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Darf ich Studienhefte weitergeben oder verkaufen?


Schaumburger

Empfohlene Beiträge

vor 22 Minuten schrieb Der_Franke:

Ein Urheberrecht kann man nicht verlieren... schau meine anschaulichen Beispiele an ...

 

Evtl. wäre es gut, wenn die Meinung durch einen entsprechenden Beleg aus dem UrhG gestützt wäre.

 

Und es geht auch nicht um den "Verlust" vom Urheberrecht.

 

Wenn ein Werk "veröffentlicht" und  "in Umlauf" gebracht wird, dann ist es ab da im Umlauf. Und der Urheber kann über den weiteren Weg des Werks (oder der Replik) nicht mehr bestimmen. 

 

Daher darfst du Zeug gebraucht verkaufen. Auch wenn das die Firmen doof finden und eher wollen, dass Neuwaren gekauft werden.

Bearbeitet von DerLenny
Selbstzensur.
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vor 16 Minuten schrieb DerLenny:

Die Frage ist hingegen, ob dies durch eine weitere vertragliche (Standard) Klausel unterbunden werden kann. 

Zumindest ist es (mal Abseits von Paragraphen) durchaus nachvollziehbar, wenn eine Institut dies unterbinden möchte. Die Inhalte eines Studiums (und somit der Lehrbriefe) bilden ja eines der Kerngeschäfte eines Anbieters, vll. das wichtigste. Ich denke ein Anbieter möchte nicht dass Kurse o. ä., die normalerweise nur per Zahlung im Studium zugänglich sind, "kostenlos" bzw ohne eigenen Gewinn verbreitet werden.

 

Andersrum gesagt, mir wurde kein plausibler Grund einfallen, warum eine Klausel für "Verbot von Weitergabe/Verkauf" unwirksam wäre.

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Ich möchte hier nicht weiter diskutieren. Ich weiß, dass pdf als Studienbriefe von Hochschulen nicht weiterverkauft/-gegeben werden dürfen. Auch gedruckte Exemplare nicht, weil hier das Geschäftsmodell und die Rechte daran verletzt werden. Das ist klar.

Hier war nie die Rede von Büchern aus dem Buchhandel, die man in ebay weiterverkauft. Das ist wieder eine ganz andere Fragestellung. Es ging hier um Studienbriefe ... und oft liegen die in digitaler Form vor (was das Ganze noch verschärft).
Weiter oben wurde eine Klausel zitiert ... "insbesondere", das bedeutet, dass die folgende Auflistung unvollständig ist. Das heißt, eine Weitergabe ist hier nicht möglich. Das "insbesondere" ist doch hier ganz klar und geschickt gewählt worden ... das, was aufgeführt ist, muss nicht vollständig sein.

Könntest du meinen Wunsch, nicht weiter darüber diskutieren zu müssen, berücksichtigen?

Die ursprüngliche Fragestellung "Studienzeit überbrücken" wird nicht mehr beachtet ... die Diskussion hat ein Eigenleben entwickelt, das der urspl. Fragestellung nicht mehr gerecht wird.

Wir wollen doch der ursprünglichen Fragestellung gerecht werden ... ich persönlich will nur der oder dem Fragesteller:in weiterhelfen ...

 

DerLenny: Deine letzte Nachricht ist sehr unsachlich und absichtlich mit Rechtschreibfehlern versehen ... bitte unterlasse das ... so spricht man nicht mit Mitmenschen (ich jedenfalls nicht) ... außerdem kennst du mein Alter doch gar nicht ...

DerLenny: Ich wünsche dir alles Gute (beruflich und privat) und jeder hat das Recht, das zu tun, was er für richtig und legal hält. Und ich wünsche  dir das Beste in allen Lebensbereichen.

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1. Eine Weitergabe des Originals unterscheidet sich von einer Vervielfältigung, zum Beispiel Kopien von Skripten oder Büchern erstellen. Wenn ich zum Beispiel regulär ein Buch oder ein anderes Produkt erwerbe, darf ich das veräußern oder verschenken.

 

2. Wenn vertraglich vereinbart ist, dass auch eine Weitergabe der Materialien oder Bekanntmachung der Inhalte untersagt ist, ist dies erstmal rechtlich bindend, sofern diese Regelung nicht aus bestimmten Gründen rechtlich ungültig ist. Ein Sperrvermerk bei einer Abschlussarbeit ist ja zum Beispiel auch eine ähnliche Vereinbarung.

 

Prüfungsaufgaben sind da auch ein Thema, wo es immer wieder mal ähnliche Diskussionen zu gibt. Und bei digitalen Dokumenten ist es dann nochmal komplizierter.

 

Anmerkung: Die vorausgehenden Beiträge in diesem Thema standen vorher in diesem und wurden von mir hierhin ausgelagert.

Bearbeitet von Markus Jung
Ergänzung
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Gerade eben schrieb TheHumanHunter:

Ich denke ein Anbieter möchte nicht dass Kurse o. ä., die normalerweise nur per Zahlung im Studium zugänglich sind, "kostenlos" bzw ohne eigenen Gewinn verbreitet werden.

Wenn der Studienanbieter hier Know-How hat, dann würde ich dir zustimme.

Allerdings sind die mir bekannten Studienbriefe im besten Fall ein wildes Gemisch verschiedener  Lehrwerke.

 

Das Kerngeschäft ist daher bei Fernunis nicht das Vermitteln (dies ist nur Mittel zum Zweck), sondern die Bestätigung eines gewissen Kenntnisstands.

Das ist auch der Teil, für den du zahlst und für den du dann später ggf. besser bezahlt wirst. 

 

Daher wird teilweise auch einfach irgendein Master gemacht um in die nächsthöhere Kategorie zu rutschen.

 

Ich würde es schön finden, wenn es wirklich nur um Wissen und Inhalte gehen würde.

Aber auch dann: Ein Lehrbuch für nen paar Euro oder nen Audible Abo bringen dir deutlich mehr an Wissen.

 

Aber eben nicht das Papier, auf dem steht, dass du dieses Wissen hast.

Und genau dieses Papier ist das Geschäft der Fernhochschulen.

 

Du könntest auch mal für verschiedene Anbieter prüfen, wie das Verhältnis bei Anrechnung ist.

In der Regel liegt das so bei 50%.

 

Wirf auch nen Blick auf die Kosten eines Lehrwerks, dass die Inhalte eines Kurses vollständig beinhaltet. Die Kosten hierfür liegen weit unter den Kosten für den Kurs.

 

Du zahlst fürs Papier mit dem Abschluss. Nicht für die Skripte.

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vor 17 Minuten schrieb Der_Franke:

DerLenny: Deine letzte Nachricht ist sehr unsachlich und absichtlich mit Rechtschreibfehlern versehen ... bitte unterlasse das ... so spricht man nicht mit Mitmenschen (ich jedenfalls nicht) ... außerdem kennst du mein Alter doch gar nicht ..

Gern.

Wenn du erwägen köntest ggf. Belege anzuführen?

Ich war einfach überrascht ob des Ungleichgewichts von Sicherheit der Meinung und Wissen.

 

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vor 20 Minuten schrieb DerLenny:

Aber eben nicht das Papier, auf dem steht, dass du dieses Wissen hast.

Und genau dieses Papier ist das Geschäft der Fernhochschulen.

Uff, das ist jetzt aber was ziemlich grundsätzliches. Ich würde dieses "Geschäft" auch nicht unbedingt nur den Fernhochschulen zuschreiben.

Am Ende läuft es bei Schule/Studium (sogar bei Ausbildungsberufen ohne praktische Prüfung) eben darauf hinaus die entsprechenden Prüfungen zu absolvieren und dafür das "Papier" zu erhalten. Wieviel Wissen/Fähigkeiten der/die einzelne daraus zieht, weiss und sollte jeder für sich selbst wissen. Dies ist aber wohl ein anderes Thema und darauf hatte sich mein Post vorher (für mich) auch nicht bezogen,

Bearbeitet von TheHumanHunter
rechtschreibung
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vor 28 Minuten schrieb DerLenny:

Du zahlst fürs Papier mit dem Abschluss. Nicht für die Skripte.

 

Nein. Ich zahle für ein Gesamtpaket. Unter anderem mit Materialien, mit Prüfungen, mit Veranstaltungen, mit Betreuung und ja, am Ende auch mit der Dokumentation des Abschlusses. Falls das weiter diskutiert werden soll, bitte ein neues Thema dafür aufmachen.

 

Hier in diesem eh schon ausgelagertem Thema geht es um die Weitergabe und den Verkauf von Studienheften und meinetwegen auch anderen und auch digitalen Materialien und Unterlagen eines Fernstudiums. 

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vor 3 Minuten schrieb TheHumanHunter:

Dies ist aber wohl ein anderes Thema und darauf hatte sich mein Post vorher (für mich) auch nicht bezogen

Naja, schon.Du meintest ja, dass das Wissen, das vermittelt wird so speziell ist, dass allein das Wissen darum einen Mehrwert hat.

 

Nun ist es allerdings so, dass das vermittelte Wissen erstmal in jeder Buchhandlung käuflich erworben werden kann. Nur oft in einer besser aufbereiteten Form.

 

Studienhefte kommen nicht an die Qualität von Lehrbüchern heran.

Und oftmals bin ich mir auch nicht sicher, ob Skripte wirklich als eigenständige Werke gelten sollten.

 

Was vermittelt wird ist ebenfalls nicht vertraulich. Dies steht in den Modulhandbüchern.

Es kann also nur die konkrete Übermittelung sein - und diese ist im Vergleich nicht so toll.

 

Die Vermutung, dass die Weitergabe eingeschränkt werden soll, damit kein Vergleich von Skripten und Lehrwerken und den Lehrwerken untereinander möglich ist, liegt daher also nahe.

 

 

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Gerade eben schrieb Markus Jung:

Hier in diesem eh schon ausgelagertem Thema geht es um die Weitergabe und den Verkauf von Studienheften und meinetwegen auch anderen und auch digitalen Materialien und Unterlagen eines Fernstudiums. 

Ich bin mir nicht sicher, ob es bei einem komplexen Thema sinnig ist, dieses in zig Stränge aufzusplitten.

 

Die Frage hier ist ja durchaus eng am Thema: Welchen Grund gibt es, die Verbreitung der Skripte einzugrenzen?

Wie hängt dies mit dem Geschäftmodell zusammen? Die Beantwortung der Frage ist ja auch notwendig um den Nutzen abwägen zu können (von beiden Seiten aus).

Und dies wieder rum zur Frage der Rechteabwägung.

 

Komplexes Thema -> komplexe Diskussion.

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