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Brauche bitte Einschätzung zum Public Administration/ Management Studium


Ninja99

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Das stimmt, dass E10 an sich indiskutabel ist für jemanden mit MA. Und die E13 so das mindeste ist, was ich mir wünschen würde. Ich muss allerdings dazu sagen, dass es viele MA bei uns auf solchen Stellen gibt, auch auf E9c. In einem anderen Amt, im gleichen Haus, sitzen Sachbearbeiter auf der E10 und manchmal auf der E11, das ist wahr. Aber auch Sachgebietsleiter bekommen ne E11 - das ist immer abhängig davon, wie sehr unser Dienstherr das jeweilge Amt "schätzt", wenn ihr versteht.... Unmut darüber gibt es reichlich, angehoben wird nicht, ausser die Lieblinge. Aber das ist wohl ein häufiges Phänomen.

Wenn mein Job ansonsten nicht top wäre vom Team her, was ich führe, und vom Netzwerk innerhalb des Hauses und in die Politik, dann wäre ich sicher nicht mehr da. Ganz sicher nicht. Wie gesagt fühle ich mich abgesehen vom Geld dort wohl und muss jetzt nicht zwingend wechseln - werde aber sicherlich nicht zögern, wenn sich neue Chancen bieten. Und dann will ich besser vorbereitet sein, das wollte ich mit einem MPM/MSc oder MPA erreichen... mir ist bewusst, dass ich auch mit meinem GeWi MA Chancen kriegen werde, gerade in Anbetracht des Personalmangels im ÖD. Aber auch dann schätze ich, wird es durch die starren Kriterien schwer mit den "Ausnahmen". Abgesehen von alldem, fehlt mir auch die Verwaltungsausbildung, die mir viele voraus haben. Wie ich mittlerweile weiß, ist jede meiner aufgeführten Varianten möglich, da es keine so eindeutige Regelung gibt und jeder Arbeitgeber das Gesetz interpretieren kann, wie es gerade passt, um es nicht überspitzt auszudrücken.

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Am 17.8.2022 um 11:21 schrieb unrockbar:

Ganz ehrlich, such das Weite. Mit Leitungserfahrung kommst woanders auf mindestens eine E13, mit Glück sogar E14. Dein Arbeitgeber lacht sich ins Fäustchen bei der Einstufung.

Einen neuen Master braucht man meiner Meinung nach nicht zwingend. Wir haben fast 2 Jahre einen neuen Chef gesucht. Niemand wollte es machen für eine E14, also es gab immer Halte-Angebote von deren Arbeitgebern, sodass sie am Ende doch nie zu uns kamen. Und sowohl die alte als auch die neue Chefin sind "nur" GeWi Menschen.

Es kommt immer auf die größe der Verwaltung, auf die Ebene (Kommune, Bund, Land) und die Aufgabe an. Ob dann eine E13 viel oder wenig ist bestimmt sich nach den Aufgaben - nicht nach der Frage, ob man Mitarbeiter führen soll. Da geht es auch um die Qualifikation der Mitarbeiter, die man führen soll.

 

Niemand wollte eine E14 machen? Manche Stellen sind erkennbar "unerfüllbar" d.h. die inhaltlichen Anforderungen / Erwartungen sind nicht zu leisten - dort hat man dann vermutlich Aufgaben zusammengefasst, um Stellen zu sparen. Oder es ist erkennbar nicht in den rd. 40 Stunden zu leisten, die man wöchentlich arbeiten soll.

 

 

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Am 19.8.2022 um 14:28 schrieb CrixECK:

Ich will gerne versuchen etwas Input zu geben, da ich nun seit über 10 Jahren eine Organisationseinheit einer Kommunalverwaltung leite und mich im ÖD von E9 auf E15 hochgearbeitet habe.

Hallo,

 

erst einmal vielen herzlichen Dank für Deine umfangreiche Einschätzung und mitteilen Deiner Erfahrung, das hilft mir sehr!

Am 19.8.2022 um 14:28 schrieb CrixECK:

 

"irgendein Master": Jein. Je nach Personalabteilung werden bestimmte Passagen des TVÖD anders gelesen / interpretiert / angewendet. Es gibt immer noch (ob das berechtigt ist oder nicht ist völlig egal, es wird in der Praxis eben so gemacht, weil auch die Aufsichtsbehörden dies so leben und auf Nachfrage bestätigen) einen Unterschied von Universität und Fachhochschule. "Wissenschaftliches Hochschulstudium" steht nämlich im TVÖD als Kriterium für manche Stellen, und dies wird mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit mit "Universität" gleichgesetzt. Mit Fachhochschule wird das also nichts.

Eben, ich präferiere auf jeden Fall eine Uni. Und den ersten Satz kann ich vollkommen bestätigen.

Am 19.8.2022 um 14:28 schrieb CrixECK:

 

Eingruppierung: Ja, es mag Bewertungen geben, die mit der Wertschätzung des Sachgebietes zu tun haben, will ich nicht bestreiten. Kenne ich aus meinem Netzwerk auch. Aber im ÖD geht es eben auch und vor allem um die Anforderungen an die Stelle. Und ein Ordnungs- / Sozialamt auf kommunaler Ebene ist eben "Arbeit nach Weisung", d.h. das wird nach Schema F abgearbeitet, wie es die SGB vorsehen. Kreativität ist da nicht gefragt und somit können Sachbearbeiter einer Hochbauabteilung viel einfacher höhere Entgeltgruppen erreichen, als ein Sozialamt.

So siehts aus.

Am 19.8.2022 um 14:28 schrieb CrixECK:

 

Verwaltungsausbildung: Ja, das ist wichtig. Aber auch nicht das entscheidene. Ich habe seinerzeit auch ohne Ahnung von Verwaltungsakten, Zuwendungen etc. in einer Verwaltung angefangen. Mein Tipp wäre deshalb kein ganzes Studium, sondern zunächst einfach nur das Modul "Allgemeines Verwaltungsrecht" an der FernUni belegen, Studiengang Bachelor of Laws, und dieses Modul mit Klausur abschließen. Denn dort lernst Du diese ganzen Grundlagen des Verwaltungsrechts. Aus der Modulbeschreibung der FernUni: "Nach dem erfolgreichen Abschluss des Moduls sind die Studierenden in der Lage, Grundlagen der Verwaltungsorganisation und des Verwaltungsaufbaus zu reproduzieren, Handlungsformen der Verwaltung zu erkennen und ihre Rechtmäßigkeit zu überprüfen,Rechtsbehelfe gegen hoheitliche Maßnahmen der Verwaltung zu identifizieren und ihre Erfolgsaussichten zu beurteilen,juristische Fälle des Verwaltungsrechts gutachterlich zu bearbeiten undsich auch praktisch mit Behörden kompetent auseinanderzusetzen." Ich glaube das würde Dir schon mal bei jeder Bewerbung helfen, und geht vor allem schneller und preiswerter als ein ganzes Studium. Und beispielsweise an der Uni Kassel (MPA) wirst Du Dir das Modul dann auch anrechnen lassen können. Ich selbst habe übrigens die Klausur nicht geschrieben, sondern den Master of Laws im Fernstudium (DISC  TU Kaiserslautern) gemacht.

Ich danke Dir für diese wertvollen Tipps! War es bei Dir der LLM Wirtschaftsrecht für die Unternehmenspraxis?

Am 19.8.2022 um 14:28 schrieb CrixECK:

 

"Starre Regeln": Jein. Neben den tatsächlich sehr starren Regeln gibt es noch die "Verwaltungskunst", das ist der Ermessensspielraum und die Auslegung von Dokumenten... Wenn eine Verwaltung Dich haben will, wird sie auch Wege finden, eine vermeintlich starre Regel im gemeinsamen Sinne zu interpretieren. Bei so einer Auslegung hilft dann zB ein Modul Verwaltungsrecht der FernUni sehr; der Fachkräftemangel tut sein übriges. Als zweites Modul vielleicht Buchführung, oder Kostenrechnung (geht beides auch über die FernUni), das öffnet schon eine ganze Menge Türen und neue Möglichkeiten. Und ob das dann auf einem MPA in Kassel anrechenbar wäre, kannst Du ja schon jetzt erfragen.

So ist es mir ja bei der E10 passiert. Schon da stolperte man über meinen GeWi-Abschluss, aber da Amtsleitung und Sachgebietsleitung mich haben wollten, hat es letztendlich doch geklappt. In der Ausschreibung stand zwar "vergleichbare Studiengänge", aber gewünscht wären Dipl.- Verwaltungswirte, LLB, LLM, Sozialwissenschaftler etc.

Am 19.8.2022 um 14:28 schrieb CrixECK:

 

"Netzwerk": Nicht das entscheidene, aber bestimmte Ebenen erreicht man nicht ohne, das ist richtig. Hat bei mir keine Rolle gespielt, ich habe lediglich immer meinen Job ordentlich gemacht (aber natürlich auch durch meine zusätzlichen Studienabschlüsse kontinuierlich meine Arbeitsergebnisse verbessert). Oberhalb E15 geht es jetzt aber vermutlich nur noch mit Kontakten weiter, die mich und meine Leistungen kennen. Ein Netzwerk kann man aufbauen und pflegen  - aber gute Arbeit spricht sich auch rum.

Als erstes bemühe ich mich natürlich selbstredend darum, mir durch die gute Arbeit einen Ruf mit zu erarbeiten. Parallel netzwerke ich halt da, wo es geht, ohne dass es komisch wird ;)

Am 19.8.2022 um 14:28 schrieb CrixECK:

 

Das wichtigste deshalb zum Schluß: Wenn Du Lust auf ein weiteres Studium hast - dann mach es! Aber Du solltest wirklich Lust auf diese Herausforderung haben, denn es ist zu viel Zeit und Geld für "irgendwie will ich bessere Chancen haben". Aus meiner nun 20jährigen Fernstudiumserfahrung ist die erste Kategorie immer die erfolgreichere, die zweite bricht ohne Abschluss ab... das habe ich bisher in jedem meiner Studiengängen gesehen und auch jetzt im Promotionsverfahren zeichnet sich das ab.

Ich habe Lust auf ein weiteres Studium, definitv. Meinen BA habe ich seinerzeit auch neben Vollzeitjob geschafft, den MA später wesentlich entspannter. Man lernt nie aus, und ich bin jemand der sich dann umso mehr freut, wenn das Gelernte auch auf dem Papier steht. Nochmals herzlichen Dank Dir!

 

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Am 19.8.2022 um 14:44 schrieb CrixECK:

Es kommt immer auf die größe der Verwaltung, auf die Ebene (Kommune, Bund, Land) und die Aufgabe an. Ob dann eine E13 viel oder wenig ist bestimmt sich nach den Aufgaben - nicht nach der Frage, ob man Mitarbeiter führen soll. Da geht es auch um die Qualifikation der Mitarbeiter, die man führen soll.

Bei uns führe ich lauter E9c, das ist an sich schon witzig mit der E10. Nicht mal eine externe Prüfung um Neubewertung / Anhebung der Stelle auf E11 brachte das Personalamt dazu, die Stelle zu erhöhen. Das Sparen hat Vorrang.

Am 19.8.2022 um 14:44 schrieb CrixECK:

 

Niemand wollte eine E14 machen? Manche Stellen sind erkennbar "unerfüllbar" d.h. die inhaltlichen Anforderungen / Erwartungen sind nicht zu leisten - dort hat man dann vermutlich Aufgaben zusammengefasst, um Stellen zu sparen. Oder es ist erkennbar nicht in den rd. 40 Stunden zu leisten, die man wöchentlich arbeiten soll.

 

 

 

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