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Bachelor/Master of Laws - Schweiz


Bibii

Empfohlene Beiträge

Da die Euro-FH nicht anerkannt ist in der CH habe ich mich bei der Uni Hagen informiert für den Bachelor in Law und evt dan auch den Master in Law die ist anscheinend in der CH anerkannt mit einer Zusatzprüfung aber habe im Internet gelesen das dies nicht so sei.

 

Weiss da jemand bescheid? 

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vor 9 Stunden schrieb Bibii:

Aber würde doch lieber an der uni hagen studieren.

Welche "Uni Hagen" meinst Du denn? In Hagen gibt es nur eine einzige Universität - und das ist die FernUniversität. Die Stadt Hagen führt dies sogar als Namenszusatz auf den gelben Ortseingangsschildern: "Hagen - Stadt der FernUniversität."

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Hallo,

du musst dir halt immer vor Augen halten, dass du bei der FernUni in Hagen deutsches Recht lernst.   

Sofern du damit nicht in Deutschland arbeiten willst oder dein AG konkret deutsches Recht voraussetzt, ist das immer sehr ungünstig. 

Es wäre aber gut zu wissen, was denn dein Ziel mit dem LL.B. so ist. 

LG

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  • 2 Wochen später...

Hast du dich schon mal auf der Webseite der FernUni Schweiz informiert? Dort kannst du schweizer Recht auf BLaw (schweizer LLB-Äquivalent) studieren: https://fernuni.ch/law/bachelor

 

Vielleicht passt das ja besser an deine Bedürfnisse. Preislich scheint das auch ein gutes Angebot zu sein, zumindest für schweizer Verhältnisse (1.300,00 CHF/Semester Studiengebühren).

 

Zum Thema deutscher Jura-Abschluss in der Schweiz allgemein: Soweit ich weiß, ist der LLB der HFH in der Schweiz für die weiterführende Juristenausbildung über die Eignungsprüfung für Bewerber mit ausländischen Abschlüssen nicht geeignet (die Hochschule ist allgemein natürlich anerkannt!), da man mit dem LLB in Wirtschaftsrecht in Deutschland auch nicht nahtlos in die weitere Juristenausbildung gehen kann. 

 

Der bloße LLB an der FU Hagen dürfte wohl auch nicht ausreichen (selbe Begründung) und du müsstest zunächst das Staatsexamen an der FU Hagen ablegen, damit dir damit in Deutschland der Weg zum Referendariat geebnet wäre. Das wäre dann dein erster wirklich juristisch qualifizierender Abschluss, in dem Sinne, dass er dir die nahtlose Endausbildung (Referendariat und 2. StEx) ermöglicht. 

 

Der LLB im klassischen Jura ist in Deutschland eher ein Auffang- bzw. Sicherheitsabschluss (der auch im Rahmen einer Umorientierung nachträglich verwertet werden kann), im Wirtschaftsrecht eher ausschließlich die Eintrittskarte in den Master oder in einen nicht reglementierten Beruf.

 

LG!

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