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Unbegrenzte Anzahl von Prüfungsversuchen an der HFH


whoever

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Hallo Markus,

 

vielen Dank für das interessante Video, auch wenn ich ja eher Geschriebenes bevorzuge. Deswegen will ich auch meine Gedanken dazu zur Diskussion bereitstellen:

 

Ich habe mich auch schon oft über die Begrenzung bei Prüfungsversuche gewundert. Und ich kenne durchaus Fälle im Fernstudium wo das ausgereizt wurde. Bei einer anerkannten Fernuni, wo bei bestimmten Modulen die Klausur-Fragen vorhersehbar sind, fallen auch oft sehr viele Teilnehmer durch. Und das auch bei weiteren Klausuren.

 

Bei der Frage wäre die statistische Auswertung der Zahlen vor/nach möglicherweise gewährten Covid-Freischuß vielleicht auch interessant.

 

Eine gewisse Limitierung der Prüfungsversuche scheint mir auch gerechtfertigt zu sein um nicht-ernsthafte Prüfungsversuche zu unterbinden. Aber das lebenslange "engtültig nichtbestanden" kam mir schon immer sehr altertümlich vor. So wirklich nachvollziehbar ist das ja in den letzten Jahren nicht mehr und mir wurde auch früher berichtet, wie man die Zwangs-Exmatrikulation umgehen kann.

 

Vielleicht sollte man heutzutage eher Beschränkungen verwenden, die z. B. auf ein Jahr bezogen sind? 

 

Zur Erlangung des Führerscheins sind ja auch die Versuche begrenzt, danach gibt es ja den sogenannten "Idiotentest" (MPU). Wobei Mike Krüger es in einem Lied so geäußert hat: "Wer zweimal durch die Prüfung fällt, bekommt ein gelbes Nummernschild" 😉

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Von mir ebenso vielen Dank für das interessante Video, Markus.

 

Ich fand die Regelung so einzigartig, dass ich sie hier erwähnen musste. Selbst war ich (zum Glück) noch nicht von der Exmatrikulation bedroht, kann mir aber tatsächlich vorstellen, dass die unbegrenzte Anzahl von Prüfungsversuchen viel Druck rausnimmt, wie Du schon gesagt hast, und vielleicht manche Fernstudierende werden dadurch viel entspannter ihr Ziel erreichen können.

 

Interessant wäre auch zu erfahren warum z.B. Euro-FH diese Regelung nicht nutzt.

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vor 2 Stunden schrieb WiInfo:

Vielleicht sollte man heutzutage eher Beschränkungen verwenden, die z. B. auf ein Jahr bezogen sind? 

Das fände ich auch deutlich besser.

Man muss sich ja nur vorstellen, was für ein Druck beim dritten Prüfungsversuch auf den Prüflingen lastet. Bei mir würde während der Klausur 90 Minuten lang die Hand zittern. Die Wartezeit bis zur Korrektur wäre wohl die Hölle.

Und dann gibt es ja auch keinen Spielraum, selbst wenn man bereits 160 ECTS hat; ein persönlich unbeliebter Kurs, unglückliche oder falsch verstandene Fragen - Game Over, für immer.

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vor 3 Stunden schrieb whoever:

Interessant wäre auch zu erfahren warum z.B. Euro-FH diese Regelung nicht nutzt.

 

Ich glaube, in Ausnahmefällen wäre es möglich. Als ich mal in Statistiken dort geschaut habe, wurde allerdings ersichtlich, dass es keine Notwendigkeit gibt, unbegrenzte Versuche zu gestatten 🙃

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vor 6 Minuten schrieb psycCGN:

Als ich mal in Statistiken dort geschaut habe, wurde allerdings ersichtlich, dass es keine Notwendigkeit gibt, unbegrenzte Versuche zu gestatten 🙃

Es betrifft sicher sehr wenige aber ein schönes "nice to have" ist diese Option schon, finde ich :-) 

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vor 5 Stunden schrieb whoever:

Ich fand die Regelung so einzigartig, dass ich sie hier erwähnen musste.

Das ist ja auch ein sehr interessantes Thema, vielen Dank dafür.

 

vor 5 Stunden schrieb PVoss:

Und dann gibt es ja auch keinen Spielraum, selbst wenn man bereits 160 ECTS hat; ein persönlich unbeliebter Kurs, unglückliche oder falsch verstandene Fragen - Game Over, für immer.

Es gibt ja an Hochschulen sogenannte "Rausprüfkurse" die als Nebenzweck anscheinend ungeeignete Studierende möglichst früh "aussieben" wollen. Man will dadurch überfüllte Hörsäle vermeiden.

 

vor 2 Stunden schrieb psycCGN:

Ich glaube, in Ausnahmefällen wäre es möglich. Als ich mal in Statistiken dort geschaut habe, wurde allerdings ersichtlich, dass es keine Notwendigkeit gibt, unbegrenzte Versuche zu gestatten 🙃

Da würde ich auch behaupten, dass für private Institute gar kein direktes Interesse dafür gibt, dass oben genannte "Aussieben" oder "Rausprüfen" anzuwenden. Auch wenn eine möglichst hohe Abschlussquote ja doch werbewirksam ist.

 

Aus meiner Zeit an der Fernuni in Hagen kann ich mich aber schon an einige Diskussionen über Drittversuche usw. zurückerinnern.

 

Und an der Stelle oute ich mich mal:

Ich selbst habe Dank des sogenannten Corona-Freiversuchs an einer Modul-Klausur eher unvorbereitet teilgenommen. Mein Ziel war da nur min. 25 % der Punkte zu bekommen um das Modul später ausgleichen zu können.

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vor 13 Stunden schrieb whoever:

Interessant wäre auch zu erfahren warum z.B. Euro-FH diese Regelung nicht nutzt

 

Jetzt unabhängig von der Euro-FH könnte ich mir vorstellen, dass einige Hochschulen da Bedenken haben könnten, dass es bei ihnen ja jeder schafft, also das Niveau zu niedrig wäre.

 

Gerade da finde ich es beeindruckend, dass die HFH hier auf eine Einschränkung verzichtet und dazu auch steht. Denn die HFH gehört bei mir eindeutig zu den Anbietern, denen ein hoher Anspruch wichtig ist und die nach meiner Wahrnehmung auch diesen Ruf hat.

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Ich möchte hier noch ergänzen, dass inzwischen auch an Präsenz-Hochschulen großzügige Regelungen gibt.

 

Meist mit dem Ziel, den Studienabschluss nicht an ein oder zwei Modulen scheitern zu lassen, also bspw.

  • gibt es eine Liste von Modulen (zB. in "fachfremden" Modulen wie Mathematik), die eine explizit erhöhte Anzahl an Versuchen haben
  • ist eine mündliche Prüfung nach der ersten Wiederholung verpflichtend oder möglich (teilweise wird die Prüfung nach einer schriftlichen 5,0 dann mündlich "fortgesetzt", ist also kein eigener Prüfungsversuch)
  • können auf Antrag / per Härtefallprüfung weitere Wiederholungen ermöglicht werden.

Ich bin in Gesprächen mit Kollegen darauf gekommen, die noch nach den ersten Bachelor-Prüfungsordnungen (ca. 2000-2010) aussortiert wurden, dann an eine andere Hochschule in einen ähnlichen Studiengang gewechselt sind, und anschließend den Master an ihrer ursprünglichen Hochschule nachgeholt haben. Extrem belastende Situationen für die Leute, das würde inzwischen an der gleichen Hochschule anders laufen.

 

Die Veränderung ist aus meiner Sicht, dass man versucht, eher zu unterstützen als auszusieben. 

 

 

Bearbeitet von studif23
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Mal ne ganz andere Frage - sind es wirklich mehrere Versuche, oder nur "mehrere Versuche, bis bestanden wird?"

 

Ich hab da ein paar Kurse, in denen ich die Prüfungsleistung gern wiederholen würde. Da wäre ein Regelung die ein Wiederholen auch bei einem früheren Bestehen ermöglicht super praktisch.

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