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Keine IU Health University - Psychotherapeut:in per Fernstudium kommt nicht


Lukas

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vor 1 Minute schrieb phoellermann:

Welten zwischen den Bildungssystemen

 

Ja, meine Überlegung ging eher in Richtung der Studierenden, die dann zwei Standorte recht nah beieinander haben von verschiedenen Anbietern. Wobei Mainz ja an der IU laut vorliegender Infos für das Präsenzstudium kein Standort sein wird, sondern nur für die Präsenzblöcke im Fernstudium. Also hier keine direkte Konkurrenz.

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vor 6 Minuten schrieb Pandamond:

Was genau sind eigentlich die unterschiedlichen Vorraussetzungen für die Gründung einer privaten FH / Uni?

Hängt immer ein wenig von den Bundesländern ab aber Universitäten benötigen z.B. typischerweise mindestens zwei Fakultäten (also weitgehend autonome, thematisch deutlich unterschiedliche Themenbereiche) und müssen deutlich forschungsstärker sein als traditionelle Hochschulen.

 

Der Wissenschaftsrat formuliert z.B.: "Maßgeblich sind die dafür bestehenden strukturellen bzw. institutionellen Bedingungen, die in der Vergangenheit erbrachten Forschungsleistungen, insofern diese auf dem jeweiligen Fachgebiet und darüber hinaus einen Beitrag zur Entwicklung der Wissenschaft leisten, und die Förderung wissenschaftlichen Nachwuchses an der Hochschule."

 

D.h. es muss ein hohe Budget für Forschungsprojekte geben, einen guten Output an Forschungsleistungen (insbes. internationale Publikationen), Professor:innen mit starken Forschungs- und geringen Lehrbudgets, Drittmitteleinwerbungen, etc.

 

Also alles, was private Hochschulen aus Kostengründen möglichst vermeiden. ;-)

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vor 40 Minuten schrieb phoellermann:

 

Sorry, das kann so nicht ganz stimmen. Entweder man ist (Fach-)Hochschule oder Universität.

 

Die MSB formuliert zwar einen "universitären Anspruch" für die naturwissenschaftliche Fakultät, sie ist aber - zumindest laut Akkreditierungsbericht -  nur als Hochschule akkreditiert.

 

Aber das nur am Rande. :)

 

Ah spannend - danke für die Aufklärung. 

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vor 24 Minuten schrieb Markus Jung:

Gibt es da nicht auch unterschiedliche Anforderungen, was die hauptamtlichen Professor:innenstellen angeht?

 

Absolut. Hochschulprofessor:innen zeichnen sich typischerweise durch eine hohe Praxiserfahrung und überschaubare Forschungsleistungen aus... bei Universitätsprofessor:innen ist es meist andersrum. Zum Beispiel ist eine Promotion bei einer Universitätsprofessur unverzichtbar (außer an Kunst- und Musikhochschulen), bei Professor:innen an Fachhochschulen kann das durch fachliche Expertise wettgemacht werden.

 

Die Berufungsbedingungen findet man immer in den Landeshochschulgesetzen.

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vor 22 Stunden schrieb DerLenny:

Ich selbst hatte vor paar Wochen einen Kontakt in dieser Sache mit dem LPA-NRW.

 

Dass das Fach „klinische Psychologie“ nachweislich Gegenstand einer Prüfungsleistung des Psychologie Masterabschlusses einer Uni/gleichgestellten-HS sein muss, ist im Merkblatt des LPA nachzulesen: HinweisePsychThG - Anerkennung Ausbildungsstätten – LPA NRW

https://www.brd.nrw.de/system/files/migrated_documents/media/document/2016-07/zugangsvoraussetzungen.pdf

Allerdings gab es noch viele Ausnahmen (Abschlüsse die eine andere Bezeichnung tragen, sofern sie bis spätestens zum Wintersemester 2018/19,….) die man individuell erfragen müsste.

NRW’ler können sich beim LPA  selbst erkundigen. Die Kollegen sind sehr nett. Wenn Ihr neue Infos habt würde ich mich übers teilen freuen. Hier die Adresse: Bezirksregierung Düsseldorf/Dezernat 24/ – Landesprüfungsamt für Medizin, Psychotherapie und Pharmazie – Postfach 300865, 40408 Düsseldorf. E-Mail: Dez24-LPA-Psychotherapie@brd.nrw.de

 

Damit es nicht so abstrakt klingt hier mein konkreter Fall, vielleicht beantwortet es ja die eine oder andere Fragen:

  • Mein Uni Master in Psych. wurde vom LPA abgelehnt, da das Fach Klinische Psychologie in der Abschlussprüfung nicht vorkam.
  • Das mein B.Sc. Abschluss das Fach Klinische Psychologie in der Abschlussprüfung hatte, war ihnen wiederum auch egal, da es lediglich auf den Master ankäme.
  • Ich solle es mir auch sparen, demnächst einen M.Sc., mit dem Fach Klinische Psychologie in der Abschlussprüfung vorzulegen, sofern es kein echter UNI-Abschluss (bzw. Abschluss einer gleichgestellten Hochschule. Liste hatten sie) ist, den dieser würde auch nicht akzeptiert werden, auch nicht wenn die PP/KJP-Ausbildungsstelle den Antrag (für mich) stellt.

PS: Wenn jemand demnach bei der IU den besagte Master (der läuft z.zt. nach dem alten PsychThG) macht, kann er M.E. nur dann die PP/KJP-Ausbildung in NRW aufnehmen, wenn die IU eine Gleichstellung zur einer UNI erwirkt und zudem das Fach Klinische Psychologie in der Abschlussprüfung aufnimmt.

 

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vor 18 Minuten schrieb Karl99:

PS: Wenn jemand demnach bei der IU den besagte Master (der läuft z.zt. nach dem alten PsychThG) macht, kann er M.E. nur dann die PP/KJP-Ausbildung in NRW aufnehmen, wenn die IU eine Gleichstellung zur einer UNI erwirkt und zudem das Fach Klinische Psychologie in der Abschlussprüfung aufnimmt.

Das das nen Uni Master ist scheint echt unterzugehen.

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vor 15 Minuten schrieb DerLenny:

Das das nen Uni Master ist scheint echt unterzugehen.

Sie sind ja guter Dinge beide Eingangskriterien im Oktober zu erfüllen. So schreiben sie ja, dass sie bald eine Uni sind und das Fach KlinP. in der Abschlussprüfung haben werden:

 

Approbation als Psychotherapeut:in

Die Studiengänge an der IU Health University ermöglichen Dir den Weg zur Approbation als Psychotherapeut:in*

 

* Der Master Psychologie mit Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie ermöglicht bis 2032 den Weg zur Approbation nach der bis 31.08.2020 gültigen Approbationsordnung. Er richtet sich an alle Absolvent:innen, die den Bachelor Psychologie nach altem Gesetz abgeschlossen haben.

*Universität in Gründung vorbehaltlich staatlicher Anerkennung

 

 

Wobei m.E. die Herausforderung tatsächlich die Gleichstellung zur Uni (inkl. Promotionsordnung, Halbierungen?, Forschungstätigkeit, …) wäre.

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So wie es jetzt klingt, handhaben es die Prüfungsämter möglicherweise doch unterschiedlich. So wie @Karl99 es beschreibt, wurde es ausführlich in den Infoveranstaltungen der Ausbildungsinstitute erklärt, die sich in meinem Fall in Baden-Württemberg befinden. Und auch das Landesprüfungsamt in Stuttgart fordert dies auf seiner Website. Ein Institut nannte Abschlüsse von Fachhochschulen "angewandte Master", und die sind in Ba-Wü wohl größtenteils akzeptiert.

 

Wenn man an der IU also den Master nach dem alten PsychThG erwirbt, könnte es für manche Bundesländer unerheblich sein, dass es sich um einen universitären Master handelt, solange die Bezeichnung nicht so ist, wie es das jeweilige Prüfungsamt fordert. Also gilt nach wie vor: Augen auf bei der Wahl der Hochschule!

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