auch, das ist ein Zweiseiter.

 

Ich sehe da halt eine gewisse Diskrepanz in Deinen Aussagen. Und der TO fragte ja auch explizit u. a. auch nach folgendem:

 

  

Am 12.7.2021 um 00:11 hat LostInT geschrieben:

2.1. Kann man umgekehrt auch schneller vorgehen oder sind die Module an die Semester gekoppelt?

 

Am 12.7.2021 um 01:04 hat LostInT geschrieben:

Was würde denn passieren wenn man zB ein Überflieger wäre (bin ich nicht) und alle Module wesentlich schneller bearbeitet? Geht das?

 

Kann man nun ohne Probleme die Module viel schneller bearbeiten als vorgesehen oder muss man auf Kulanz hoffen (bzw. hat Anspruch auf etwaige ältere Regelungen).?

 

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Wir können hier alle nur von unseren eigenen Erfahrungen (und Verträgen) berichten. Zahlungsmodelle und Vertragsbindungenen der Hochschulen ändern sich auch immer mal wieder. Wenn es also um (rechts)verbindliche Antworten auf Vertragsfragen geht - der Wunsch danach ist ja absolut verständlich bei dem Geld, was man da investiert - empfehle ich die direkte Anfrage bei der Hochschule.

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Auf die Frage, ob sich ein Studium lohnt, mag ich einen ehemaligen Kollegen von mir zitieren, der sagte „Wissen schadet nur dem, der es nicht hat“. In meinem Fall würde ich ein Studium allerdings auch als ein Investment sehen und kann bei mir bestätigen, dass es sich ausgezahlt hat.

 

Ansonsten sei zur Flexibilität angefügt, dass ich es als Vorteil empfand, nicht 4-6 Module parallel bearbeiten zu müssen, sondern diese linear abarbeiten zu können. Manche Module liegen einem mehr, andere weniger - daher sind die Zeitangaben bestenfalls (wie bei anderen Anbietern auch) eher grobe Schätzungen. Wenn du schneller im Zeitplan bist, kenne ich es noch so, dass auf Anfrage zusätzliche ECTS freigeschaltet werden können (wenn Vollzeitmodell) und dass es gewisse Frustration gab, wenn versucht wurde, Teilzeitstudierende dann erst mal in für sie besser passende Zeitmodelle umzuleiten. Hintergrund war seinerzeit, dass es Studierende gab, die sich vor der Beschränkung alle Module freigeschaltet haben und es dann Herausforderungen gab, wenn Module überarbeitet wurden, die Studierenden aber noch ihre ewig alten Skripte daheim hatten.

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vor 17 Stunden hat Alanna geschrieben:

Wenn es also um (rechts)verbindliche Antworten auf Vertragsfragen geht - der Wunsch danach ist ja absolut verständlich bei dem Geld, was man da investiert - empfehle ich die direkte Anfrage bei der Hochschule.

 

Entschuldige bitte, da möchte ich widersprechen bzw. hinterfragen.

 

Eine wirkliche rechtsverbindliche Auskunft wird man nicht von der Studienbetreuung erhalten. In meinen Augen zählt in erster Linie der unterschriebene Vertrag und nicht die Aussage oder die Interpretation der Verkäufer - äh ich meinte - Berater. 😉

 

Ohne genaue Dokumentation der Fragen und Antworten (sie wollen oft auch gerne immer nur telefonieren) ist man dann später an das schriftlich festgelegte gebunden. Alles andere ist fraglich bzw. oder nur Kulanz.

 

Ich denke hier sollte man immer den jeweiligen Vertrag genau betrachten und nicht hoffen, dass die Aussagen von anderen mit älteren Verträgen noch immer gelten.

 

Aber insgesamt hoffe ich, dass die versammelte Foren-Intelligenz hier eher der bessere Ansprechpartner ist.

 

 

vor 17 Stunden hat Alanna geschrieben:

Wir können hier alle nur von unseren eigenen Erfahrungen (und Verträgen) berichten. Zahlungsmodelle und Vertragsbindungenen der Hochschulen ändern sich auch immer mal wieder.

Ja, deswegen sollte man immer selbst schauen was gerade aktuell ist und nicht auf Einschätzungen anderer (mit älteren Verträgen) vertrauen.

 

Und Ja, auch z. B. die FUH hat gerade die Bedingungen verändert. Mal abwarten ob es Bestand hat. Viel ändert sich da für den durchschnittlichen Studenten ohnehin nicht. Aber ich möchte hier mal die vorbildliche transparente Darstellung der FUH loben.

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vor 6 Stunden hat WiInfo geschrieben:

Eine wirkliche rechtsverbindliche Auskunft wird man nicht von der Studienbetreuung erhalten. In meinen Augen zählt in erster Linie der unterschriebene Vertrag und nicht die Aussage oder die Interpretation der Verkäufer - äh ich meinte - Berater.

 

Da gebe ich dir recht. Ich meinte auch weniger eine telefonische "Beratung", als z. B. die Bitte um einen Mustervertrag oder zumindest schon mal eine entsprechende schriftliche Bestätigung. Die sollte man dann natürlich vor der Vertragsunterzeichnung noch mal gegen den Vertragstext abgleichen.

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