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Komplette Studiengebühren im Vorfeld bezahlen?


Byana

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Aufgrund der aktuell hohen Inflation und der gestiegenen Energiepreise (Gas, Strom, Benzin, etc.) überlege ich, ob es Sinn machen würde, die komplette Studiengebühren im Vorfeld als Vorauszahlung zu überweisen? Kann man diese dann steuerlich geltend machen? Und wie wäre es im Kündigungsfall? Muss ich diesbezüglich sonst noch was beachten?

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Je nach Fernhochschule macht das auch finanziell Sinn. Die IU gibt z.B. 10% Rabatt, wenn du im Voraus bezahlst.

Ob es beim Absetzen einen Vorteil bringt, hängt stark von deinem Einkommen und sonstigen Dingen, die du absetzen kannst. Hier den Steuerberater Deiner Wahl fragen.

 

Auch wieder für die IU: Wenn du kündigst bekommst du den noch nicht in Anspruch genommenen Anteil der Zahlung zurück.

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vor einer Stunde schrieb Byana:

Kann man diese dann steuerlich geltend machen?

 

IMHO musst du die Kosten über die gesamte Studiendauer ansetzen, d.h. du kannst die volle Summe nicht zum Zeitpunkt der Zahlung geltend machen. Ich bin aber kein Steuerberater.

 

vor einer Stunde schrieb Byana:

Und wie wäre es im Kündigungsfall?

 

Das regelt dein Vertrag. Regelmäßig wirst du das überzahlte Geld zurückerhalten.

 

vor einer Stunde schrieb Byana:

Aufgrund der aktuell hohen Inflation und der gestiegenen Energiepreise (Gas, Strom, Benzin, etc.) überlege ich, ob es Sinn machen würde, die komplette Studiengebühren im Vorfeld als Vorauszahlung zu überweisen?

 

An der IU würde der Vertrag IMHO keine Preissteigerung während der Vertragslaufzeit zulassen, insofern ist es vollkommen egal, ob man es im Voraus zahlt oder in monatlichen Raten. Mal davon abgesehen, dass es auch hier z.B. Skonto gibt.

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vor 7 Minuten schrieb Explorer:

IMHO musst du die Kosten über die gesamte Studiendauer ansetzen, d.h. du kannst die volle Summe nicht zum Zeitpunkt der Zahlung geltend machen. Ich bin aber kein Steuerberater.

 

Ich bin auch kein Steuerberater, aber es stimmt: Kosten können nur anteilig geltend gemacht werden.

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Was den Kündigungsfall angeht, empfehle ich, dass vorher mit dem Anbieter zu klären und auch schriftlich zu fixieren. 

 

Es kommt hier darauf an, ob Du mit der Zahlung auch bereits alle Leistungen, also zum Beispiel alle Studienhefte, erhältst. Ist dies der Fall, ist die Kündigung oft ausgeschlossen. 

 

Wo genau siehst Du den Zusammenhang mit der Inflation, wenn Du jetzt nicht im Voraus zahlst? Die Studiengebühren werden ja für die gesamte Vertragslaufzeit vereinbart und können sich dann nur für Neukunden erhöhen. Und wenn Du das Geld jetzt hast, kannst Du es Dir ja auch für die Studiengebühren reservieren oder zum Beispiel auf ein Tagesgeldkonto legen.

 

Lohnen kann es sich natürlich, wenn Du, wie von @DerLenny angesprochen, einen Rabatt erhältst, wenn Du die Studiengebühren auf einen Schlag bezahlst. Diese Möglichkeit bieten tatsächlich viele Anbieter auf Anfrage.

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Am 20.9.2022 um 12:17 schrieb KanzlerCoaching:

 

Ich bin auch kein Steuerberater, aber es stimmt: Kosten können nur anteilig geltend gemacht werden.

 

Ich bin auch kein Steuerberater, aber hier gilt wohl vermutlich das Zufluss/Abflussprinzip.

§ 11 Abs. 2 EStG: "Ausgaben sind für das Kalenderjahr abzusetzen, in dem sie geleistet worden sind."

 

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vor 11 Stunden schrieb Markus Jung:

Und wenn Du das Geld jetzt hast, kannst Du es Dir ja auch für die Studiengebühren reservieren oder zum Beispiel auf ein Tagesgeldkonto legen.

 

Lohnen kann es sich natürlich, wenn Du, wie von @DerLenny angesprochen, einen Rabatt erhältst, wenn Du die Studiengebühren auf einen Schlag bezahlst. Diese Möglichkeit bieten tatsächlich viele Anbieter auf Anfrage.

 

Das würde ich grundsätzlich auch so sehen. Es könnte aber Sonderfälle geben, beispielsweise, wenn eine bestimmte Leistung nur dann zusteht, wenn kein (oder entsprechend wenig) eigenes Vermögen vorhanden ist. Beispielsweise Unterhalt von den Eltern oder ALG 2. Da könnte es tatsächlich angebracht sein, im Voraus zu bezahlen.

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Am 20.9.2022 um 10:39 schrieb Byana:

Aufgrund der aktuell hohen Inflation und der gestiegenen Energiepreise (Gas, Strom, Benzin, etc.) überlege ich, ob es Sinn machen würde, die komplette Studiengebühren im Vorfeld als Vorauszahlung zu überweisen? Kann man diese dann steuerlich geltend machen? Und wie wäre es im Kündigungsfall? Muss ich diesbezüglich sonst noch was beachten?

 

Gerade in Zeiten von hoher Inflation macht es mehr Sinn, die Studiengebühren nach hinten hin zu stunden. Bei Immatrikulation ist der Vertrag ja festgeschrieben, d.h. du zahlst z.B. über 36 Monate jeden Monat 1000 EUR. Der Vertrag ändert sich über die Laufzeit typischerweise nicht, d.h. es wäre vorteilhafter die Kosten soweit wie möglich nach hinten zu schieben, da durch Inflation das Geld nach hinten hin weniger "wert" ist.

 

Ich habe noch nie vom Fall gehört, dass sich Studiengebühren während einer Laufzeit sich erhöhen. Meist erhöhen sich die Kosten erst bei Neuvertrag.

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vor 10 Stunden schrieb Juggler95:

Ich habe noch nie vom Fall gehört, dass sich Studiengebühren während einer Laufzeit sich erhöhen.

 

Das ist zumindest bei Verträgen, denen das Fernunterrichtsschutzgesetz zugrunde liegt, auch nicht zulässig. Dort ist übrigens auch geregelt, in welchen Fällen und in welchem Umfang Vorauszahlungen zulässig sind.

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vor 13 Stunden schrieb lippi:

Ich bin auch kein Steuerberater, aber hier gilt wohl vermutlich das Zufluss/Abflussprinzip.

§ 11 Abs. 2 EStG: "Ausgaben sind für das Kalenderjahr abzusetzen, in dem sie geleistet worden sind."

 

Jup.

Steuerberaterin gefragt und selbst so umgesetzt: Ich zahle die Gebühren in 2 Raten, die Kosten werden für das Zahlungsjahr voll abgesetzt.

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