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Vorwurf der Täuschung bei Online-Klausur?


GreyFox_

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vor 21 Minuten schrieb DerLenny:

@GreyFox_ - war bei dem Schrieb der IU eine Rechtsmittelbelehrung dabei?

Also Hinweise, was du tun kannst, wie/wo/bis wann Einspruch zu erheben ist, etc.?

 

Die waren vorhanden, ja. Es wurde eine postalische Anschrift und ein Zeitraum (ein Monat) - also hier alles korrekt - genannt.

Auch der Hinweis dass der Widerspruch begründet sein muss, da andernfalls "nach Aktenlage" entschieden wird, ist genannt.

 

Ich möchte auch kein falsches Bild abgeben. Ich würde mich selbst als Person sehen die eher nicht dazu neigt "ein Fass aufzumachen". So habe ich in der Vergangenheit von der IU auch eine fälschliche Rechnung über 1600€ über angeblich nicht bezahlte Studiengebühren erhalten. Bis zur Klärung zogen sich auch Wochen, empfand es aber als nicht nötig dies in der Öffentlichkeit zu bereden, da ich drüber hinwegsah in gewisser Weise.

 

vor 6 Minuten schrieb Swordfish:

ch finde eigentlich, dass die Richtlinien die man in myCampus findet und die Infos dazu recht eindeutig sind. Es gibt auch eine Anweisung, wie der Schreibtisch einzurichten ist.

 

Ich möchte nochmals darauf hinweisen, dass ich mein Arbeitsplatz beinahe überkorrekt gestaltet habe um möglichst keinen Freiraum für Zweifel aufkommen zu lassen.

 

Im Übrigen habe ich auch die entsprechenden Videos (neben anderen Unterlagen) angefordert und kann diese bei Interesse (mit entsprechender Unkenntlichkeit meines Gesichts, um möglichst nicht "gedoxxt" zu werden) Screenshots posten. Ich möchte möglichst transparent (im Rahmen des Schutzes meiner Persönlichkeit) sein.

 

Dabei sei auch nochmal erwähnt dass zu keinem Zeitpunkt, je von einem Proctor, ich dazu aufgefordert wurde mein Kamerabild zu justieren, drehen o.ä. Ich habe hier immer ein sofortiges "Go" erhalten und habe nie was wegräumen oder verändern müssen.

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Sodala, jetzt hab ich mich hier auch mal durchgewühlt und werf auch noch meine two cents mit in den Ring. 

Meinem Verständnis nach, hat hier niemand etwas gegen das generelle Überprüfen der Einhaltung der Prüfungsordnung der iu - wie @Steffen85 schon schreibt, ist das ja eher wünschenswert, dass "Bescheißer" nicht einfach so durchkommen, sondern die Bewertung fair und auf dem tatsächlich Geleisteten beruht (auch um der Reputation wegen). Die Problematik hier sehe ich eher in der Art und Weise der Transparenz und Kommunikation, die der iu ja nicht zum ersten Mal Probleme bereitet. Einfach bereits Maßnahmen ergreifen, ohne der Gegenseite die Chance zu geben, Stellung zu beziehen bzw. ohne niedrigschwellige Kontaktmöglichkeiten finde ich auch schwierig. 

Unterstellungen geradeheraus und ohne Basis sind problematisch - wir wissen nicht genau, wer hinter den Kulissen wen beauftragt hat, was zu tun. Genauso ist es auch schon vorgekommen, dass Studierenden ähnlich eine Note aberkannt wurde - bei Nachfrage ist eine Verwechselung der Fall gewesen. Fehler können immer passieren, grundsätzlich ist es mal wichtig, diese zu kommunizieren, um sie zu lösen. Leider ist es bei der iu ja häufig der Fall, dass man öffentlich kommunizieren muss, um überhaupt eine Reaktion zu bekommen. An Updates sind sicher einige interessiert @GreyFox_ - auch als Anhaltspunkt für zukünftige Problematiken ähnlicher Natur, um dann besser zu wissen, wie vorzugehen ist. Bezüglich deines Nachteilsausgleich könnte ich mir vorstellen, dass die Person, die für die Aberkennung deiner Noten zuständig war, gar nichts davon weiß. An der iu ist es ja häufig so, dass Informationen eher dezentral gespeichert sind und sich keiner die Mühe macht, den Gesamtkontext aufzuarbeiten. 

 

In meiner Zeit an der iu habe ich auch alle meine Klausuren online geschrieben ohne weitere Vorkommnisse @Swordfish - dennoch lässt sich ja nicht von einem auf den anderen schließen.

Ich bin einfach nur mal wieder sehr froh, nicht mehr an der iu zu studieren und wünsche dir, dass sich alles aufklärt @GreyFox_ 

 

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Wenn es einen anerkannten Nachteilsausgleich gibt, könnte der doch tatsächlich noch eine gute Grundlage für eine einvernehmliche Lösung sein (wenn er bei der bisherigen Entscheidung tatsächlich nicht berücksichtigt wurde, was wiederum natürlich auch sehr ungünstig wäre). Hier scheint das Prüfungsrecht, nicht die IU, wenn ich das richtig verstanden habe, keinen anderen Weg als den über den Prüfungsausschuss zuzulassen. Andererseits könnte genau dieser Nachteilsausgleich vielleicht dazu geführt haben, dass die/der Betroffene trotz der ‚Vorfälle’ nicht grundsätzlich von der Möglichkeit der Onlineklausuren ausgeschlossen wurde, wie es ja wohl eigentlich üblich ist, wenn es zu so schwerwiegenden Auffälligkeiten (bzw. dem Verdacht) kommt.


Mir stellt sich nun die Frage: würde es rechtlich überhaupt etwas bringen, wenn das Prüfungsamt zunächst bilateral nach einer möglichen Erklärung gefragt hätte. Oder muss es diesen offiziellen (aber sehr unschönen) Weg über die Bescheide und den Prüfungsausschuss gehen? 

Off topic: Manchmal bin ich echt erstaunt, wie viel Hintergrundwissen über interne Abläufe der IU hier einige anscheinend haben und sich dann parallel darüber beschweren, wie intransparent alles ist 🙈

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vor 1 Stunde schrieb Steffen85:

Im Rahmen einer sachlichen Diskussion sind Adjektive wie "frech" sicher nicht zielführend und fördern hier nicht die Diskussionskultur. Stammtischparolen gerne eben dort oder alternativ beim Frisör abladen.

In einem Expertenforum wie hier kommen entsprechend noch andere Perspektiven zu Tage. Muss man auch erwachsen annehmen können. 

 

Ich verstehe die Aufgebrachtheit aber du zeigst hier ja entsprechend deinen - subjektiven - Eindruck des Geschehens. Bin mal auf das Feedback der Hochschule gespannt.

Ich finde dass @GreyFox_ sich eigentlich ziemlich objektiv und eher gehoben ausdrückt. Besonders wenn man seine Umstände berücksichtigt. Vielmehr finde ich dass Ihr Geduze und das Herunterspielen auf Stammtischparolen oder Frisör Smalltalk respektlos wirkt.

 

Aber das tut nichts zur Sache. Jedenfalls bin ich froh auf den regen Austausch gestoßen zu sein, so Bewertungen auf Trustpilot gehen schnell unter und ergeben nur wenig Kontext

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@IU Internation. Hochschuleworan wird denn festgemacht, ob eine Täuschung vorliegt? Gibt es hier einen Bewertungsbogen? Wie sind die Alpha und Beta-Fehler gewählt? Macht dies eine Person, oder bewerten zum Beispiel mehrere Personen unabhängig, und es wird gemittelt?

 

Kann eine Person mehr als eine Entscheidung zur gleichen Person treffen? Wenn ja, dann ist hier durch mehrere psychologische Effekte (Rubikonmodell, Selbstbildwahrung) mit einer Entscheidung im Sinne der ersten zu rechnen (egal wie diese ausgefallen ist)

 

Da selbst bei Gerichtsurteilen der Abstand zur letzten Mahlzeit größeren Einfluss hat, als Fall relevante Einzelheiten [1], wird hier darauf geachtet, dass dies keinen Einfluss hat? 

 

Haben die Personen eine entsprechende Ausbildung in der Auswertung des Videomaterials?

 

Ich finde das Ausmaß der Black-Box in diesem Bereich erschreckend, auch da es wohl kaum eine Sicherung gibt. Was durch das Verwechslungsbeispiel ja auch sehr anschaulich wird. 

 

Vollkommen egal wie man die Einzelfälle sieht - das hier Verbesserungspotential hinsichtlich Transparenz und Fehlerminimierung besteht ist recht offensichtlich.

 

vor 6 Minuten schrieb Lukas:

Off topic: Manchmal bin ich echt erstaunt, wie viel Hintergrundwissen über interne Abläufe der IU hier einige anscheinend haben und sich dann parallel darüber beschweren, wie intransparent alles ist

Du meinst das Wissen, dass die IU auf Trustpilot geteilt hat und das quasi nichts aussagt?

Oder auf welche Interna beziehst Du Dich hier? Neben dieser Aussage und dem Screenshot zur Kamerapositionierung wurde ja eigentlich auf nichts internes eingegangen...

 

 

[1] Danziger, S., Levav, J., & Avnaim-Pesso, L. (2011). Extraneous factors in judicial decisions. Proceedings of the National Academy of Sciences, 108(17), 6889–6892. 

 

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@Lukas ein Beispiel hierzu, um das vielleicht etwas verständlicher zu machen: Vor einer Weile hatte die iu zum Beispiel selbst auf Teams kommuniziert, dass es keine Übersicht mit allen Studiengangsleitungen gäbe.

Wenn man auf Informationen z.B. zu Ansprechpartner:innen etc. besteht, kommt man irgendwann durch sehr viel Recherche, durchboxen mit Petitionen und bohren an diese Infos - aber transparent oder zentral wie z.B. in MyCampus gelistet, ist sowas leider nicht.

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vor 1 Minute schrieb Lukas:

@DerLenny Ich bezog mich (z.B.) darauf.

 

Das bekommst du direkt mit, wenn du versuchst mit der IU zu kommuniziwren.

Das fängt beim Service Desk an, der nach eigenen Aussagen keine vollständigen Daten hat.

Geht über Emails weiter, in denen wohl die vorherige Konversation verloren gegangen ist (da diese eben nicht gespeichert wird).

 

Anträge an Stelle X liegen bei Stelle Y nicht vor - und wenn du nicht selbst drauf hinweist, dann werden diese auch ignoriert.

Vorgaben werden unterschiedlich interpretiert.

 

Diese "interna"  sind kaum zu übersehen, wenn man mit der IU kommuniziert.

Die Alternative wäre, dass es gespeichert wird, und das gezeigte Verhalten auf Unfähigkeit zurückzuführen ist. 

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Mal eine Zwischenfrage: Wertet die Hochschule das Material allein aus und bewertet dies auch allein und ist gleichzeitig Aussteller des Bußgeldes/Strafgeld/Verwarngeld (welches ich persönlich recht hoch finde).

 

Oder wertet eine neutrale Instanz die Klausuren aus und schickt die Auswertung an die Hochschule, welche diese Auswertung selbst noch einmal bewertet und dann das Bußgeld/Strafgeld/Verwarngeld ausstellt?

 

Ohne neutrale Instanz käme mir dies reichlich seltsam vor, insbesondere weil hier nur Anhaltspunkte zum Betrug erwähnt wurden - andererseits könnte ich mir kein Fernstudium bei einem Anbieter mit Vertragsstrafe vorstellen.

 

Wie sieht es bei allen anderen Anbietern aus? Ich höre sowas zum allerersten Mal.

 

Für alle Teilnehmer vergleichbarer Prüfungen müssen soweit möglich gleiche Prüfungsbedingungen und Bewertungsmaßstäbe gelten. Benachteilung einzelner Teilnehmer oder Bevorzugung von Teilnehmern muss vermieden werden. (BVerwG, Urt. v. 10.04.2019 – 6 C 19.18). Hier geht es zwar um eine mündliche Prüfung, aber die Kernaussage wird auch bei Online und Open-Book Klausuren inzwischen herangezogen.

 

Hieraus ergibt sich m.M.n das die Hochschule nachweisen müsste, dass sie alle Online-Klausuren mit der gleichen Gewichtung und Bewertungsmaßstäben untersucht hat. Dies impliziert auch die Offenlegung der Untersuchungsmethoden und Kriterien, ebenso der Nachweis, dass alle gleichartige Online-Klausuren gleichwertig überprüft wurden, dementsprechend müsste es ein Protokoll oder Testat der Person geben, die die Online Klausur überprüft hat und welches vom Prüfungsausschuss unterschrieben wurde.

 

 

Bearbeitet von ecnerwal
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