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Komplette Studiengebühren im Vorfeld bezahlen?


Byana

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Aller guten Dinge sind drei, Aussage meiner Steuerberaterin: § 11 EStG gilt nur für wiederkehrende Ausgaben wie Miete, einmalige Fortbildungskosten sieht sie nicht darunter. Trotzdem gilt für die private EkSt das Zahlprinzip, d.h. im Jahr der Zahlung lassen sich die Kosten auch ansetzen (entsprechend bei Raten dann auch nur diese). Anders ist es für Bilanzierer geregelt, also jene, die die Kosten über das eigene bilanzierende Unternehmen ziehen – hier geht es nicht nach Zahlung, sondern nach Leistungserbringung. Ich falle in letzte Kategorie und z.B. wohl die allermeisten Arbeitgeber, die die Kosten übernehmen, auch.

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Hallo zusammen,

 

sorry, um verspätete Rückmeldung, aber es gab Krankheitsfälle bei mir in der Familie.

 

Zunächst recht herzlichen Dank für eure zahlreichen Antworten. Habe kommende Woche einen Termin bei meinem Steuerberater, dann kann ich es mit ihm abklären.  

 

Skonto und Rabatt würde es bei Vorauszahlung geben. Bei Kündigung anteilige Erstattung. Und die Gesamtstudiengebühr wäre bei diese Zahlungsvariante am günstigsten. Mal schauen, was der Steuerberater sagt.

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  • 8 Monate später...

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