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Welche Bücher muss ich in Deutsch für das Abitur lesen?


DWittig

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vor 38 Minuten schrieb Greetsiel:

Ich kann mich nur an drei Deutsch-Lektüren in der Mittelstufe erinnern: Alfred Andersch / Sansibar oder der letzte Grund und Max Frisch / Andorra, mit der ich im ILS-Abiturlehrgang nochmals befasst war  und Goethe / Die Leiden des jungen Werther (der im ILS-Lehrgang auch noch dran kommt).

Ich erinnere mich auch nicht an viel aber noch an "Veronica beschließt zu sterben" Paulo Coelo, und was Reclam so zu bieten hatte wie "Die Leiden des Jungen Werther", "Das Nibelungenlied", "Der Schimmelreiter"

Bearbeitet von polli_on_the_go
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vor 6 Stunden schrieb Greetsiel:

Das Gesetz schreibt Deutsch als schriftliches Prüfungsfach vor und gibt darüberhinaus die Möglichkeit einer mündlichen Prüfung im selben Fach. In der ILS-Variante wird auf diese Möglichkeit verzichtet.

 

Blicke da, ehrlich gesagt, kaum noch durch. Habe bisher an mehreren Webinaren teilgenommen und dabei zum Teil völlig gegensätzliche "Informationen" erhalten. Die Prüfungsordnung für Externe des ILS scheint sich in einigen Punkten vom Nichtschülerabitur, das andere extern ablegen, zu unterscheiden. 

 

Bis vor einigen Jahren war es tatsächlich möglich, als Externer Deutsch (GK) nur mündlich zu nehmen, auch wenn man vom ILS kam. Bei der SGD (Hessen) ging das ebenfalls. War 'ne feine Sache: Man brauchte sich nur in zwei Werken, die man weitgehend selbst wählen konnte, wirklich gut auskennen, brauchte nur einen ungefähren Literaturüberblick sowie einige Fachbegriffe - und konnte damit die komplette Deutsch-Prüfung bestreiten. Entsprechend gering war der Aufwand im Fach Deutsch. Heute geht das nicht mehr. Stattdessen darf man sich mittlerweile 30 Bücher reintun. 

 

Einiges hat sich in den letzten Jahren geändert. Ist mit den Pflichtlektüren genauso. Goethes "Faust" und Schillers "Räuber" gehörten lange Zeit zu den Standardwerken der ILS-Abiturlehrgänge. Inzwischen wurden offenbar beide Werke herausgenommen, zumindest im Deutsch-GK (die Zusatzlektüren für den LK kenne ich nicht). Man könnte diese Sachen auch beim ILS anfragen (z.B. ob man Kafka wenigstens im LK behandelt), aber nach meiner Erfahrung erhält man dann wieder hinhaltende Antworten wie "Soweit sind Sie noch nicht, bearbeiten sie erst einmal ihre aktuellen Literaturhefte" usw.

 

Habe da kürzlich mal angefragt, wie das konkret mit den Themenschwerpunkten in den Fächern des nur-mündlichen Prüfungsteil ausschaut. Bekam dann im Webinar Antworten wie "Da bin ich mir nicht sicher" oder "Das kann ich jetzt so genau auch nicht sagen". Im Prinzip reicht ein Blick in die Hamburger Prüfungsordnung (Nichtschülerabitur), in der auf solche Dinge eingegangen wird. Fraglich ist allerdings, ob diese Prüfungsordnung in vollem Umfang auch für ILS-Teilnehmer gilt, oder nur die "anderen Externen" betrifft. 

 

Um es mit den Worten unseres großen Dichterfürsten zu sagen:

 

"Da steh' ich nun, ich armer Tor,

Und bin so klug als je zuvor!"

Goethe, Faust. Der Tragödie erster Teil, 1808. 

Bearbeitet von AbiFreak
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vor 12 Stunden schrieb AbiFreak:

 

Blicke da, ehrlich gesagt, kaum noch durch. 

 

Die beiden Lehrgangsinformationen von ILS zu Beginn des Lehrgangs und zu Beginn der Qualifikationsphase sind sehr klar und verständlich (und widerspruchsfrei).

 

vor 12 Stunden schrieb AbiFreak:

Fraglich ist allerdings, ob diese Prüfungsordnung in vollem Umfang auch für ILS-Teilnehmer gilt, oder nur die "anderen Externen" betrifft.

 

Das Gesetz gilt selbstverständlich ausnahmslos für alle (wie jedes abstrakt-generelle Gesetz). Es bietet aber Gestaltungsspielräume, klärt also nicht alle Fragen ("kann ..."-Formulierungen). Es spricht aber schon verschiedene Personengruppen an, siehe im Gesetzestext die "... Beteiligung sonstiger Bildungseinrichungen.", ILS gehört dazu (z. B. § 3 Abs. 3, aber auch an anderen Stellen).

 

Es ergibt sich also schon aus dem Gesetz, dass es bei den Prüfungen einen Unterschied machen kann, ob man sie im Rahmen der Abiturvorbereitung und Prüfungsdurchführung einer Bildungseinrichtung wie ILS ablegt oder den Weg alleine geht.

 

 

vor 12 Stunden schrieb AbiFreak:

Im Prinzip reicht ein Blick in die Hamburger Prüfungsordnung (Nichtschülerabitur), in der auf solche Dinge eingegangen wird.

 

Wenn die Antwort im Gesetz steht, dann erübrigt sich ja die Frage an ILS. Allerdings klärt das Gesetz nicht alle Fragen, wie jedes Gesetz, denn der Gesetzgeber hat ja keine Glaskugel um "zukünftige Fragen an das Gesetz" vorherzusehen. Dass die Prüfungsordung nicht alle Fragen klärt ist darüberhinaus Absicht; es lässt Gestaltungsspielräume in der konkreten Anwendung. So gibt es zwischen Hamburger Schulbehörde und ILS eine Vereinbarung (im Verhältnis Staat/Private sind das vom Ergebnis her gesehen staatliche Vorgaben), die die Gestaltungslücken füllen.

 

Bearbeitet von Greetsiel
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vor 2 Stunden schrieb Greetsiel:

Die beiden Lehrgangsinformationen von ILS zu Beginn des Lehrgangs und zu Beginn der Qualifikationsphase sind sehr klar und verständlich (und widerspruchsfrei).

 

Ja, nur leider nicht die Antworten, die ich von ILS-Mitarbeitern (z.B. im Webinar) dazu erhalten habe. 

 

vor 2 Stunden schrieb Greetsiel:

Das Gesetz gilt selbstverständlich ausnahmslos für alle (wie jedes abstrakt-generelle Gesetz). Es bietet aber Gestaltungsspielräume, klärt also nicht alle Fragen ("kann ..."-Formulierungen). 

 

Eben. 

 

vor 2 Stunden schrieb Greetsiel:

Es ergibt sich also schon aus dem Gesetz, dass es bei den Prüfungen einen Unterschied machen kann, ob man sie im Rahmen der Abiturvorbereitung und Prüfungsdurchführung einer Bildungseinrichtung wie ILS ablegt oder den Weg alleine geht.

 

Die spannende Frage lautet jetzt, welcher Unterschied das ist. Das ILS hüllt sich hierzu in Schweigen.

 

vor 2 Stunden schrieb Greetsiel:

Allerdings klärt das Gesetz nicht alle Fragen, wie jedes Gesetz, denn der Gesetzgeber hat ja keine Glaskugel...

 

Hab ich auch nicht. 

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