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APA-Zitation juristischer Quellen


IU-Student

Empfohlene Beiträge

Hallo,

 

ich bin neu hier und im Augenblick etwas verzweifelt. Ich studiere an der IU, und schreibe derzeit eine Hausarbeit. An der IU wird im APA-Stil zitiert. Für Quellen aus Monographien bekomme ich das hin. Jetzt möchte ich jedoch aus einem juristischen Kommentar zitieren. Wie zitiert man da richtig? Z.B. wenn ich aus dem Münchner Kommentar zum BGB den Bearbeiter Busche ztieren möchte mit dem, was er zu  § 650 in Rn. 4 geschrieben hat?

 

Ich habe im Internet dazu leider noch keine passenden Anleitungen oder Zitierleitfäden gefunden. Ebenso nicht bei der IU. Bin für jede Hilfe dankbar,

 

Viele Grüße

IU Student

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Evtl. hilft dir das hier weiter?
 

Juristische Quellen nach APA zitieren

vor 1 Stunde schrieb IU-Student:

Münchner Kommentar zum BGB den Bearbeiter Busche

Das ist recht eindeutig.

Der Münchner Kommentar ist ein veröffentlichtes Werk, das wird genauso wie jedes andere Werk zitiert.

 

Du kannst auch auf Google Scholar nach dem "Münchner Kommentar" suchen und dir dann ansehen wie es zitiert wurde.

Du nennst hier den Autor des Kommentars und gibst an dass dieser Kommentar in den Münchner Kommentaren veröffentlicht wurde.

 

Also:

Mustermann, Max (1999). Bezeichnung des Kommentars, in: Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, drölfte Auflage, 1234-1238, Beck, München.

 

 

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Werden Bände wirklich mit in: zitiert? Ich kenne zwar APA nicht genau, aber mir klingt das eher nach Aufsatz in Sammelbänden. Bände eines Werkes kenne ich eher als

Mustermann, Max (1999). Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, Band X, Bezeichnung des Kommentars, drölfte Auflage, 1234-1238, Beck, München.

Oder eventuell könnte man es als Reihe betrachten:

Mustermann, Max (1999). Bezeichnung des Kommentars (=Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, Band X), drölfte Auflage, 1234-1238, Beck, München.

Wie gesagt, APA kenne ich nicht so genau, aber für mich klingt der Vorschlag mehr nach Sammelband.

Und verwendet man wirklich Seitenzahlen? Da gibt es doch Randnummern oder so. Die Juristen haben da normalerweise ihren eigenen Stil, ich weiss nicht, ob APA da überhaupt greift. Das ist ähnlich wie die Bibel, die zitiert man auch nicht mit Seitenzahl, sondern mit Buch Kapitel, Vers (Joh. 1,5 oder so).

Ach ja, den Münchener Kommentar hatte mein Vater auch im Regal stehen. Hat irrsinnig viel gekostet damals.

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Danke für die Antworten. @DerLenny und @stefhk3. Die Ausführungen von Lenny haben mir schon sehr geholfen. Ich zudem hier https://www.umwelt-campus.de/fileadmin/Umwelt-Campus/Bibliothek/Download-Dokumente/Ratgeber_Bibliothek_-_Doppelung_bei_HT/Zitieren/Hochschule_Trier_-_Bibliothek_-_APA_7__de__-_Langversion_-_2021-02-17.pdf mittlerweile eine sehr gute Anleitung gefunden. Ab Seite 50 gibt es da auch etwas für Juristen. Die Ausführungen dort stützen das, was DerLenny erklärt hat.

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Hm, also ohne besserwisserisch wirken zu wollen, der Münchener Kommentar wird hier auf S. 52 direkt als Beispiel verwendet. Hier wird der Kommentar zu bestimmten Paragraphen, also eine Art Aufsatz, als "in Münchener Kommentar" zitiert. Die Variante, einen Band des Kommentars als "Band X, in: Münchener Kommentar" zu zitieren, halte ich nach wie vor für falsch.

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vor 2 Minuten schrieb stefhk3:

Die Variante, einen Band des Kommentars als "Band X, in: Münchener Kommentar" zu zitieren, halte ich nach wie vor für falsch.

 

Das hier wäre die Stelle:

Zitat

Joost, D. (2009). §§ 1105-1112 BGB. In H. Weber-Grellert & L. Schmidt (Hrsg.), Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch (5. Aufl., Bd. 6.). Beck.

 

Es wird also ein Text eines Autors in einem Band zitiert, was IMO so passt.

 

Wo hast du ein Beispiel gesehen, in dem ein Band als Teil des Gesamtwerks zitiert wird?

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Hm, bei Dir`? Mustermann, Max (1999). Bezeichnung des Kommentars, in: Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, drölfte Auflage, 1234-1238, Beck, München. Ich dachte, mit "Bezeichnung des Kommentars" meintest Du den Bandtitel? Oder habe ich das falsch verstanden?

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Ah.... ne, damit meinte ich was auch immer der Typ geschrieben hat/

Also die dieser Person zuordbare Textstelle. Ich hatte gehofft, dass dies auch durch die Angabe der Seitenzahlen deutlich wird.

Hab extra versucht ein "generisches Ding" zu nehmen - war aber glaub nicht so eindeutig, wie ich dachte.

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vor 2 Minuten schrieb IU-Student:

Hausarbeit in dieser Weise zitieren muss und meinetwegen 20 mal aus einem Kommentar zitiere, sind ja schon 2 Seiten der Arbeit gefüllt :-D

Bei In-Text referenznen gibst du nur Autor, Jahr und Seitenbereich an.

 

"Dinge aus Gründen" (Müller, 2012, S.12-15).

 

Seitenzahlen sind laut APA nur bei direkten Zitaten notwendig, die IU wünscht diese auch bei indirekten Zitaten.

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