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Vorwurf der Täuschung bei Online-Klausur?


GreyFox_

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Hallo Leute, 

 

heute erhielt ich ein Schreiben der IU in welcher in insgesamt sechs Fällen(!) der Täuschung bezichtigt werde. Die älteste Klausur ist dabei schon mehrere Monate "alt". Ich bin äußerst aufgebracht und perplex da ich diese Vorwürfe in absolut keiner Weise nachvollziehen kann. 

 

Konkret wird mir vorgeworfen ich blicke während der Klausur wiederholt zur linken Seite und benutze meine Maus ohne dass sich diese am Monitor bewegen würde. Daraus wird gefolgert ich benutze ein weiteres Gerät. Ich finde diese Vorwürfe geradezu lächerlich. 

 

Mein Monitor ist ein "ultrawide" Monitor, der während der gesamten Klausur überwacht wird und meine Maus ist eine alte Bluetooth-Maus welche manchmal Verbindungsprobleme hat oder einfach nicht richtig reagiert weil alt und abgenutzt mit der Zeit. 

 

Was sollte ich am besten unternehmen? Mir wurde OHNE jegliche Vorwarnung in jeder Klausur eine 5,0 eingetragen und ich solle dabei für jede 300€ zahlen - innerhalb von 2 Wochen (!). Ich frage mich dabei auch, wozu dann die permanente Überwachung und der im Vorfeld durchgeführte Raum-Scan dienen soll?

 

Das sind, mit Verlaub, höchst unseriöse Vorgehensweisen.

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Das habe ich fast befürchtet.

Ich bin mehr als enttäuscht von der IU. Besonders der Mangel an vorangegangener Kommunikation sodass ich darauf reagieren hätte und mein Verhalten während der Klausur anpassen können um mögliche Missverständnisse zu vermeiden.

Aber nichts - gar nichts kam zuvor von dieser sog. "Hochschule".

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Ich kann unterstreichen was @DerLenny sagt.

Definitiv Rechtsberatung einholen und anwaltliche Schritte einleiten. 

 

Ich denke wichtig wäre zu wissen ob die 300€ je Vergehen im Vertrag verankert ist oder an welcher Stelle diese Strafzahlung begründet wird. 

 

Der Anwalt wird dann genauere Details erfragen und Kontakt zur IU aufnehmen. 

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vor 18 Minuten schrieb GreyFox_:

Ich bin mehr als enttäuscht von der IU. Besonders der Mangel an vorangegangener Kommunikation sodass ich darauf reagieren hätte und mein Verhalten während der Klausur anpassen können um mögliche Missverständnisse zu vermeiden.

 

Ich finde es interessant, dass sie wohl rückwirkend die Videos angesehen haben.

Normalerweise prüfen sie dass ja recht zeitnah. Hier scheint es einen konkreten Anlass gegeben zu haben, der eine rückwirkende Prüfung notwendig erscheinen hat lassen

 

vor 3 Minuten schrieb Kristin_Z:

Ich denke wichtig wäre zu wissen ob die 300€ je Vergehen im Vertrag verankert ist oder an welcher Stelle diese Strafzahlung begründet wird. 

Ich denke, dem stimmt man bei den Bestimmungen zur Online Klausur zu.

Die haben sich aber (meiner Meinung nach) in den letzten Monaten geändert - wobei ich ein mieserables Zeitgefühl habe, kann also nicht sagen wann genau das dazu kam.

Aber hier müsste es ja eine lückenlose Dokumentation seitens der IU geben.

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vor 1 Minute schrieb DerLenny:

 

Ich finde es interessant, dass sie wohl rückwirkend die Videos angesehen haben.

Normalerweise prüfen sie dass ja recht zeitnah. Hier scheint es einen konkreten Anlass gegeben zu haben, der eine rückwirkende Prüfung notwendig erscheinen hat lassen

 

 

Offenbar, ja. Bei meiner zuletzt geschriebenen Klausur wurde ich vom Proctor hingewiesen ich solle (nur) auf meinen Monitor schauen - was ich auch tat nur kann es eben vorkommen dass wenn ich überlege nicht 100%ig geradeaus starre. Wie gesagt habe ich einen ultrawide Monitor und schaue auch dann noch weiterhin nur auf meinen Monitor, ich sehe mich nicht im Raum um ö.ä. Ich musste daraufhin auch den Raum-Scan während der Klausur wiederholen.

 

Es ist für mich einfach unbegreiflich dass ohne Vorwarnung und ohne Beweis, sondern alleine auf... Eindrücken (?) so gehandelt wird. Besonders da ich, ohne dabei zu weit ins Detail zu gehen, an Autismus leide in dessen Folge ich auch als "schwerbehindert" eingestuft wurde. 

Hierdurch wieder auf Probleme zu stoßen, die durch mein Verhalten (?) hervorgerufen werden ist einfach erschütternd.

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vor 3 Minuten schrieb GreyFox_:

ich sehe mich nicht im Raum um ö.ä. Ich musste daraufhin auch den Raum-Scan während der Klausur wiederholen.

 

Hm... ist "links vom Monitor" denn irgendwas verdächtiges zu sehen? Wen es einen zweiten Raumscan gab dann sollte der doch in dem Fall klar zeigen, dass es kein Problem gab.

Du kannst ja mal die Videos der Klausuren anfordern. Evtl kannst du ja anhand derer dagegen argumentieren, wobei ich nicht glaube, dass sie hier ohne rechtliche Schritte einlenken werden.

 

Ich weiss, dass ich immer sehr krampfhaft versuche nur nach vorne zu guggen (genau aus dem Grund).

Da gab es ein paar deutliche Änderungen in der letzten Zeit (sorry, wie gesagt, kein Zeitgefühl). 

 

Allerdings bekommst du solche Änderungen auch nur mit, wenn du aktiv nach ihnen kuckst, da die IU sowas nicht von sich aus kommuniziert.

Wobei ich es auch für sinnig halte zu lesen, was man da abnickt. Auch wenn man kaum eine andere Wahl hat, als zuzustimmen.

 

Das scheint aber wirklich ein Fall zu sein, wo du ohne Anwalt kaum Einfluss nehmen kannst. 

 

vor 14 Minuten schrieb GreyFox_:

hne dabei zu weit ins Detail zu gehen, an Autismus leide in dessen Folge ich auch als "schwerbehindert" eingestuft wurde. 

Dann evtl. mal bei der Gleichstellungsbeauftragten anklopfen, und fragen ob diese als Mediatorin dienen kann.

 

Wobei ich da wenig Hoffnung habe. Eine blinde Kommilitonin hat mir gesagt, dass sie Abzüge in Präsentationen bekommen hat, weil sie nicht in Kamera gesehen hat und das Video nicht korrekt ausgeleuchtet war.

 

Aber nen Versuch wäre es wert.

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