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Keine IU Health University - Psychotherapeut:in per Fernstudium kommt nicht


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Geschrieben (bearbeitet)
Zitat

Die IU Health University* ist eine private Universität in Gründung mit Sitz in Mainz. Die staatliche Anerkennung wird zum Studienstart erwartet.
Bei uns kannst Du Psychologie mit Ausrichtung auf die Approbation als Psychotherapeut:in im Fernstudium studieren.

 

Anscheinend wird ein Universitätsstatus angestrebt. Im Moment noch „IU Medical School GmbH“ – zukünftig firmierend unter „IU Health University GmbH“.

 

Im Oktober 2022 soll es losgehen, ohne NC.

 

(Update 04.05.2022: Der Start verschiebt sich, voraussichtlich auf Februar 2023, siehe hier)

 

Es gibt auch  3–4 Präsenzanteile (je nach Studiengang), darunter auch im experimentellen Labor. Die finden in Form von Blockkursen in Mainz statt.

 

Der Bachelor soll außerdem in Präsenz in voraussichtlich Berlin, Hamburg, Köln, München und Frankfurt am Main angeboten werden.

Bearbeitet von Markus Jung
Update
Geschrieben

Hier die Infoseite zum Bachelor, auf der auch die Gebühren zu finden sind*:

https://www.iu-fernstudium.de/bachelor/healthuniversity-psychologie/

  • Vollzeit: 36 Monate - 17.244 Euro
  • Teilzeit I: 48 Monate - 20.112 Euro
  • Teilzeit II: 72 Monate - 20.808 Euro

Zu den Voraussetzungen heißt es, neben Deutschkenntnissen:

  • Mit einer allgemeinen Hochschulreife (Abitur) kannst Du sofort und ohne Prüfung in unser Bachelorstudium einsteigen. Mit fachgebundener Hochschulreife in Sozialwesen oder Gesundheit & Soziales kannst Du dein Bachelorstudium je nach fachlichem Schwerpunkt direkt beginnen.
  • Du kannst aber auch ohne Abitur oder fachgebundene Hochschulreife an der IU Health University studieren. Hierfür benötigst Du: 

    • Eine Meisterprüfung und vergleichbare Fortbildungsprüfungen oder

    • Ein abgeschlossenes grundständiges Studium von einer staatlich anerkannten Hochschule oder Universität mit mindestens 180 ECTS. 

* Hinweis: Dieser Beitrag enthält Affiliate-Links. Wird über diese kostenloses Infomaterial angefordert, ein Studienangebot gebucht oder ein Kauf durchgeführt, erhält Fernstudium-Infos.de eine Vergütung, ohne dass es für euch teurer wird.

Geschrieben

Dann bin ich mal gespannt, wie sich das entwickelt und ob die Akkreditierung tatsächlich kommt. Ein bisschen Zweifel besteht da von meiner Seite aus, aber unmöglich ist es nicht. Von den Kosten her auf jeden Fall eine Ecke teurer als die bisherigen Angebote.

Geschrieben

... wobei mir beim Master auffällt: Es fehlt das Fach "Klinische Psychologie". Es gibt natürlich klinische Inhalte, aber nach der aktuellen Regelung muss man im Master das Fach mit dem Namen "Klinische Psychologie" haben. Ob die Institute damit zufrieden sind, wenn man erahnen kann, dass klinische Psychologie gelehrt wurde? 🤷 Mal abwarten, welche Erfahrungen erste Absolventen machen.

Geschrieben
vor 20 Minuten schrieb DerLenny:

Könntest du mir hier sagen, wo du diese Information her hast? In der Approbationsordnung findet sich kein derartiger Passus. Es muss nur aus dem Modulhanbuch des Studiengangs hervorgehen, in welchen Modulen die festgelegten Inhalte vermittelt wurden.



Du bist im falschen Gesetz unterwegs.

https://www.buzer.de/gesetz/922/a12935.htm 


 

Zitat

 

§ 5 Ausbildung und staatliche Prüfung

 

§ 5 wird in 12 Vorschriften zitiert

 

(1) Die Ausbildungen zum Psychologischen Psychotherapeuten sowie zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten dauern in Vollzeitform jeweils mindestens drei Jahre, in Teilzeitform jeweils mindestens fünf Jahre. Sie bestehen aus einer praktischen Tätigkeit, die von theoretischer und praktischer Ausbildung begleitet wird, und schließen mit Bestehen der staatlichen Prüfung ab.
 
(2) Voraussetzung für den Zugang zu einer Ausbildung nach Absatz 1 ist
1.
für eine Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten
a)
eine im Inland an einer Universität oder gleichstehenden Hochschule bestandene Abschlußprüfung im Studiengang Psychologie, die das Fach Klinische Psychologie einschließt und gemäß § 15 Abs. 2 Satz 1 des Hochschulrahmengesetzes der Feststellung dient, ob der Student das Ziel des Studiums erreicht hat. 
[...]

 

 

 
Geschrieben (bearbeitet)
vor 12 Minuten schrieb DerLenny:

Hier steht doch nur, dass das Fach "Klinische Psychologie" in der "Abschlussprüfung" ebenfalls geprüft werden muss, oder? Es gibt hier keinen Hinweis darauf, zu welchem Zeitpunkt des Studiums (Bachelor oder Master) dieses Fach eingeordnet werden sollte.

 

Ich hab mir mal einige Master nach dem alten Programm angesehen, und die meisten bieten die absolute Grundlage (also den Kurs klinische Psy) nicht im Master an - eben weil der Bestandteil des Bachelors ist.

Im Master kommen dann eher Vertiefungen (Anamnese, Diagnostik, etc) dran.


Nein.
"Klinische Psychologie" muss Bestandteil des Masters sein, nicht des Bachelors. 
Das ist/war schon immer Voraussetzung zum Start der PP-Ausbildung nach alter Regelung seit Einführung der Bachelor/Master-Studiengänge. Die meisten Master berechtigen daher auch nicht zur Aufnahme der Psychotherapeutenausbildung. "Irgendein Master in Psychologie" geht nicht .

Der Hinweis ist halt auch eben doch da: Eine Abschlussprüfung im Fach Psychologie ist der Master, nicht der Bachelor. Darauf haben sich die Verbände geeinigt.  

Bearbeitet von Vica
Geschrieben

Es gab mal vor einigen Jahren ein Urteil, in dem festgestellt wurde, dass ein Masterabschluss eine Abschlussprüfung gemäß des PsychThG darstellt. Habe auf die Schnelle nur diese Seite gefunden: https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bverwg-urteil-3c1216-ausbildung-psychotherapeutin-psychologie-zulassung-master-ohne-bachelor-studium-abschluss/

 

Deswegen geben die Institute auf ihren Seiten immer an, dass das Fach "klinische Psychologie" im Master enthalten sein muss.

 

Soweit ich das beim Master der IU Health University sehe, fehlt genau diese Bezeichnung. Wäre aber problemlos zu ändern, indem man z.B. die klinisch-diagnostischen Module umbenennen würde. Wenn die jetzt "Klinische Psychologie 1" und "Klinische Psychologie 2" heißen, wäre das auf jeden Fall eine Hürde weniger für die Absolventen. Wer will sich denn mit Instituten streiten bzw nach einem teuren Master noch vor Gericht ziehen? Die Institute haben auf jeden Fall genügend Interessenten für die Ausbildungsplätze, da können solche Bezeichnungsunterschiede einfach den Ausschlag geben und man selbst schaut in die Röhre. 

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