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Doppelstudium an der AKAD?


paulaken

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Hallo,

meine Immatrikulation zum Master wurde abgelehnt, da ich berufstätig bin und schon studiere (Wings).

 

Ich sehe es entspannt, ich arbeite Teilzeit mit einer 25%-Stelle (Ab Kita-Start dann 62,5%)

Der Bachelor an der Wings ist ein Fernstudium.

Der Master an der AKAD in der Strech-Variante, also in der doppelten Studienzeit.

 

Laut Hochschulgesetz ist es möglich ein Doppelstudium zu belegen, wenn nachgewiesen werden kann, dass beide Studiengänge mit entsprechender Ernsthaftigkeit betrieben werden können.

 

Ich habe schon eine Mail geschrieben und meine Situation mit Bezug auf das Hochschulgesetz dargelegt, aber wie soll ich die Ernsthaftigkeit nachweisen? Hatte jemand vielleicht schon einmal diesen Fall oder eine Idee, was ich tun kann?

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Ich habe vor Äonen mal in Baden-Württemberg an einer Präsenzuni studiert und dort ein Doppelstudium (allerdings an derselben Uni) versucht.

 

Eine Einschreibung einfach so ging nicht. Ich musste bei beiden Studiengangsleitern vorsprechen und darlegen, warum ich glaube, das könnte klappen. Außerdem benötigte man den Nachweis, dass ich in dem Studium, das ich zuerst aufgenommen hatte, "herausragende Leistungen" (ein benoteter Schein, der mit "sehr gut" bewertet wurde) erbringe sowie ein persönliches Empfehlungsschreiben eines meiner Dozenten. Damit hat es dann letztlich auch geklappt.

 

Am Ende war das aber die blödste Idee, die ich in meinem jungen Leben hatte, sodass ich das Experiment Doppelstudium schnell ad acta gelegt habe. Ich kann auch nicht sagen, ob das Hochschulgesetz damals ähnlich streng gelagert war wie heute. Es hört sich zumindest so an, als ob sich nicht viel getan hätte.

 

Letztlich haben das ja die betroffenen Fakultäten selbst entschieden, ob sie das zulassen oder nicht. Da gab es keine Stelle von außen oder der Verwaltung, die hier reingefunkt hat. Ich schätze, dass es bei der AKAD weniger von den Dozenten oder Studiengangsleitern entschieden wird, sondern eher von einem Sachbearbeiter. Mit dem würde ich mal das Gespräch suchen, weil er/sie der-/diejenige ist, der/die entscheidet. Ein Anruf bewirkt manchmal Wunder, während E-Mails manchmal nur abgefertigt werden.

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Die Ablehnung klingt logisch, aber das diese Aussage von einem privaten Anbieter kommt, verwundert mich etwas.

 

Auch wenn ich parallel zwei Studiengänge, Familie und Job sehr sportlich finde, versuche einfach mal mit dem Studienservice zu sprechen. Die können dir sicherlich auch sagen, wie du die Ernsthaftigkeit nachweisen kannst. 

Ich drücke dir die Daumen und wünsche dir viel Erfolg 🍀 

Bearbeitet von Aramon
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vor 9 Stunden schrieb Aramon:

Die Ablehnung klingt logisch, aber das diese Aussage von einem privaten Anbieter kommt, verwundert mich etwas.

 


Das ging mir an der Stelle auch durch den Kopf. Die privaten Hochschulen sind meistens die letzten, die einem da Steine in den Weg legen. 
Ein reines Online-Studium ist hier ja auch gar nicht zulassungsbeschränkt, so dass es zu Platzmangel kommen könnte. Zudem ist diese Studienart doch häufig etwas flexibler, was Prüfungen, Fristen und Überziehen angeht, als die Unis, die das HZG dabei im Auge hatte. 

Mir fallen auf Anhieb 5 private Hochschulen ein, die diese Frage gar nicht stellen.  

Mal abwarten, was der Studienservice dir hier mitteilt. Vielleicht hat sich auch jemand vertan?

LG

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Am 6.10.2021 um 22:25 schrieb Aramon:

Die Ablehnung klingt logisch, aber das diese Aussage von einem privaten Anbieter kommt, verwundert mich etwas.

 

Vermutlich gibt es dafür gesetzliche Grundlagen im Landesrecht von Baden-Württemberg? - Was dann auch erklärt, dass andere Fernhochschulen mit Sitz in anderen Bundesländern diese Fragen nicht stellen? Und an die rechtlichen Rahmenbedingungen der jeweiligen Hochschulgesetze sind auch private Hochschulen gebunden.

 

Abgesehen davon haben diese auch ein Interesse daran, dass Studierende ihr Studium abschließen (und bis zum Ende bezahlen).

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