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Vorwurf der Täuschung bei Online-Klausur?


GreyFox_

Empfohlene Beiträge

vor 3 Minuten schrieb DerLenny:

Das ist eine Ausschusssitzung. Da werden solche Punkte abgenickt

Das ist naheliegend. In dem Widerspruch habe ich vereinfacht gesagt die technischen Hintergründe aufgeführt warum das so wie beschrieben nicht funktionieren kann. 

 

Mal sehen, ich bin nach dem vorangegangenen Lern-Marathon und dieser Geschichte jetzt auch zu "ausgebrannt". "Die Hoffnung stirbt zuletzt" wie man so sagt

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vor 32 Minuten schrieb DerLenny:

Auch her wird auf diesen Fred eingegangen, wenn auch aus einer leicht anderen Sicht

zwei/drei Gedanken hierzu:

 

1) Ich habe einen Nachteilsasugleich und einen GdB 50% - beides ist der Hochschule generell mal bekannt / mit der Hochschule abgeklärt (ob der in dem Fall zuständigen Person/Team kann ich nicht beurteilen)

 

2) Schießt das Video irgendwie an dem mir konkret vorgeworfenen Anschuldigungen vorbei. Mir wird, soweit ich das zumindest verstehe, die Benutzung eines Zweitgerätes vorgeworfen. Auch der Grund warum ich auf den Raum-Scan "rumreite" (Eingriff in die Privatsphäre, dafür aber Legitimation eines korrekten Umfeldes während der Klausur). Nach meinem Verständnis ist ein "Zweitgerät" ein physisches Objekt. Wenn ich nun aber (auch mehrfach) meinen Arbeitsplatz komplett filme (das Ganze während ich zuvor permanent ab dem Oberkörper komplett im Bild bin) wie soll ich das zwischenzeitlich verschwinden lassen (offenbar)? Ich könnte es ja noch irgendwie verstehen wenn während einer Klausur nur mein Gesicht (frontal oder wie auch immer) gefilmt wird, aber das ist ja nicht der Fall.

 

3) Die Frage ob betrogen werden kann, ist eigentlich keine Frage. Vermutlich gibt es immer irgendeinen Weg - sh. z.B. aktuell im Schach-Sport die Geschichte rund um Hans Niemann.

 

Bearbeitet von GreyFox_
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vor 10 Minuten schrieb GreyFox_:

Schießt das Video irgendwie an dem mir konkret vorgeworfenen Anschuldigungen vorbei.

Jo, ich glaub auch eher, dass der Fred hier als Aufhänger genommen wird, das Thema Schummeln in Online Klausuren zu thematisieren. Er kann ja auch kaum was zum konkreten Fall sagen - das Thema selbst hat natürlich eine große Reichweite.

 

vor 11 Minuten schrieb GreyFox_:

Mir wird, soweit ich das zumindest verstehe, die Benutzung eines Zweitgerätes vorgeworfen.

ich glaub eher VM Nutzung.

Aber auch das sollte ggf. über das Raum-Scan Video geklärt werden können (wenn da der komplette Screen zu sehen ist).

Rein vom Vorgehen her ist es allerdings so, dass du eben zustimmst "nur auf den Schirm zu blicken" und wenn sie da einen Verstoß feststellen, dann ist das eigentlich ausreichend.

 

Das ist ja auch der Grund, warum ich hier nach den alpha/beta Werten und anderen Kennewerten gefragt habe. Reicht ein kurzer Blick neben den Schirm? Der kommt ja quasi immer mal vor. Ist es ein bestimmter Zeitraum? Der Blick neben den Schirm in Kombination mit anderen DIngen?

 

Es ist komplett intransparent und sorgt dementsprechend auch für Unsicherheit.

Der große Eingriff (durch diese ganzen Vorgaben) geht ja mit einem gewissen Vertrauensvorschuss einher, dass hier auch korrekt geprüft wird.

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vor 2 Minuten schrieb DerLenny:

Aber auch das sollte ggf. über das Raum-Scan Video geklärt werden können (wenn da der komplette Screen zu sehen ist).

Rein vom Vorgehen her ist es allerdings so, dass du eben zustimmst "nur auf den Schirm zu blicken" und wenn sie da einen Verstoß feststellen, dann ist das eigentlich ausreichend.

Davon würde ich zumindest ausgehen. (Insbesondere) beim zweiten Abfilmen meines Arbeitsplatzes war, jedenfalls soweit ich das beurteilen kann, mein kompletter Arbeistplatz zu sehen. Dementsprechend auch der Monitor in seiner Gesamtheit.

Der Proctor nickte es in dem Moment auch ab und sagte ich könne normal weiter machen - keine Ahnung was ich mehr hätte tun können.

Ich verstehe einfach auch nicht, wie stichhaltig festgestellt werden soll, dass ich wirklich "am Monitor VORBEI" gesehen habe. Während der Klausur wird nicht frontal, sondern nur eine Gesichtshälfte (mehr oder weniger) gefilmt - mein Monitor war in seiner kompletten Diagonale nicht zu sehen während der Klausur - meine Webcam hat ein 120° Blickfeld, das wäre im Foto/Video-Jargon ein sehr weitwinkliges Objektiv was auch unweigerlich zu Verzerrungen im Bild führt. Dass das ggf. nur Details sind, ist mir klar. Trotzdem sei es erwähnt

 

Meinetwegen hätte ich auch meinen Arbeitsplatz abgeändert und einen kleinen Monitor gekauft (zum Beispiel) oder andere Eingabegeräte, was auch immer. Ich hätte es, wie gesagt, nur sehr begrüßt wenn man zuvor irgendwie mal mit mir geredet hätte und nicht einfach ein Schreiben rausschickt und dann (offenbar) geschaut wird wie ich mich äußere.

Geradeben in der momentanen Situation mit einer Inflation von fast 10% und hohen Energiekosten etc. hat bei mir so ein Schreiben mit einer höheren Geld-Forderung einfach Panik ausgelöst. Dass ein Widerspruch die Frist stoppt konnte ich auch nicht herauslesen.

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  • 3 Wochen später...

Update: 

 

Im weiteren Verlauf habe ich, um meine Behauptungen zu unterstützen, an die @IU Internation. Hochschule ein Video als Anlage (einmal per Mail als "Dropbox"-Link und dann noch auf einem USB-Stick per Einschreiben) zu meinem Widerspruch gesandt. 

 

Dieses Video beinhaltet zwei, gleichzeitig aufgenommen Perspektiven. Zum einen die der externen Webcam und zum anderen die der Handy-Kamera. Damit mir nicht vorgeworfen werden kann es seien Cuts oder ähnliches beinhaltet, lief die ganze Zeit über die "Weltuhr online" auf meinem Monitor.

 

Die Webcam war so wie in einer Klausur-Situation aufgestellt, zeigte also mich komplett ab dem Oberkörper etc., das Handy hatte ich in meiner Hand um besser meine eigene Perspektive zu filmen.

 

Konkret ging es mir darum, wie anfangs erwähnt, meine Behauptungen zu bekräftigen, also dass ich, salopp gesagt keinen "Quatsch" einfach erzähle. Gerade in Hinblick auf meine Bluetooth-Maus, sowie natürlich auch dass während der Klausur gerade mal ein Ausschnitt meines Monitors zu sehen ist (ca. 50%). 

 

Heute bekam ich die Nachricht, dass das Videomaterial nicht berücksichtigt wird. Es wurde also einfach abgeschmettert. 

Das Prüfungsamt für sich genommen und die @IU Internation. Hochschule haben ganz offensichtlich kein Interesse wirklich den Fall aufzuklären oder auch nur im Entferntesten Interesse für den Studenten eine postitive Entscheidung zu treffen.

Daneben spricht auch der Punkt der, bis auf die typischen 08/15 Textblöcke, nicht vorhanden Kommunikation, Bände. 

Mir wurde zu keinem einzigen Zeitpunkt, so wie von der @IU Internation. Hochschule auf Seite 16 behauptet, ein persönliches Gespräch in einem Schreiben angeboten, das ist einfach falsch (oder wird darauf gesetzt dass man als Betroffener sich erst Gehör in einem Forum oder einem Bewertungsportal beschafft??).

 

Mir ist absolut bewusst dass ein Video nicht üblich ist. Allerdings geht es konkret in dem Fall um online abgelegte Klausuren, in welchem unweigerlich meine Peripheriegeräte eine Rolle spielen (speziell Maus).

Zudem geht es um 30 ECTS-Punkte, ca. 25% meiner gesamten ETCS-Punkte und 1500€, da sollte es doch möglich sein, insbesondere vor dem Hintergrund dass eine Anhörung ausblieb und man erst ein Widerspruchsverfahren (am besten mit Anwalt) einleiten muss, in irgendeiner Form die erbrachten Argumente zu untermaueren. Schriftlich kann schließlich jeder behaupten die Maus habe Probleme.

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Fast 20 Seiten Thread für das Fazit: "Geld her [wir reden jetzt auch nicht von 10€], sonst Anwalt." Schade, dass es so enden muss, hinterlässt einen sehr bitteren Nachgeschmack.

Weiterhin alles Gute 

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Hallo GreyFox,

Hallo zusammen,
 

wir bitten um Verständnis dahingehend, dass wir zu einem laufenden Widerspruchsverfahren keine öffentlichen Aussagen treffen dürfen.

 

Allgemein besteht in solchen Fällen die Möglichkeit einen Widerspruch einzureichen. Dieser muss schriftlich an den Prüfungsausschuss erfolgen. Als unabhängiges Gremium entscheidet dann der Prüfungsausschuss – inklusive studentischer Vertretung –  über den Ausgang des Widerspruchsverfahrens. Diese Verfahren sind mehrstufig und dabei wird durch unabhängige Vertreter geprüft, ob ein Täuschungsversuch vorliegt oder technische Schwierigkeiten für die Situation verantwortlich gemacht werden können.

 

Wir haben für die Studierenden mehrere Anlaufstellen, die persönlich mit den Studierenden in den Austausch gehen: Sowohl das Studierendensekretariat, Study Coaches, unsere Diversity Beauftragte, und auch über unser Community-Postfach haben wir einen persönlichen und intensiven Austausch mit unseren Studierenden.

 

Unsere Study Coaches und das Studierendensekretariat stehen Euch sowohl per Telefon als auch Mail zur Verfügung. https://www.iu-fernstudium.de/beratung-und-kontakt/support/

 

Mehr Informationen zu unserer Diversity Beauftragte, die Ihr ebenfalls persönlich kontaktieren könnt, findet Ihr hier: https://www.iu.de/hochschule/diversity-und-gleichstellung/beratung-und-guide/

 

Gerne weisen wir hier noch mal auf unsere verschiedenen Kontaktmöglichkeiten in myCampus hin, wie z.B.: community-fernstudium@iu.org.

 

Uns ist es wichtig, mit unseren Studierenden in den persönlichen Austausch zu gehen. Daher meldet Euch gerne mit Euren individuellen Anliegen bei uns direkt.

 

Viele Grüße

Larissa (Online Reputation Managerin)

IU Internationale Hochschule

Bearbeitet von IU Internation. Hochschule
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vor 3 Minuten schrieb IU Internation. Hochschule:

Allgemein besteht in solchen Fällen die Möglichkeit einen Widerspruch einzureichen. Dieser muss schriftlich an den Prüfungsausschuss erfolgen. Als unabhängiges Gremium entscheidet dann der Prüfungsausschuss – inklusive studentischer Vertretung –  über den Ausgang des Widerspruchsverfahrens. Diese Verfahren sind mehrstufig und dabei wird durch unabhängige Vertreter geprüft, ob ein Täuschungsversuch vorliegt oder technische Schwierigkeiten für die Situation verantwortlich gemacht werden können.

Den selben Textblock habe ich inhaltlich auch vom Prüfungsamt erhalten. Ändert nur nichts an der Tatsache dass ein objektiver Videobeweis, der darlegt, dass die im Raum stehenden (technischen) Probleme zweifelsohne existieren, offenbar schlicht nicht berücksichtigt wird.

 

vor 7 Minuten schrieb IU Internation. Hochschule:

Uns ist es wichtig, mit unseren Studierenden in den persönlichen Austausch zu gehen. Daher meldet Euch gerne mit Euren individuellen Anliegen bei uns direkt.

Ok - habe ich mehrfach. Wo ist eine Antwort? Wenn ich überhaupt was gehört habe, dann nach Tagen kurze, allgemeine Textblöcke wie sie auch von Ihnen hier geschrieben werden, die keinen Mehrwert haben.

 

Wenn die @IU Internation. Hochschule auch nur geringfügiges Interesse an einer tatsächlichen Aufklärung hat, sagen Sie mir wo/wie ich erreichen kann, dass eine Berücksichtigung stattfindet?

 

Es ist sich klarzumachen, dass es sich um Online-Klausuren handelt.

Leistungen im Umfang von 30 ECTS-Punkten, also offiziell 750 Arbeitsstunden abzuerkennen wäre bei der "klassischen" Form einer Klausur nicht wirklich möglich, auch nicht das Erstellen eines Gesamtbildes von meinem Verhalten.

Aber der Widerspruch soll technische Punkte, die unweigerlich damit verbunden sind (sogar hier der Aufhängepunkt sind), außer Acht lassen bzw. ich soll darauf "einfach vertrauen" dass die zuständigen Personen beim Gremium mir ohne Weiteres glauben was ich schrieb (obwohl ich einen Beweis habe, der aber nicht berücksichtigt wird)?? 

 

 

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