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Vorwurf der Täuschung bei Online-Klausur?


GreyFox_

Empfohlene Beiträge

vor 23 Minuten schrieb Lukas:

Wie kommst du denn an solche Informationen bezüglich der Abläufe? 

Aussage des ServiceDesk, als ich mit denen über genau solche Unstimmigkeiten geplaudert habe.

Da es wenig offizielles gibt, holt man sich die Infos, wo man sie bekommen kann.

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vor 2 Stunden schrieb GreyFox_:

Auf Assistenzmittel jeglicher Art habe ich verzichtet da sich meine Beeinträchtigungen nicht auf körperliche /physische Eigenschaften beziehen. Mir fiele auch nichts ein welches Gerät o.ä. direkt eine Unterstützung böte. 

Was hast du denn dann für einen Nachteilsausgleich: Zeit, Prügungsform? Oder schreibst du trotzdem wie jeder andere.

 

Ich selber hatte z.B. einen Zeitausgleich, dafür habe ich meine Klausuren (an der Apollon damals in Präsenz) nicht mehr in Köln, sondern in Bremen schreiben müssen. Ebenso hatte ich einen ruhigen störungsfreien Raum, da ich den wegen meiner Behinderung brauchte, was in so einem Biennstock, wie der Apollon in Bremen bei laufenden Seminaren usw. vor Corona gar nicht so einfach war.

 

Man kann ja immer konkretisieren. Aber ansonsten hilft es halt nur bedingt, wenn  z.B. etwas in Bezug auf das Setting festgelegt ist. Für mich heute wäre das bei einer online Klausur, dass man mich z.B. auf der virtuellen Maschine meines Arbeitgebers arbeiten lässt damit ich SuperNova mit den entsprechenden Farbeinstellungen nutzen kann. A

 

m Homedesktop greift Windows nicht bei allen Online Umgebungen. Und hier bräuchte ich je nachdem, wie sich das an der IU darstellt eben einen breiteren oder zwei Monitore. Somit wären auch Kopfbewegungen möglich, die wie bei dir eben auftauchen.

 

So was müsste man  vorher aber alles einfach festhalten lassen. Auch ein Ultrawide Monitor kann nicht nur super für Gaming sein, sondern gerade bei bestimmten Erkrankungen auch Hilfsmittel. Und daher rührte meine Frage.

 

Aber wie gesagt wie bewegen uns im Bereich Spekulatius. Dir ist der einzig vernünftige Weg aufgezeigt worden, ich hoffe du hast im Rahmen der Widerspruchsfrist Widerspruch (mit Unterschrift) eingereicht. Das kannst du zur Fristwahrung auch zunächst unbegründet mit der Beantragung von Akteneinsicht und dem Hinweis, dass die Begründung nach Prüfung der Sachlage folgt.

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vor 30 Minuten schrieb Lukas:

Meine letzten Kommentare hier sollten vor allem dazu beitragen, dass nicht wieder Verallgemeinerungen und angebliches Insiderwissen zur IU, welche zumindest ich als einfacher Student mit meinen eigenen Erfahrungen, nicht bestätigen kann. 

Wenn du an der IU bist und "Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten" hinter dir hast, dann sollte klar sein, warum eine solche Argumentation kaum hilfreich ist.

 

Hier eine Hyperbel, die das evtl. verdeutlicht: Nur weil Du noch nicht Opfer von Polizeigewalt geworden bist, heisst dies nicht, dass es keine Opfer von Polizeigewalt gegeben hat. Auch ist der Hinweis darauf, dass Du kein Problem hast (zum Beispiel mit Polizeigewalt) in keiner Weise dienlich, das Problem anzugehen.

Bearbeitet von DerLenny
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Da hast du vollkommen recht. Aber da wir hier ja alle jeweils nur Student*innen sind, die von ihren individuellen Erfahrungen berichten könnten, wollte ich auch meine mitteilen, damit das Gesamtbild stimmt. 
 

Sollten hier viele andere Erfahrungen gemacht haben als ich, so wird auch das im Thread deutlich.

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vor 7 Minuten schrieb Markus Jung:

Hinweis: Bitte verzichtet darauf, hier öffentlich Namen von Mitarbeitenden der IU zu nennen, sofern diese nicht selbst öffentlich mit ihrem Namen hier auftreten. Wo hier Namen genannt wurden, habe ich diese entfernt, auch auf Bitte der betroffenen Person hin.

Ich entschuldige mich für die ungewollte Namensnennung. Ich hatte zunächst gedacht, der Name wäre im Ursprungsbeitrag gefallen (war er aber nicht, nur die Funktion war genannt). 

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Hallo zusammen,
 
dieser Diskussion haben wir einige Punkte entnommen, zu denen wir Euch gerne grundsätzliche Antworten geben möchten.
 
Generell bitten wir Euch um Verständnis, dass wir zu dem hier ursprünglichen Thema des Threads datenschutzrechtlich keine Auskunft geben dürfen, da der konkrete Fall ein individuelles Prüfungsrechtsverhältnis eines Prüflings betrifft, welches personenbezogene Daten beinhaltet, die wir zum Schutz unserer Studierenden nicht veröffentlichen oder weitergeben. Zu jederzeit können Studierende selbst die interne Kommunikation mit der IU im Forum teilen. Wir werden unsererseits die Privatsphäre unserer Studierenden schützen.
 
Uns ist bewusst, dass die Themen Prüfung, Benotung und Täuschungsversuche sensibel sind. Daher nehmen wir die Diskussion zum Anlass, unser Vorgehen zu den diskutierten Punkten allgemein zu veranschaulichen. Hierzu haben wir intern mit unseren Fachexpert:Innen gesprochen und können Euch folgende Rückmeldungen auf Eure offenen Fragen geben.
 


Zu Euren Fragen zum Thema Umgang mit Täuschungsversuchen an der IU:
 
Für die Reputation einer jeden Hochschule sind anerkannte und gültige Abschlüsse essenziell.
Wir als Hochschule sind verpflichtet, Betrug aufzudecken und entsprechend zu handeln.
 
Wir nehmen im Jahr an der IU im sechsstelligen Bereich Online-Klausuren ab. Nur ein geringer Prozentsatz im einstelligen Bereich wurde sanktioniert und final als Täuschungsversuch gewertet.
 
Jede Online-Klausur wird von einem Proctor während der Klausur überwacht und aufgezeichnet. Im Nachgang werden das Videomaterial und die Klausur noch einmal gesichtet. Das aufgezeichnete Videomaterial wird maximal drei Monate lang gespeichert, danach wird es gelöscht.
 
Jeder Verdachtsfall wird sehr genau und mehrfach geprüft. Erst, wenn wir konkrete und nachweisbare Richtlinienverstöße feststellen, handeln wir und gehen aktiv auf die Studierenden zu.
 
Das passiert mit einem entsprechenden Anschreiben, in dem weitere Schritte erläutert werden und eine persönliche Kontaktaufnahme angeboten wird. Im Rahmen einer zeitlichen Frist kann Widerspruch gegen den Bescheid beim Prüfungsamt eingelegt werden und damit wird auch die Strafzahlung gestoppt.
 


Zu Euren Fragen zum Thema Verdachtsfälle:
 
Zur Prüfung bei Verdachtsfällen verwenden wir von der IU ein entsprechend im deutschen Hochschulrecht verankertes und allgemein anerkanntes fachliches Prüf- und Kontrollsystem. Darüber hinaus prüfen neutrale Fachexperten sowie ein unabhängiger Prüfungsausschuss.
 
Liegen technische Schwierigkeiten wie ein instabiles W-LAN oder eine defekte Kamera vor, unterstützt unser Prüfungsamt die Studierenden bei den Nachweisen. Denn technische Themen sind meist nachweisbar, und auf kein Fehlverhalten der Studierenden zurückzuführen. Hier bitten wir Euch um Eure studentische Mitwirkungspflicht, uns innerhalb von 24 Stunden darüber zu informieren.
 
Werden beispielsweise unüblich viele Bewegungen von Geräten wie Maus und Tastatur festgestellt, die in Echtzeit nicht mit den Bewegungen auf dem vom Proctor überwachten (Hinweis: nur während der Online-Klausur) Monitor übereinstimmen, ist das ein Verdachtsfall.
 
Ein unabhängiger Prüfungsausschuss prüft in einem mehrstufigen Verfahren, ob virtuelle Maschinen zum unerlaubten Einsatz kamen. Hierbei werden die entsprechenden Videos mehrmals und vor Notenvergabe erneut geprüft, um sicherzugehen, dass es auch tatsächlich zu einem Täuschungsversuch kam. Ist das der Fall wird die Prüfung aberkannt– unabhängig davon, wie viele Prüfungen in einer bestimmten Zeit geschrieben werden.
 
Übrigens werden in einem Verdachtsfall ebenfalls weitere Klausuren im Rahmen der dreimonatigen Frist nochmalig auf Regelkonformität geprüft.
 
In der APO, den FAQs und den Richtlinien findet Ihr weiterführende und offizielle Informationen sowie Erklärvideos dazu, wie die IU mit den Themen Prüfungen und auch Täuschungsversuchen umgeht.
 
Die hier aufgelisteten Erläuterungen sind im deutschen Hochschulrecht verankert und werden an jeder Hochschule bei Plagiaten oder Täuschungen aktiv praktiziert.
https://mycampus.iubh.de/course/view.php?id=4893
(Dies ist ein IU-interner Link, der unsere Studierende zur APO führt)
 


Zu Euren Fragen zum Thema Nachteilsausgleich an der IU:
 
Wir bitten Studierende, die Nachteilsausgleiche beispielsweise in Prüfungssituationen benötigen, sich rechtzeitig – vor der Prüfung – mit unserem Prüfungsamt in Verbindung zu setzen, um die Formalitäten zu klären. Denn Nachteilsausgleiche sind für uns ein wichtiges Instrument, um chancengleiche Teilhabe im Studium herzustellen und Diskriminierungen zu vermeiden.
 
Aufgrund des Gleichbehandlungsgrundsatzes sind wir dazu verpflichtet alle Studierenden anhand der in der Allgemeine Prüfungsordnung festgelegten Kriterien zu behandeln, sofern uns kein entsprechender Antrag auf Nachteilsausgleich vorliegt.  
 
Ein Nachteilsausgleich ist nicht übertragbar, dies bedeutet konkret: Ist ein Nachteilsausgleich für eine spezielle Hilfestellung (z.B. Interpretationshilfe bei Bildern/ Diagrammen während einer Klausur für Studierende mit Sehbehinderung) beantragt worden und von der IU genehmigt, so kann dieser Nachteilsausgleich nicht auf eine andere Hilfeleistung angerechnet werden. Wenn also beispielsweise eine weitere Hilfeleistung wie ein spezieller Taschenrechner für sehbehinderte Personen benötigt wird, so muss dafür ein gesonderter Nachteilsausgleich beantragt und genehmigt werden.
 
 
Zu Eurer Frage „Warum ist das Prüfungsamt-Team nicht per Telefon zu erreichen?“
 
Unser Prüfungsamt kommuniziert grundsätzlich mit den Studierenden schriftlich. Unser Anspruch ist es, dass jeder Studierende auf schriftlichem Wege die Kommunikation mit dem Prüfungsamt hinsichtlich prüfungsrechtlicher Fragen* nachvollziehen kann und keine Missverständnisse übers Telefon entstehen. Daher gibt unser Prüfungsamt am Telefon keine personalisierte Auskunft zu einzelnen Sachverhalten oder Fragestellungen.
 
Mit diesem Vorgehen stellen wir zudem sicher, dass personenbezogene Daten und persönliche Informationen unserer Studierenden geschützt sind und nicht von dritten Personen missbraucht werden können.


 
Zu Euren Fragen der persönlichen Erreichbarkeit:
 
Wir haben für die Studierenden mehrere Anlaufstellen, die persönlich mit den Studierenden in den Austausch gehen: Sowohl das Studierendensekretariat, Study Coaches, unsere Diversity Beauftragte, als auch ich als Verantwortliche für das Reputationsmanagement haben oft einen persönlichen und intensiven Austausch mit unseren Studierenden.
 
Unsere Study Coaches und das Studierendensekretariat stehen Euch sowohl per Telefon als auch Mail zur Verfügung.  https://www.iu-fernstudium.de/beratung-und-kontakt/support/
 
Mehr Informationen zu unserer Diversity Beauftragte, die Ihr ebenfalls persönlich kontaktieren könnt, findet Ihr hier: https://www.iu.de/hochschule/diversity-und-gleichstellung/beratung-und-guide/
 


Optionen der Kontaktaufnahme für die hier genannten Fälle:
 
Die blinde Studierende, der laut der hier im Forum getätigten Aussage ein Nachteil während einer Evaluation entstanden ist, darf sich gerne und jederzeit via community-fernstudium@iu.org mit ihrem Anliegen melden. Es ist uns wichtig, dass wir die Möglichkeit erhalten, uns Euren Anliegen individuell anzunehmen, um eine gute und gemeinsame Klärung zu ermöglichen.
 
Wir hoffen, dass wir Euch hiermit einige Fragen beantworten konnten. Wir arbeiten konsequent in den verschiedenen Bereichen wie auch im Prüfungswesen, der Didaktik und im Service an Verbesserungen. Daher sind wir für Vorschläge sowie Anmerkungen von Studierenden stets dankbar und greifen diese aktiv auf, um unsere internen Abläufe zu optimieren.

 

Viele Grüße

Louisa (Leitung Reputation)

IU Internationale Hochschule

 

*Korrektur: Frage (sic!) - abgeändert zu Fragen

Bearbeitet von IU Internation. Hochschule
Plural anstatt Singular
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Bleibt die Frage im konkreten Fall, warum mit der Aberkennung der Prüfungsleistungen von sechs Klausuren gleichzeitig so lange gewartet wurde?

 

Wenn Sie einen Verdachtsfall überprüfen wie beschrieben und zu dem Schluss kommen, dass der Student bei der Klausur unerlaubte Hilfsmittel genutzt hat, dann würde ich davon ausgehen, dass ihm die Prüfungsleistung zeitnah aberkannt wird und nicht erst, wenn das entsprechende Video gelöscht ist.

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vor 30 Minuten schrieb IU Internation. Hochschule:

Hallo zusammen,
 
dieser Diskussion haben wir einige Punkte entnommen, zu denen wir Euch gerne grundsätzliche Antworten geben möchten.
 
Generell bitten wir Euch um Verständnis, dass wir zu dem hier ursprünglichen Thema des Threads datenschutzrechtlich keine Auskunft geben dürfen, da der konkrete Fall ein individuelles Prüfungsrechtsverhältnis eines Prüflings betrifft, welches personenbezogene Daten beinhaltet, die wir zum Schutz unserer Studierenden nicht veröffentlichen oder weitergeben. Zu jederzeit können Studierende selbst die interne Kommunikation mit der IU im Forum teilen. Wir werden unsererseits die Privatsphäre unserer Studierenden schützen.
 
Uns ist bewusst, dass die Themen Prüfung, Benotung und Täuschungsversuche sensibel sind. Daher nehmen wir die Diskussion zum Anlass, unser Vorgehen zu den diskutierten Punkten allgemein zu veranschaulichen. Hierzu haben wir intern mit unseren Fachexpert:Innen gesprochen und können Euch folgende Rückmeldungen auf Eure offenen Fragen geben.
 


Zu Euren Fragen zum Thema Umgang mit Täuschungsversuchen an der IU:
 
Für die Reputation einer jeden Hochschule sind anerkannte und gültige Abschlüsse essenziell.
Wir als Hochschule sind verpflichtet, Betrug aufzudecken und entsprechend zu handeln.
 
Wir nehmen im Jahr an der IU im sechsstelligen Bereich Online-Klausuren ab. Nur ein geringer Prozentsatz im einstelligen Bereich wurde sanktioniert und final als Täuschungsversuch gewertet.
 
Jede Online-Klausur wird von einem Proctor während der Klausur überwacht und aufgezeichnet. Im Nachgang werden das Videomaterial und die Klausur noch einmal gesichtet. Das aufgezeichnete Videomaterial wird maximal drei Monate lang gespeichert, danach wird es gelöscht.
 
Jeder Verdachtsfall wird sehr genau und mehrfach geprüft. Erst, wenn wir konkrete und nachweisbare Richtlinienverstöße feststellen, handeln wir und gehen aktiv auf die Studierenden zu.
 
Das passiert mit einem entsprechenden Anschreiben, in dem weitere Schritte erläutert werden und eine persönliche Kontaktaufnahme angeboten wird. Im Rahmen einer zeitlichen Frist kann Widerspruch gegen den Bescheid beim Prüfungsamt eingelegt werden und damit wird auch die Strafzahlung gestoppt.
 


Zu Euren Fragen zum Thema Verdachtsfälle:
 
Zur Prüfung bei Verdachtsfällen verwenden wir von der IU ein entsprechend im deutschen Hochschulrecht verankertes und allgemein anerkanntes fachliches Prüf- und Kontrollsystem. Darüber hinaus prüfen neutrale Fachexperten sowie ein unabhängiger Prüfungsausschuss.
 
Liegen technische Schwierigkeiten wie ein instabiles W-LAN oder eine defekte Kamera vor, unterstützt unser Prüfungsamt die Studierenden bei den Nachweisen. Denn technische Themen sind meist nachweisbar, und auf kein Fehlverhalten der Studierenden zurückzuführen. Hier bitten wir Euch um Eure studentische Mitwirkungspflicht, uns innerhalb von 24 Stunden darüber zu informieren.
 
Werden beispielsweise unüblich viele Bewegungen von Geräten wie Maus und Tastatur festgestellt, die in Echtzeit nicht mit den Bewegungen auf dem vom Proctor überwachten (Hinweis: nur während der Online-Klausur) Monitor übereinstimmen, ist das ein Verdachtsfall.
 
Ein unabhängiger Prüfungsausschuss prüft in einem mehrstufigen Verfahren, ob virtuelle Maschinen zum unerlaubten Einsatz kamen. Hierbei werden die entsprechenden Videos mehrmals und vor Notenvergabe erneut geprüft, um sicherzugehen, dass es auch tatsächlich zu einem Täuschungsversuch kam. Ist das der Fall wird die Prüfung aberkannt– unabhängig davon, wie viele Prüfungen in einer bestimmten Zeit geschrieben werden.
 
Übrigens werden in einem Verdachtsfall ebenfalls weitere Klausuren im Rahmen der dreimonatigen Frist nochmalig auf Regelkonformität geprüft.
 
In der APO, den FAQs und den Richtlinien findet Ihr weiterführende und offizielle Informationen sowie Erklärvideos dazu, wie die IU mit den Themen Prüfungen und auch Täuschungsversuchen umgeht.
 
Die hier aufgelisteten Erläuterungen sind im deutschen Hochschulrecht verankert und werden an jeder Hochschule bei Plagiaten oder Täuschungen aktiv praktiziert.
https://mycampus.iubh.de/course/view.php?id=4893
(Dies ist ein IU-interner Link, der unsere Studierende zur APO führt)
 


Zu Euren Fragen zum Thema Nachteilsausgleich an der IU:
 
Wir bitten Studierende, die Nachteilsausgleiche beispielsweise in Prüfungssituationen benötigen, sich rechtzeitig – vor der Prüfung – mit unserem Prüfungsamt in Verbindung zu setzen, um die Formalitäten zu klären. Denn Nachteilsausgleiche sind für uns ein wichtiges Instrument, um chancengleiche Teilhabe im Studium herzustellen und Diskriminierungen zu vermeiden.
 
Aufgrund des Gleichbehandlungsgrundsatzes sind wir dazu verpflichtet alle Studierenden anhand der in der Allgemeine Prüfungsordnung festgelegten Kriterien zu behandeln, sofern uns kein entsprechender Antrag auf Nachteilsausgleich vorliegt.  
 
Ein Nachteilsausgleich ist nicht übertragbar, dies bedeutet konkret: Ist ein Nachteilsausgleich für eine spezielle Hilfestellung (z.B. Interpretationshilfe bei Bildern/ Diagrammen während einer Klausur für Studierende mit Sehbehinderung) beantragt worden und von der IU genehmigt, so kann dieser Nachteilsausgleich nicht auf eine andere Hilfeleistung angerechnet werden. Wenn also beispielsweise eine weitere Hilfeleistung wie ein spezieller Taschenrechner für sehbehinderte Personen benötigt wird, so muss dafür ein gesonderter Nachteilsausgleich beantragt und genehmigt werden.
 
 
Zu Eurer Frage „Warum ist das Prüfungsamt-Team nicht per Telefon zu erreichen?“
 
Unser Prüfungsamt kommuniziert grundsätzlich mit den Studierenden schriftlich. Unser Anspruch ist es, dass jeder Studierende auf schriftlichem Wege die Kommunikation mit dem Prüfungsamt hinsichtlich prüfungsrechtlicher Frage nachvollziehen kann und keine Missverständnisse übers Telefon entstehen. Daher gibt unser Prüfungsamt am Telefon keine personalisierte Auskunft zu einzelnen Sachverhalten oder Fragestellungen.
 
Mit diesem Vorgehen stellen wir zudem sicher, dass personenbezogene Daten und persönliche Informationen unserer Studierenden geschützt sind und nicht von dritten Personen missbraucht werden können.


 
Zu Euren Fragen der persönlichen Erreichbarkeit:
 
Wir haben für die Studierenden mehrere Anlaufstellen, die persönlich mit den Studierenden in den Austausch gehen: Sowohl das Studierendensekretariat, Study Coaches, unsere Diversity Beauftragte, als auch ich als Verantwortliche für das Reputationsmanagement haben oft einen persönlichen und intensiven Austausch mit unseren Studierenden.
 
Unsere Study Coaches und das Studierendensekretariat stehen Euch sowohl per Telefon als auch Mail zur Verfügung.  https://www.iu-fernstudium.de/beratung-und-kontakt/support/
 
Mehr Informationen zu unserer Diversity Beauftragte, die Ihr ebenfalls persönlich kontaktieren könnt, findet Ihr hier: https://www.iu.de/hochschule/diversity-und-gleichstellung/beratung-und-guide/
 


Optionen der Kontaktaufnahme für die hier genannten Fälle:
 
Die blinde Studierende, der laut der hier im Forum getätigten Aussage ein Nachteil während einer Evaluation entstanden ist, darf sich gerne und jederzeit via community-fernstudium@iu.org mit ihrem Anliegen melden. Es ist uns wichtig, dass wir die Möglichkeit erhalten, uns Euren Anliegen individuell anzunehmen, um eine gute und gemeinsame Klärung zu ermöglichen.
 
Wir hoffen, dass wir Euch hiermit einige Fragen beantworten konnten. Wir arbeiten konsequent in den verschiedenen Bereichen wie auch im Prüfungswesen, der Didaktik und im Service an Verbesserungen. Daher sind wir für Vorschläge sowie Anmerkungen von Studierenden stets dankbar und greifen diese aktiv auf, um unsere internen Abläufe zu optimieren.

 

Viele Grüße

Louisa (Leitung Reputation)

IU Internationale Hochschule

 

Wann werde ich zu meinem Fall persönlich kontaktiert? Mir ist schleierhaft wieso erst wieder ein Forum-Post erstellt wird, ehe ich irgendetwas höre bzw. vielmehr lese? 

 

Sie schreiben dass durch einen Widerspruch die Zahlungsaufforderung "gestoppt" wird. Dies war aus dem Anschreiben an mich nicht ersichtlich. Nach kurzer Recherche habe ich gelesen dass grundsätzlich dies nicht der Fall ist (vielleicht liege ich natürlich falsch). Aus Angst vor weiteren Mahnkosten o.ä., habe ich die Zahlung bereits vorgenommen. Habe ich nun (vereinfacht gesagt) Pech? 

 

Und ganz Allgemein gefragt: Ist ein Verdachtsfall ausreichend für die festgesetzte Strafe? Aus der Antwort auf der verlinkten Trustpilot-Wertung ist im Grunde zu lesen dass ein Widerspruch nichts oder nur selten etwas ändert? Ich meine, wie soll ich etwas "beweisen" was aus technischen Möglichkeiten (dieser Punkt sollte unstrittig sein) nicht möglich ist?

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vor 42 Minuten schrieb IU Internation. Hochschule:

Das passiert mit einem entsprechenden Anschreiben, in dem weitere Schritte erläutert werden und eine persönliche Kontaktaufnahme angeboten wird

Moment, bezeichnen Sie als "Angebot der persönlichen Kontaktaufnahme" die Adresse an welche sich mein Widerspruch zu richten hat? Ansonsten frage ich mich wo genau das zu lesen sein soll?

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