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EBMI - European Business & Management Institute - Erfahrungen?


iplcgg

Empfohlene Beiträge

vor 51 Minuten schrieb Mrtz:

 

Und warum überzeugt dich das nicht? Es ist jetzt sicher nicht ausführlich erklärt, aber grundsätzlich ja überall passende Antworten.

 

Einzig komisch ist natürlich der - im Vergleich zu allen anderen Anbietern - sehr niedrige Preis, welcher ja das EBMI attraktiv machen würde...

Mich überzeugt auch nicht eine Akkreditierung nach EACBE und IABSP. Auf beiden Webseiten werden zum Beispiel TUM, Harvard, MIT akkrediert. Die Logos sind aber jpgs und auf den korrespondierenden Universitäten gibt es keine Anzeichen der Akkredierung. Außerdem macht es micht stutzig , dass es keine Option für monatliche Beiträge gibt und nur der Gesamtbetrag angezeigt wird.

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Ich habe die Domains https://www.ebmi.eu/https://www.iabsp.org/ und https://www.eacbe.com/ über https://whois.domaintools.com/ geprüft.

 

Alle drei laufen über ähnliche IP-Adressen 89.221.213.X, die sich nur in der letzten Stelle (X) unterscheiden.

 

Als IP-Location wird für alle drei "Czech Republic - Jihocesky Kraj - Radosovice - Wedos Internet A.s." angegeben.

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vor 2 Minuten schrieb Markus Jung:

Ich habe die Domains https://www.ebmi.eu/https://www.iabsp.org/ und https://www.eacbe.com/ über https://whois.domaintools.com/ geprüft.

 

Alle drei laufen über ähnliche IP-Adressen 89.221.213.X, die sich nur in der letzten Stelle (X) unterscheiden.

 

Als IP-Location wird für alle drei "Czech Republic - Jihocesky Kraj - Radosovice - Wedos Internet A.s." angegeben.

Ein Schelm, der Böses dabei denkt...

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Als liegt damit sehr nahe, dass dieses ganze Konstrukt bzw. Netzwerk sich quasi selbst in den Schwanz beißt - jedoch mit welcher Konsequenz? Dass ein Abschluss schlichtweg nichts wert ist bzw. in keiner Weise führbar und anerkannt ist?

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vor 11 Minuten schrieb Mrtz:

Als liegt damit sehr nahe, dass dieses ganze Konstrukt bzw. Netzwerk sich quasi selbst in den Schwanz beißt - jedoch mit welcher Konsequenz? Dass ein Abschluss schlichtweg nichts wert ist bzw. in keiner Weise führbar und anerkannt ist?

Ja würde ich behaupten , dass der Abschluss dann nicht führbar ist in Deutschland. Die Frage ist, ob es überhaupt zu einem Studium kommt und die nicht einfach im ersten Monat mit dem vollen Studienkosten weglaufen.

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Ich finde zu dem Anbieter auch keine Erfahrungsberichte oder sonstige Bewertungen und kann daher nur abermals empfehlen, hier sehr vorsichtig zu sein – insbesondere, falls die kompletten Studiengebühren zu Beginn entrichtet werden sollen, bevor Leistungen erbracht wurden.

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vor 3 Minuten schrieb TomSon:

 

Ohne Praxiserfahrung schwer zu sagen. Mir ist das Risiko zu hoch, um das mal auszutesten. Da du nach wie vor interessiert wirkst: Willst du es ausprobieren?

 

Ja jucken würde es mich schon, es zu probieren. Aber wenn es dann schlecht ausgeht, wird es natürlich etwas problematisch... Aber es würde mich ja doch wundern, wenn die nur auf Betrug aus wären, da hätten sie doch sicherlich schon Probleme bekommen?

 

Zur Kosten-Debatte: Man kann die Gebühren auf bis zu 5 Raten bezahlen, also muss nicht gleich alles hinlegen. Es sollte damit auch zuerst eine Leistung zumindest gesehen werden, bis man die restlichen Tausender auf den Tisch legt.

Bearbeitet von Mrtz
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vor 48 Minuten schrieb Mrtz:

Aber es würde mich ja doch wundern, wenn die nur auf Betrug aus wären, da hätten sie doch sicherlich schon Probleme bekommen?

 

Von wem denn genau? Ich bin mir nicht einmal sicher, ob das anbieten ("verleihen") von falschen akademischen Graden überhaupt strafbar ist. In §132a StGB wird jedenfalls nur das FÜHREN solcher Grade unter Strafe gestellt.

 

Sofern das FernUSG hier anwendbar wäre, würde der Anbieter zumindest ordnungswidrig handeln. 

 

Das Risiko scheint wohl vergleichsweise gering. Und welches "Opfer" würde schon gerne zugeben, dass er als angehender Doktor der Rechte nicht mal in der Lage ist, eine seriöse Universität von einer Titelmühle zu unterscheiden?

 

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vor 1 Minute schrieb lippi:

 

Von wem denn genau? Ich bin mir nicht einmal sicher, ob das anbieten ("verleihen") von falschen akademischen Graden überhaupt strafbar ist. In §132a StGB wird jedenfalls nur das FÜHREN solcher Grade unter Strafe gestellt.

 

Sofern das FernUSG hier anwendbar wäre, würde der Anbieter zumindest ordnungswidrig handeln. 

 

Das Risiko scheint wohl vergleichsweise gering. Und welches "Opfer" würde schon gerne zugeben, dass er als angehender Doktor der Rechte nicht mal in der Lage ist, eine seriöse Universität von einer Titelmühle zu unterscheiden?

 

Lippi bringt es hier m.E. auf den Punkt:

 

Derjenige, der einen akademischen Grad führt ist auch dafür zuständig, dass ebendieser überhaupt führbar ist. 

 

Das Risiko, mehrere Tausend Euro für ein wertloses Stück Papier auszugeben (vom akademischen Wert eines solchen Programms mal ganz abgesehen), wäre mir persönlich zu hoch...

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