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Kein Praktikum bei der OU - Zulassung zum Master in Psychologie


Veena

Empfohlene Beiträge

Ich wünsche dir, Veena, auf jeden Fall alles erdenklich Gute - unabhängig davon, für welche Hochschule du dich entscheidest. 😊

Ich wollte mit meinen Beiträgen betonen, dass es später im Berufsleben sehr viel wichtiger ist, Kompetenzen vorweisen zu können, die man an den Hochschulen/Unis erworben hat, als formale Kriterien auf einem Papier. Sonst wird man im Beruf/im Leben oft nicht glücklich (werden).
Mit den Gegebenheiten meinte ich, dass man heute noch nicht vohersagen kann, wie sich das mit der PPT-Ausbildung weiterentwickelt ... denn die Unis sind jetzt (strukturell) miteingebunden. Was sagen in Zukunft die zukünftigen Arbeitgeber/Bundesländer/(usw.) ...
Kompetenzen sind (bundes-)landunabhängig. Formale Kriterien nicht, leider manchmal auch Hochschulabschlüsse. Ich möchte jetzt aber keine neue Diskussion anstoßen. Es geht hier um Veena und ihre Fragen... diese sollen im Mittelpunkt stehen.
 Ich wünsche dir, Veena, auf jeden Fall alles erdenklich Gute - unabhängig davon, für welche Hochschule du dich entscheidest. 😊 Wäge ab und ziehe dabei mehrere "Kriterien" (ich persönlich hoffe, nicht nur formale!) heran. Viel Erfolg und Glück für deinen weiteren Lebensweg.
 

Bearbeitet von Der_Franke
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  • 3 Wochen später...
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Hallo Zusammen,

 

wollte Bescheid geben, dass ich jetzt eine Zulassung für die SRH erhalten habe ( Yuhu ).

 

Ein rießen Dank an die OU - sie haben mir tatsächlich manuell die ECTS für jedes Modul aufgelistet und zugeschickt.

 

Dennoch bange ich nach wie vor, ob ich mit dem SRH Master eine psychotherapeutische Ausbildung wirklich machen kann. Ich habe den Bachelorstudium vor dem 01.09.2020 ( 2017 ) angefangen und werde ja dann nach dem alten Recht behandelt, oder? Das alte PsychThG

besagt, dass " für eine Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten

  1. a)  eine im Inland an einer Universität oder gleichstehenden Hochschule bestandene Ab- schlussprüfung im Studiengang Psychologie, die das Fach Klinische Psychologie ein- schließt und gemäß § 15 Abs. 2 Satz 1 des Hochschulrahmengesetzes der Feststellung dient, ob der Student das Ziel des Studiums erreicht hat".

Weiß jemand, ob es sowas wie eine Mindestumfang vom Fach Klinsiche Psychologie vorgegeben ist? 

 

Für Baden-Württemberg habe ich das hier gefunden : ..." ein abgeschlossenes inländisches oder gleichwertiges ausländisches Masterstudium im Studiengang Psychologie mit dem Fach Klinische Psychologie an einer Universität oder gleichstehenden Hochschule. Das Fach Klinische Psychologie muss im Masterstudiengang geprüft und bestanden worden sein, der Umfang des Faches Klinische Psychologie ist hierbei rechtlich nicht vorgegeben. Der Studiengang muss mit "Psychologie" benannt sein (nicht mit Schwerpunktbezeichnungen in einem Bereich der Psychologie wie z. B. Wirtschaftspsychologie oder Gesundheitspsychologie). Auf den Studiengang des vorausgehenden Bachelorabschlusses kommt es hierbei rechtlich nicht an, sondern die Konsekutivität ist erfüllt, wenn die Universität oder Hochschule zu dem genannten Master in Psychologie, der die Zugangsvoraussetzung erfüllt, zugelassen hat." (https://rp.baden-wuerttemberg.de/themen/bildung/ausbildung/ausbildung-psychotherapeut/seiten/ausbildung/)

 

Habe ich es richtig verstanden, dass es dann egal ist ob ich 6 oder 16 ECTS in klinische Psychologie nach dem Master habe? So sorry, ich bin schon total gaga vom studenlangen recherchieren und Gesetzestexte lesen der letzten Wochen. 

 

Liebe Grüße an alle,

Veena 

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vor 17 Minuten schrieb Veena:

Habe ich es richtig verstanden, dass es dann egal ist ob ich 6 oder 16 ECTS in klinische Psychologie nach dem Master habe?

 

Soweit mir bekannt, muss nur das Fach klinische Psychologie enthalten sein. Dies wurde in allen Info-Veranstaltungen der Institute, an denen ich teilgenommen habe, betont. Eine Angabe über die ECTS ist nicht enthalten. Ich selbst wurde mit dem Master Psychologie der SRH zur Approbationsausbildung von Institutsseite aus zugelassen. 

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vor 4 Minuten schrieb TomSon:

 

Soweit mir bekannt, muss nur das Fach klinische Psychologie enthalten sein. Dies wurde in allen Info-Veranstaltungen der Institute, an denen ich teilgenommen habe, betont. Eine Angabe über die ECTS ist nicht enthalten. Ich selbst wurde mit dem Master Psychologie der SRH zur Approbationsausbildung von Institutsseite aus zugelassen. 

Ich danke dir vielmals 🙏

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Im Gesetz wird kein Mindestumfang vorgegeben, allerdings ist es wohl etwas bundeslandabhängig, wie das ausgelegt wird. In Berlin z.B. steht etwas von 8 ECTS.

 

Wichtiger ist aber, denke ich, dass der Master der SRH nur in Baden-Württemberg zur Ausbildung berechtigt, in den anderen Bundesländern meines Wissens nicht.

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vor 2 Stunden schrieb ClarissaD:

Wichtiger ist aber, denke ich, dass der Master der SRH nur in Baden-Württemberg zur Ausbildung berechtigt, in den anderen Bundesländern meines Wissens nicht.

 

Ich dachte, Niedersachsen akzeptiert den Master der SRH auch.

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vor 3 Stunden schrieb psycCGN:

 

Ich dachte, Niedersachsen akzeptiert den Master der SRH auch.

 

Ach so. Ich dachte, PFH und Diploma wären in Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Baden-Württemberg anerkannt, und in Baden-Württemberg dann zusätzlich noch die SRH. Auf der Webseite der SRH steht auch nur Baden-Württemberg. Aber ich kann mich auch irren. 

Bearbeitet von ClarissaD
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