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Keine IU Health University - Psychotherapeut:in per Fernstudium kommt nicht


Lukas

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vor 12 Minuten schrieb DerLenny:

Hier steht doch nur, dass das Fach "Klinische Psychologie" in der "Abschlussprüfung" ebenfalls geprüft werden muss, oder? Es gibt hier keinen Hinweis darauf, zu welchem Zeitpunkt des Studiums (Bachelor oder Master) dieses Fach eingeordnet werden sollte.

 

Ich hab mir mal einige Master nach dem alten Programm angesehen, und die meisten bieten die absolute Grundlage (also den Kurs klinische Psy) nicht im Master an - eben weil der Bestandteil des Bachelors ist.

Im Master kommen dann eher Vertiefungen (Anamnese, Diagnostik, etc) dran.


Nein.
"Klinische Psychologie" muss Bestandteil des Masters sein, nicht des Bachelors. 
Das ist/war schon immer Voraussetzung zum Start der PP-Ausbildung nach alter Regelung seit Einführung der Bachelor/Master-Studiengänge. Die meisten Master berechtigen daher auch nicht zur Aufnahme der Psychotherapeutenausbildung. "Irgendein Master in Psychologie" geht nicht .

Der Hinweis ist halt auch eben doch da: Eine Abschlussprüfung im Fach Psychologie ist der Master, nicht der Bachelor. Darauf haben sich die Verbände geeinigt.  

Bearbeitet von Vica
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Es gab mal vor einigen Jahren ein Urteil, in dem festgestellt wurde, dass ein Masterabschluss eine Abschlussprüfung gemäß des PsychThG darstellt. Habe auf die Schnelle nur diese Seite gefunden: https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bverwg-urteil-3c1216-ausbildung-psychotherapeutin-psychologie-zulassung-master-ohne-bachelor-studium-abschluss/

 

Deswegen geben die Institute auf ihren Seiten immer an, dass das Fach "klinische Psychologie" im Master enthalten sein muss.

 

Soweit ich das beim Master der IU Health University sehe, fehlt genau diese Bezeichnung. Wäre aber problemlos zu ändern, indem man z.B. die klinisch-diagnostischen Module umbenennen würde. Wenn die jetzt "Klinische Psychologie 1" und "Klinische Psychologie 2" heißen, wäre das auf jeden Fall eine Hürde weniger für die Absolventen. Wer will sich denn mit Instituten streiten bzw nach einem teuren Master noch vor Gericht ziehen? Die Institute haben auf jeden Fall genügend Interessenten für die Ausbildungsplätze, da können solche Bezeichnungsunterschiede einfach den Ausschlag geben und man selbst schaut in die Röhre. 

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Ich habe noch nie gehört, dass die Module unbedingt "Klinische Psychologie" heißen müssen, um als solche anerkannt zu werden, solange offensichtlich ist, dass sie zur klinischen Psychologie gehören (was bei Modulen mit "Psychotherapie" oder "klinisch-psychologische Diagnostik" im Titel wohl der Fall sein dürfte). Ich bin mir auch sicher, dass das in meinem Bundesland nicht so gehandhabt wird.

 

Allerdings entscheiden ja im Endeffekt die Landesprüfungsämter der einzelnen Bundesländer darüber. Die Master von der Diploma, PFH und SRH sind ja auch nur jeweils in einigen Bundesländern für die Ausbildung anerkannt. Daher glaube ich erst daran, dass das funktioniert, wenn es dazu eindeutige Aussagen von den Landesprüfungsämtern gibt.

 

(Gut, zugegeben hat mein Bild von der IU auch durch die Diskussionen in diesem Forum ziemlich gelitten, dass ich ihnen einfach zutraue, dass sie den Mund da etwas zu voll nehmen...)

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Als ich letztes Jahr schrieb, dass es eine Fachhoschule geben soll, die in diesem Jahr einen Psychotherapie-Master anbieten möchte, meinte ich damit die IU 😊 Schön zu sehen, dass es mit den Planungen anscheinend gut geklappt hat. 

 

Damals wurde mir gesagt, dass jede FH beantragen kann, solch einen Master anzubieten, um zur Approbation zu führen. Die FH müsse dann aber wohl 5 Jahre warten, glaube ich. Für den Master nach dem neuen Psychotherapeutengesetz benötigt die FH allerdings Kliniken als Kooperationspartner und entsprechende Professoren. Ich weiß nicht mehr, ob auch von Instituten als Kooperationspartner gesprochen wurde. Bei der DIPLOMA sagte man mir, es wäre möglich einen Psychotherapie-Master anzubieten, wenn mit einer Universität kooperiert werden würde. Es gibt also Möglichkeiten für eine FH, selbst wenn sie keinen Universitätsstatus hat. Mal schauen, vielleicht ziehen andere FHs in den nächsten Jahren nach.

 

Ich verstehe immer noch nicht, weshalb die Ausbildung so sehr limitiert wird. Es muss ja nicht jeder approbierte Psychotherapeut zwingend eine Kassenzulassung haben. Wenn sie statt in Kliniken oder Praxen in Unternehmen oder Verbände unterkommen, wird die Behandlung aus dem Gesundheitssystem ausgelagert und somit würde es Geld sparen 😅 "Geld sparen"... sind das nicht magische Worte für alle Politiker? 🙈

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Zur Benennung der klinischen Module: 

Ich glaube, meine heißen: "Klinischer Schwerpunkt 1: Klinische Diagnostik", "Klinischer Schwerpunkt 2: Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie", "Klinischer Schwerpunkt 3: Projektmodul",

" Klinischer Schwerpunkt 4: Methoden" (?), Masterarbeit (Titel) & Abteilung Klinische Psychologie.

 

Irgendein Gerede gab es damals auch darum, dass das klar identifizierbar drinstehen muss, aber ich erinnere mich nicht genau daran 🙂

Die obige Version scheint jedenfalls  ausreichend, meins wurde ja so akzeptiert.

 

Ansonsten hängt die Akzeptanz solcher Studiengänge alleine von den Landesprüfungsämtern ab, denn die entscheiden darüber, wer approbiert, nicht die iu, auch nicht die Institute oder die Akkreditierungsbehörde. Darüber findet sich auf der Seite nichts, aber das wird der wichtigste Punkt sein.

vor 13 Minuten schrieb ClarissaD:

 

(Gut, zugegeben hat mein Bild von der IU auch durch die Diskussionen in diesem Forum ziemlich gelitten, dass ich ihnen einfach zutraue, dass sie den Mund da etwas zu voll nehmen...)

Das ist leider auch mein Gedanke dazu 😕

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vor 2 Minuten schrieb Vica:

Ansonsten hängt die Akzeptanz solcher Studiengänge alleine von den Landesprüfungsämtern ab, denn die entscheiden darüber, wer approbiert, nicht die iu, auch nicht die Institute oder die Akkreditierungsbehörde.

 

Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser 😅 Aber ich würde erst einmal sagen, dass sich die IU sicher kundig gemacht hat, was benötigt wird, um die Studierenden zur Approbation zu führen. Ihr Master der sozialen Arbeit ermöglicht Sozialarbeitern zumindest in NRW ja auch, die KJP-Ausbildung nach altem Psychotherapeutengesetz zu machen.

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Gerade eben schrieb psycCGN:

Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser 😅 Aber ich würde erst einmal sagen, dass sich die IU sicher kundig gemacht hat, was benötigt wird, um die Studierenden zur Approbation zu führen

Ich denke auch. Gerade das Disaster im Architekturstudium dürfte hier für ein größeres Bewusstsein in dem Bereich geführt haben/

 

In diese Geschichte ist auch schon lange eine menge Planung eingeflossen. Wenn die offenen Stellen mit passenden Personen besetzt werden (und evtl. hier diesmal vor Kursstart jemand kritisch auf die Lehrbriefe schaut), bin ich hier eigentlich recht zuversichtlich.

 

Die Probleme sind bekannt und ich denke nicht, dass die IU bei so einem Vorzeigeprojekt riskieren möchte ne Bauchlandung hinzulegen. 

Auch die Präsentation (weg von den neon Farben und den gekippten Rahmen) hin zu einer seriöseren Präsentation lässt hoffen, dass sie hier evtl. etwas anders herangehen als an andere Studiengänge.

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Ihr unterschätzt, dass hier sehr konservative Mächte und Verbändedruck am Werk sind. Nicht ohne Grund sind bereits 2 Hochschulen mit einem solchen Master gescheitert. Auch die hatten im Vorfeld ,,alles abgesichert". Eine bekam dann nicht mal mehr die Akkreditierung durch und das ein Wochenende vor dem Start.

 

Rheinland Pfalz ist jedenfalls nicht für einen breiten Spielraum bei dem Gesetz bekannt, und nicht mal aus Alles-ist-möglich-Niedersachsen hört man von solchen Projekten.

 

Eine gewisse Vorsicht bei solchen Versprechen schadet nicht. Bisher ist auch keinerlei Anerkennung durch.

 

LG

Bearbeitet von Vica
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