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Master an der Fernuni Hagen mit Berufsakademie-Diplom


JosefWinkler

Empfohlene Beiträge

Ich hatte auch Oncampus im Kopf. Für den Master Wirtschaftsinformatik werden dort 7.680 Euro plus Semestergebühren angegeben. Im Vergleich zu zum Beispiel 11.256 Euro an der IU (regulärer Preis für 24 Monate Studiendauer). https://www.oncampus.de/studium/master/wirtschaftsinformatik

 

In NRW kommt auch noch das Verbundstudium in Frage, bei dem es allerdings auch regelmäßig berufsbegleitend Präsenzveranstaltungen gibt. Zum Beispiel Angewandte Informatik:

https://www.verbundstudium.de/studieren/master/angewandte-informatik-msc

Es fallen laut Website die üblichen Immatrikulations- und Rückmeldegebühren der Fachhochschule Südwestfalen an. Zzgl. ist eine Materialbezugsgebühr von € 50,40 für die 5-semestrige Studienvariante bzw. € 68,25 für die 6-semestrige Studienvariante pro Semester.

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vor 56 Minuten schrieb Markus Jung:

In NRW kommt auch noch das Verbundstudium in Frage, bei dem es allerdings auch regelmäßig berufsbegleitend Präsenzveranstaltungen gibt.

 

Ja, das kenne ich auch. Darüber habe ich selbst auch schon nachgedacht. Aber das ist halt kein "echtes" Fernstudium, wo es nur wenige Präsenzen je Semester gibt. An der FH Südwestfalen sind die Präsenzen ungefähr an jedem zweiten Wochenende und sie sind mehr oder weniger verpflichtend bzw. ein integraler Bestandteil der Lehre, ohne den das Studium kaum sinnvoll zu bewältigen ist. Wenn man da nicht in der Nähe wohnt, macht das wohl wenig Sinn.

 

Ansonsten gibt es noch einen Master "Software Engineering for Embedded Systems" an der TU Kaiserslautern

(https://www2.zfuw.uni-kl.de/science-engineering/software-engineering-embedded-systems)

Und den Master of Computer Science für Nicht-Informatiker an der Hochschule Trier

(https://www.hochschule-trier.de/informatik/fernstudium/studium/masterfernstudium/mcsc)

 

Aber die liegen auch bei jeweils ca. 9-10 TEUR und sind damit deutlich teurer als die moderaten Semestergebühren an der Fernuni.

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Ja, da stimme ich Dir zu, gerade was die Höhe der Gebühren angeht hat die FernUni Hagen schon ein gewisses Alleinstellungsmerkmal.  Und Verbundstudium kommt nur in Frage, wenn man auch in der Region wohnt und die Präsenztermine zumindest überwiegend wahrnehmen kann.

 

Das Angebot der Hochschule Trier wird für den Fragesteller vermutlich nicht in Frage kommen, da es sich nur an Nicht-Informatiker richtet. Könnte aber zumindest mal angefragt werden, ob doch ein Zugang möglich ist.

 

VAWi könnte für Wirtschaftsinformatik vielleicht auch noch interessant sein, die Kosten da aber auch bei über 10.000 Euro: https://www.vawi.de/

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Am 22.1.2022 um 22:55 schrieb parksj86:

Ich habe hier mal aus Spaß die Studienordnung für den Master praktische Informatik herausgekramt. Da steht es schwarz auf weiß, was die FernUni als Hochschulen bzw. Hochschulabschluss definiert.

https://www.fernuni-hagen.de/imperia/md/content/fakultaetfuermathematikundinformatik/studiengaenge/masterpraktischeinformatik/ueberblick_bis_2019.pdf

 

Das hier verlinkte Dokument ist keine Studienordnung, sondern "nur" ein Studiengangsleitfaden/Überblick.

Man beachte: Das o.g. Dokument trägt in der Fußzeile den Stand "30. November 2018". Und im Dateinamen trägt das PDF den Zusatz "Uebeblick_bis_2019".

 

Auf der Homepage der Fakultät ist eine weitere, offenbar neuere Version des Dokuments verlinkt:

https://www.fernuni-hagen.de/mi/studium/msc_prinformatik/

(unter Downloads > Studiengangsleitfaden).

Dieses Dokument:

https://www.fernuni-hagen.de/mi/studium/pdf/mscprinf/ueberblick.pdf

trägt in der Fußzeile den Stand "19. November 2021".

 

Und hier findet sich der Absatz, der Absolventen von Berufsakademien ausschließt, jetzt nicht mehr.

 

Auch in der Prüfungsordnung

(https://www.fernuni-hagen.de/mi/studium/pdf/pomscprinf.pdf)

§ 4 Einschreibungsvoraussetzungen

findet sich kein expliziter Ausschluß von Berufsakademien. 

 

In einem anderen Zusammenhang, nämlich mit der Anerkennung von Vorleistungen, werden diese hingegen direkt erwähnt:

§ 8 Anerkennung von Prüfungsleistungen

(1) Prüfungsleistungen, die in Studiengängen an anderen staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen, an staatlichen oder staatlich anerkannten Berufsakademien, in Studiengängen an ausländischen staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen oder in einem anderen Studiengang derselben Hochschule erbracht worden sind, werden auf Antrag anerkannt, sofern hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen kein wesentlicher Unterschied zu den Leistungen besteht, die ersetzt werden; eine Prüfung der Gleichwertigkeit findet nicht statt.

 

Möglicherweise hat sich da in den vergangen Monaten auch etwas verändert an der Fernuni und der Mitarbeiter, der die Einschreibung abgelehnt hat, kannte die aktuelle Regelung selbst noch nicht. Wenn ich in der Situation des OP hier studieren wollte, würde ich das auf jeden Fall nochmal hinterfragen, ggf. einen schriftlichen Bescheid dazu erwirken und dann notfalls einen Anwalt fragen, der sich mit Hochschul/Verwaltungsrecht auskennt.

 

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Am 25.1.2022 um 15:22 schrieb lippi:

Möglicherweise hat sich da in den vergangen Monaten auch etwas verändert an der Fernuni und der Mitarbeiter, der die Einschreibung abgelehnt hat, kannte die aktuelle Regelung selbst noch nicht. Wenn ich in der Situation des OP hier studieren wollte, würde ich das auf jeden Fall nochmal hinterfragen, ggf. einen schriftlichen Bescheid dazu erwirken und dann notfalls einen Anwalt fragen, der sich mit Hochschul/Verwaltungsrecht auskennt.

 

 Ohne Spielverderber sein zu wollen, sehe ich das nicht so. In dem jüngeren Dokument steht eindeutig "Hochschule im Geltungsbereich des Grundgesetzes". Zum damaligen Zeitpunkt des Erwerbs des Studienabschlusses - und das wurde meiner Einschätzung nach von der FernUni als Bezugspunkt herangezogen - waren Berufsakademien keine Hochschulen - und das können sie auch nachträglich nicht werden. Da hilft auch die Gleichstellung des Diploms mit einem FH-Diplom nicht, wenn die Formulierung so eindeutig ist.  Daher wahrscheinlich auch der Hinweis auf die fehlende Akkreditierung des Studiengangs, die dann als Voraussetzung wohl immer noch Bestand hätte (da ein Studiengang, der jetzt an einer BA mit einem akademischen Grad abschließt (und von der FernUni ja anerkannt wird, wie ich verstanden habe) und ein damaliges BA-Diplom dem Verständnis nach zwei verschiedene Paar Schuhe sind).

 

Nachfragen schadet nicht, die Sache mit dem Anwalt finde ich auch eine gute Idee.

 

Was die Anerkennung von Studienleistungen angeht, bezieht sich das v. a. auf die (akkreditierten) BA-Studiengänge, die von der FernUni von vornherein anerkannt werden. Die scheint es ja zu geben. Anders ist es nicht zu erklären. 

Bearbeitet von parksj86
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