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60 ECTS Master Wirtschaftsinformatik sinnvoll?


firefly

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§ 17 BBG in Verbindung mit den Vorgaben der einzelnen Stellen.

 

Zum Beispiel

Zitat

Bei Vorliegen eines Masterabschlusses müssen zusammen mit dem Bachelorabschluss mindestens 300 ECTS-Punkte erreicht werden bzw. es muss zusammen mit einem ersten berufsqualifizierenden Studienabschluss eine Regelstudienzeit von insgesamt fünf Jahren – bezogen auf ein Vollzeitstudium – absolviert worden sein.

Quelle: https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Allgemeines/DieBundesnetzagentur/Karriere/Kontakt/allgemeine-hinweise.html

 

Oder die oben genannten Quellen.

Aufgrund der aktuell schwammingen Formulierung in § 17 BBG 5.1.a haben die meisten Dieststellen eine entsprechende Ausformulierung.

Genaueres musst du aber in der Tat aus o.g. Grund einzeln prüfen. Oder eben einfach die 300 ECTS voll machen.

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Wie Lenny schon erwähnt hat, ist § 17 BBG ziemlich allgemein formuliert (und auch nur auf die Beamtenlaufbahn zurückzuführen, im öD arbeiten allerdings nach wie vor auch (immer mehr) Angestellte -> wäre also alternativ E13 / A13). Darüber hinaus darf jede Dienststelle den Rest entscheiden, unabhängig von dem jeweiligen Bundesland. Also die Stadtbibliothek Aachen und die Stadtbibliothek Köln könnten unterschiedliche Anforderungen an den Bewerber haben, obwohl beide in NRW liegen (wobei die Unterschiede in der Praxis ziemlich überschaubar sein sollten - schau dir einfach die Stellenangebote an).

 

Bei (Hochschul-)Lehrern ist das anders. da dies mit Art. 7 bzw. Art. 5 am GG gekoppelt ist. Da kann man je nach Land in das Lehrerbildungsgesetz reinschauen (wenn man schon ins Off-Topic gerutscht ist, kann man da ja einfach weitermachen):

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Allerdings ist bei Hochschullehrern zu erwähnen, dass trotz der schwammigen Formulierung, um diesen Weg (Diss. + Habil.) zu erreichen eine Vita ohne Abkürzungen vorzulegen ist. Alleine, um am gewünschten Lehrstuhl die Doktorandenstelle zu bekommen, kann man mit einem 1,x-Master rechnen. Dazu bewerben sich meist mehr Bewerber als es zu vergebende Plätze gibt, deswegen kann man davon ausgehen, dass die 240 ECTS Bewerber letztpriorisiert werden.

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vor 3 Stunden schrieb jedi:

@FOM Alumni

Zeig mir ein Gesetz, wo das für den ÖD drin steht.

Das wird jetzt ein bisschen off-topic. 

Gesetz hin oder her: erstens, gibt’s genug ÖD Stellenanzeigen für den höheren Dienst, welche einen 300 ECTS Master (manchmal explizit von der Uni) wollen. Ich kenne aber auch Behörden, da wird das flexibel gehandhabt.

2. würde ich mich damit jetzt schon nur mit Bachelor finanziell verschlechtern. Insofern ist ÖD weniger relevant.

 

es geht mehr um die Frage, was man damit macht und nicht, was man damit nicht macht.

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Ohne jetzt konkrete Beispiele zu haben sehe ich solche Master eher dann als sinnvoll an, wenn man vom bisherigen Studium her aus einer anderen fachlichen Ecke kommt und sich durch einen 60 ECTS Master fachlich umorientieren und evtl eine passende Eintrittskarte für bestimmte Stellen möchte (weil in Stellenanzeigen gefordert usw).

 

Ich sehe aber nicht wirklich Probleme, wenn man auch ohne die obigen Gründe einen 60 ECTS Master macht. Wenn hier Zeitprobleme bzw fehlender Zusatznutzen eines umfassenderen Abschluss glaubhaft erklärt werden können, sollte es daran eher nicht scheitern (wenn die Thematik überhaupt eine Rolle bei der Bewerbung spielt). 

Bearbeitet von Markus Jung
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vor einer Stunde schrieb firefly:

es geht mehr um die Frage, was man damit macht und nicht, was man damit nicht macht.

 

Ich sehe eher den Punkt, man wird älter, erfahrener, ändert seine Meinung etc. . Vielleicht landet man irgendwann doch mal im ÖD, genug von der Hetze der freien Wirtschaft. Tja und dann steht man da. Aber klar, wenn das Ziel absolut gegeben ist, bin ich auch für "Effizienz" und weniger "Giesskannen lernen".

 

Kann ich eigentlich einen 60 ECTS Master "später" mit weiteren ETCs auf 300 aufbohren wegen Formalien oder ist das nach Abschluss nicht mehr möglich?

Bearbeitet von Muddlehead
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vor 7 Minuten schrieb Muddlehead:

Kann ich eigentlich einen 60 ECTS Master "später" mit weiteren ETCs auf 300 aufbohren wegen Formalien oder ist das nach Abschluss nicht mehr möglich?

 

Ich denke, das wird eher nicht mehr möglich sein. Vielleicht durch einen zweiten Master mit 60 ECTS? 🤔

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