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Deutsch in der mündlichen Prüfung?


oliviaabi

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Hallo liebe Studis, ich habe eine Frage zu den Abiturprüfungen. Ich mache gerade mein Fernabi am ILS und stehe vor der Wahl meiner Leistungskurse. Habe letztens gelesen, dass Deutsch, Mathe und eine FS schriftlich geprüft werden. Ich kenne aber auch Erfahrungsberichte von Abiturienten, die Deutsch in der Mündlichen Prüfung hatten... wisst ihr, wie da der aktuelle Stand ist? Ich würde Deutsch so gerne mdl prüfen lassen, weil ich mich schriftlich nicht lange konzentrieren kann. 

Würde mich über Erfahrungen und natürlich über jede Antwort freuen 😊 

Liebe Grüße und viel Erfolg beim Lernen 

Olivia

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Hallo,

 

dazu würde ich dir in diesem Thread die Beiträge von @Greetsiel empfehlen:

 
Bis vor einigen Jahren war die mündliche Deutschprüfung kein Thema. Das wurde explizit so empfohlen, wenn man bereits andere, sehr schreibintensive schriftliche Prüfungsfächer hatte. 

Möglich sind mündliche Deutschprüfungen qua Gesetz theoretisch schon, deswegen würde ich mich direkt ans ILS wenden und nachfragen, ob das in Stein gemeißelt ist oder man evtl. auf Antrag doch zugelassen werden kann. Offenbar hat das ILS jetzt mehr Handlungsspielraum als vor ein paar Jahren. Wenn du eine offizielle Antwort hast, bist du erst mal auf der sicheren Seite.

Allerdings muss man bedenken, dass sich das Gesetz bis zu deiner tatsächlichen Prüfung wieder ändern kann. 

LG 

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Danke ihr beiden :) Habe mich mit einer Anfrage ans ILS gewandt, mal sehen was dabei rauskommt. @WiInfo soweit ich weiß kann man seine Abiprüfungen in dem Bundesland ablegen, in dem man sich zum Abitur anmeldet. Muss nicht unbedingt Hamburg sein, das ILS empfiehlt es aber aufgrund der Zusammenarbeit. Ich bin z.B. für das Abi in Hamburg registriert und hatte bis jetzt auch aus der Prüfungsordnung rausgelesen, dass man Deutsch schriftlich prüfen lassen muss.. 

LG :)

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Danke für die Klarstellung. Was ich zuletzt gelesen habe, scheint es ja nicht mal in Bayern (die bei so Prüfungssachen doch eher konservativ sind) wirkliche Hürden für das externe Abitur zu geben.

 

Anscheinend geht das inzwischen auch ganz ohne Vorbereitungskurse. Vor ein paar Jahren musste man ja die Vorbereitung immer davor erläutern und beweisen können. Oder täusche ich mich da?

 

Also könnte man ja im jedem Bundesland vermutlich die Prüfung ablegen. Dann sollte man auch recht einfach nachsehen können, welche Prüfungsleistung mündlich und/oder schriftlich erfolgen muss?

 

Darf man nachfragen, was so ein Abitur-Vorbereitungskurs ungefähr kostet?

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vor 1 Stunde schrieb WiInfo:

Also könnte man ja im jedem Bundesland vermutlich die Prüfung ablegen. Dann sollte man auch recht einfach nachsehen können, welche Prüfungsleistung mündlich und/oder schriftlich erfolgen muss?

 

Meines Wissens ist man in der Wahl des Bundeslandes nicht völlig frei; entweder am Wohnsitz oder dem Standort des Vorbereitungslehrgangs.

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vor 21 Stunden schrieb WiInfo:

Danke für die Klarstellung. Was ich zuletzt gelesen habe, scheint es ja nicht mal in Bayern (die bei so Prüfungssachen doch eher konservativ sind) wirkliche Hürden für das externe Abitur zu geben.

 

 

Doch, die Hürde ist die Abiturprüfung. Alles vorher ist für Schulfremde Vorbereitung (die nicht Teil der Abiturprüfung/des Abschlusses ist) und Anmeldungshürden in Bezug auf die Vorbereitung, deren Zweck es ist, alle Beteiligten, insbesondere die Prüflinge cand. vor ihrer Prüfung als einem aussichtslosen Vorhaben, zu schützen.

Bearbeitet von Greetsiel
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vor 3 Stunden schrieb Greetsiel:

Doch, die Hürde ist die Abiturprüfung.

*Loriot-Mode* Ach! 😉

 

 

vor 3 Stunden schrieb Greetsiel:

Alles vorher ist für Schulfremde Vorbereitung (die nicht Teil der Abiturprüfung/des Abschlusses ist) und Anmeldungshürden in Bezug auf die Vorbereitung, deren Zweck es ist, alle Beteiligten, insbesondere die Prüflinge cand. vor ihrer Prüfung als einem aussichtslosen Vorhaben, zu schützen.

Danke, dass Du das klar gestellt hast. 🙂

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Zitat

Was ich zuletzt gelesen habe, scheint es ja nicht mal in Bayern (die bei so Prüfungssachen doch eher konservativ sind) wirkliche Hürden für das externe Abitur zu geben.

 

Mit dem Recht in Bayern kenne ich mich nicht so aus, weil dort keine Fernschulen mit Abivorbereitung ansässig sind. Aber mein letzter Stand war, dass bei der Anmeldung zur externen Prüfung in den meisten Bundesländern eine ausreichende Vorbereitung nachgewiesen werden muss, eben zum Beispiel durch einen Fernlehrgang. Hat sich da etwas geändert?

Bearbeitet von Markus Jung
Zitat korrigiert
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vor 6 Stunden schrieb Markus Jung:

Mit dem Recht in Bayern kenne ich mich nicht so aus, weil dort keine Fernschulen mit Abivorbereitung ansässig sind. Aber mein letzter Stand war, dass bei der Anmeldung zur externen Prüfung in den meisten Bundesländern eine ausreichende Vorbereitung nachgewiesen werden muss, eben zum Beispiel durch einen Fernlehrgang. Hat sich da etwas geändert?

Gute Frage, ich habe da auch mehr Fragezeichen über den Kopf als Antworten.

 

Der erste Internetsuchen-Treffer führte mich auf die Website des bayerischen Kultusministeriums:

https://www.km.bayern.de/schueler/abschluesse/hochschulreife/abschluesse-fuer-externe-bewerber.html

 

Zitat

Es sind keine besonderen Voraussetzungen zu beachten. Die Vorbereitung erfolgt in Eigenverantwortung. Die Bedingungen für die Abiturprüfung für andere Bewerberinnen und Bewerber sind in den §§ 59 bis 63 der Gymnasialen Schulordnung (GSO) geregelt. Nähere Auskünfte erteilen alle öffentlichen Gymnasien.

In GSO § 60 steht, dass die einzureichenden Unterlagen das Staatsministerium festlegt.

https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayGSO-60

 

Auf der oben genannten Seite des Kultusministeriums gibt es tatsächlich ein PDF (Vorzulegende_Unterlagen.pdf), aber ohne Briefkopf Datum (ist es aktuell gültig?) oder ähnliches.

 

Demnach wird in Bayern doch eine Erklärung benötigt:

Zitat

eine Erklärung, aus der hervorgeht, wie sich die Bewerberin oder der 
Bewerber in den einzelnen Fächern vorbereitet hat; dabei sind die benutzten 
Lehrbücher anzugeben; für die Fremdsprachen sind einige Schriftwerke 
anzugeben, die ganz oder teilweise gelesen oder durchgearbeitet wurden. Bei 
Wahl der Fächer Physik und Chemie muss eine Erklärung abgegeben werden, 
dass sie oder er im gewählten Fach mit den üblichen Arbeitsweisen und 
Methoden vertraut ist. 

Es ist ein bisschen fragwürdig und ich hatte da von früher noch viel detaillierter Nachweise im Hinterkopf. Gerade das mit Physik und Chemie ist ja eher ein Witz.

 

Zur möglichen Antwort muss man sich da entweder ganz tief in die Historie, Anhänge usw. eingraben oder besser bei mehreren Gymnasien nachfragen, was diese da konkret erwarten.

 

 

Aber um noch auf das OP zurückzukommen:

https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayGSO-61

Hier ist die Antwort auf die Frage mit mündlich/schriftlicher Prüfung von Deutsch (zumindest für Bayern) zu lesen.

 

Evtl. gibt es aber auch wegen Corona Abweichungen?

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