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60 ECTS Master Wirtschaftsinformatik sinnvoll?


firefly

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vor 8 Minuten schrieb jedi:

Das mit den ECTS wirst du im Gesetz als Rechtsgrundlage für den ÖD nicht finden.

Das steht auch nicht im Gesetzt, sondern in den entsprechenden Dokumenten der einzelnen Dienstellen. Die wir oben schon in mehreren Ausführungen verlinkt haben. Die der Bundesbehörden oder einzelner anderer Dienststellen kann ich dir auch gerne nochmal verlinken. 

Daher auch der Hinweis, dass du hier im Einzelfall nachsehen musst. Ich gehe zwar von ähnlichen Formulierungen in allen aus, aber das ist halt nicht gewiss.

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Der TE hat verstanden, dass ein 60 ECTS Master nicht der ideale Weg ist, wenn eine Anstellung im öD ansteht (und es ist für ihn kein Problem, da er da sowieso nicht arbeiten möchte). Du hast es nicht verstanden oder willst es nicht verstehen, ist mir aber auch egal.

Eine Promotion mit 240 ECTS ist möglich, das ist kein Geheimnis. Dafür reicht es einfach in die Promotionsordnung z.B. von der Fernuni Hagen zu schauen. Ein Dozent von mir promoviert sogar nur mit FH-Diplom. Dennoch legt man sich unnötig Steine in den Weg, wenn man sich für das Ziel Diss. / Habil. / Professur mit einem 60 ECTS Master entscheidet, anstatt einfach über einen 120 ECTS Master zu promovieren. Wieso man das nicht versteht, ist mir unklar.

Somit ist das Thema für mich (und wahrscheinlich auch für @firefly - viel Erfolg, für welchen Weg du dich auch entscheidest) erledigt und sollte ich nochmal mit irgendwelchen Märchenerzählern verglichen werden, mache ich hier zum ersten Mal von der Blockierfunktion gebrauch. Die Zeit stecke ich dann doch lieber in meine Bachelorarbeit.

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Also so ganz unrecht hat @Jedi ja nun auch nicht - auch wenn er selbst keine Belege angeführt hat.

Offensichtlich gehen die meisten Diskutanten hier davon aus, dass der ÖD nur das Beamtentum umfasst. 

@DerLenny hat ja den Bezug zum Bundesbeamtengesetz und die ergänzenden Hinweise, Auslegungen und Richtlinien der Behörden schon aufgezeigt.

 

Für Angestellte im Öffentlichen Dienst gelten üblicherweise TVöD oder TVL. Und hier wird in Vorbemerkungen zu den "Grundsätzliche Eingruppierungsregelungen" der Entgeltordnungen auch definiert, was unter den (in manchen Entgeltgruppen geforderten) Hochschulbildungen zu verstehen ist:

Zitat

Wissenschaftliche Hochschulbildung

 

Eine abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung liegt vor, wenn das Studium an einer staatlichen Hochschule im Sinne des § 1 Hochschulrahmengesetz (HRG) oder einer nach § 70 HRG staatlich anerkannten Hochschule

a) mit einer nicht an einer Fachhochschule abgelegten ersten Staatsprüfung, Magisterprüfung oder Diplomprüfung oder

b) mit einer Masterprüfung beendet worden ist.

 

(...) Eine abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung im Sinne des (...) Buchst. a setzt voraus, dass die Abschlussprüfung in einem Studiengang abgelegt wurde, der seinerseits mindestens das Zeugnis der Hochschulreife (allgemeine Hochschulreife oder einschlägige fachgebundene Hochschulreife) oder eine andere landesrechtliche Hochschulzugangsberechtigung als Zugangsvoraussetzung erfordert, und für den Abschluss eine Regelstudienzeit von mindestens acht Semestern – ohne etwaige Praxissemester, Prüfungssemester o.Ä. – vorschreibt. (...)

 

Zur Gesamtstudiendauer bei erfolgter Masterprüfung gibt es hingegen keine Vorgaben, auf ECTS wird im Tarifgefüge nicht abgestellt. Bis Ende 2024 müssen die Masterstudiengänge auch nicht nach den Regelungen des Akkreditierungsrats akkreditiert sein.

 

Zitat

Hochschulbildung

 

Eine abgeschlossene Hochschulbildung liegt vor, wenn von einer staatlichen Hochschule im Sinne des § 1 HRG oder einer nach § 70 HRG staatlich anerkannten Hochschule ein Diplomgrad mit dem Zusatz "Fachhochschule" ("FH"), ein anderer nach § 18 HRG gleichwertiger Abschlussgrad oder ein Bachelorgrad verliehen wurde.
 

Die Abschlussprüfung muss in einem Studiengang abgelegt worden sein, der (...) für den Abschluss eine Regelstudienzeit von mindestens sechs Semestern – ohne etwaige Praxissemester, Prüfungssemester o.Ä. – vorschreibt. 

Auch hier wurde das Akkreditierungserfordernis ausgesetzt und es wird kein Bezug auf die erworbenen ECTS-Punkte genommen.

 

Es kann natürlich durchaus sein, dass es auch hier Arbeitgeber gibt, die darauf achten und Wert legen. I.d.R. wird aber im Tarifbereich vermutlich die Studienrichtung eher eine Rolle spielen als die Gesamtpunktezahl.

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Also ich finde das System mit den 300 Ects für Master und Bachelor eigentlich ganz gut.

Zwar ist es wichtig aufgrund verschiedener Bachelor oder Diplomstudiengänge mit teilweise mehr als 180 Ects auch kleinere Master anzubieten aber insgesamt schafft es finde ich eine gute Vergleichbarkeit.

Wenn ich überlege, dass es ansonsten in Zukunft Matser absolventen von 240-300+ ECTS gibt wird der ganze Markt wieder sehr unübersichtlich.

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vor 12 Minuten schrieb vamstrike:

wird der ganze Markt wieder sehr unübersichtlich.

 

Nach meinem Eindruck ist der Markt bereits sehr unübersichtlich, unter anderem weil es Master und somit auch Absolventen mit unterschiedlich vielen ECTS-Punkten gibt, aber zum Beispiel auch Masterstudiengänge, die ganz ohne vorhergehenden Bachelor absolviert werden können, und auch fachlich eine Vielzahl von verschiedenen Studiengängen. Da bleibt dann nur, sich jeden einzelnen Studiengang bzw. auch jeden einzelnen Lebens-, Berufs- und Bildungsweg genau anzuschauen.

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@Koba danke für die ausführliche Ergänzung. Allerdings wird dies in der Praxis auch bei Angestellten ziemlich wenig Aussagekraft haben, wenn in der Stellenausschreibung 300 ECTS gefordert ist. Deswegen kann es Sinn machen, sich vorher gut bei der gewünschten Dienststelle einzulesen.

Ich würde es mit der Promotion vergleichen. Rechtlich ist es möglich mit 240 ECTS zu promovieren, in der Praxis eher unwahrscheinlich.

Deswegen bleibt mein Rat: wer mit 240 ECTS in den öD will (Angestellter oder Beamter) legt sich damit unnötig Steine in den Weg. Wer damit in die Wissenschaft will, ebenso.

Wenn man damit in die freie Wirtschaft möchte, ist es kein Problem (bzw. im Auge des Arbeitgebers. Was willst du machen, wenn er dies nicht als vollwertigen Master anerkennt? Auf einen Thread in einem Studentenforum verweisen?). Auf der Visitenkarte stört es keinen, wie viele ECTS dieser Master hat. Bisher lief die Kommunikation diesbzgl. bei meinen Arbeitgebern während des Studiums ab wie "Bachelor oh, okay? Machst du danach auch noch den Master?" - weder Studiendauer noch ECTS hatte da irgendeiner angesprochen.

Wieso es 3 Seiten gedauert hat, bis wir auf diese Erkenntnis gekommen sind, ist mir unklar. Aber so kriegt man auch ein Wochenende um.

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vor 2 Stunden schrieb Koba:

Zur Gesamtstudiendauer bei erfolgter Masterprüfung gibt es hingegen keine Vorgaben, auf ECTS wird im Tarifgefüge nicht abgestellt. Bis Ende 2024 müssen die Masterstudiengänge auch nicht nach den Regelungen des Akkreditierungsrats akkreditiert sein.

 

Gibt es einen einfachen Weg zu erkennen, ob der Wahl-Master den Regelungen des Akkreditierungsrats jetzt schon genügt? Deren Siegel bestätigt dies, richtig?

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Ich bin es nochmal. UNTEN STEHT DER WICHTIGSTE PUNKT.

 

Der ECTS Vergleich, welcher bei dieser Diskussion oft herbeigezogen wird, den finde ich zu kurz gefasst. Was ist den z.B. ein Bachelor wert mit 180 ECTS, wenn der Student vorher z.B. einen Meister gemacht hat und ihm auf Grund dessen, sagen wir mal 50 ECTS angerechnet werden? Bei der HFH ist das z.B. möglich. Ist dieser Abschluss dann weniger Wert?

 

Grundsätzlich würde ich für mich persönlich z.B. den Master in Marketingmanagement mit 60 ECTS als deutlich weniger problematisch sehen als Wirtschaftsinformatik. Das ist in etwa das, was ich beruflich gemacht habe und heute immer noch teilweise mache. Der Master wäre zum Teil nur der Wisch, der bestätigt, das ich die Dinge ich ich tue auch theoretisch gelernt habe. Sicherlich würde ich noch einige interessante Dinge dazulernen.

 

Während ich den Bachelor im Fernstudium gemacht habe, weil ich beruflich weiter kommen wollte, und das hat sich auch gelohnt, so ist der Master eben "nice to have" und es wäre eben mehr Hobby. ...ein recht teures...Aber wer weiß, vielleicht zahlt das irgendwann auf die Karriere ein, obwohl ich schon da bin wo ich hin wollte.

 

Jetzt aber der Punkt:

Bei 120 ECTS Master bringt die Masterarbeit 30 ECTS, beim 60 ECTS Master nur 15 ECTS. Der angegebene Workload ist ebenfalls halbiert. Bedeutet das jetzt, dass die Masterarbeit nur den halben Umfang hat?

....Vielleicht lohnt es sich, einen separaten Fred aufzumachen.

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Am 18.12.2021 um 17:02 schrieb Muddlehead:

Kann ich eigentlich einen 60 ECTS Master "später" mit weiteren ETCs auf 300 aufbohren wegen Formalien oder ist das nach Abschluss nicht mehr möglich?


In bestimmten Fällen könnte das gehen. Ist aber nur eine unvalidierte Annahme die in meinen früheren Master-Plänen wg. Master Wirtschaftsinformatik an der IU mal vorgekommen ist 😇
Beispiel: Du machst den 60 ECTS Master in einem Fach, bei dem es auch ein Curriculum mit 120 ECTS gibt.  Sofern sich bis zum gewünschten Upgrade das Curriculum nicht geändert hat, solltest Du Dich ganz normal für den 120 ECTS Master einschreiben können und dann die Module, die sich mit dem 60 ECTS Master überschneiden, anrechnen lassen können. Du verlierst halt Credits wegen der Thesis, die du dann nochmal schreiben musst aber ansonsten sollte das eigentlich gehen.

Interessant wäre jetzt noch, wie die 300 ECTS für mögliche Promotion zählen. Also ob 180 ECTS Bachelor und 2x60 ECTS Master da auch geht oder ob es 180 + 120 (am Stück) sein müssen. 🤔 

Ein generelles Problem bei den 60ECTS-Mastern ist dennoch oft die Berufserfahrung, die nach Abschluss des Bachelors erworben werden muss. Das ist aus meiner Sicht sinnfrei für Fernstudierende, die zum Abschlusszeitpunkt Bachelor schon zig Jahre Berufserfahrung gesammelt haben.

Bearbeitet von monika83
Was vergessen 🙄
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