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Vorwurf der Täuschung bei Online-Klausur?


GreyFox_

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vor 6 Minuten schrieb DerLenny:

 

Hm... ist "links vom Monitor" denn irgendwas verdächtiges zu sehen? Wen es einen zweiten Raumscan gab dann sollte der doch in dem Fall klar zeigen, dass es kein Problem gab.

 

Nein, tatsächlich ist "links vom Monitor" nur eine blanke Wand bzw. entsprechende Fläche vom Schreibtisch. Ich dachte eben auch dass es nach dem zweiten Raumscan bzw. erneutem Zeigen des Arbeitsplatzes geklärt sein sollte.

 

Meine Hände, Kopf etc. waren die ganze Zeit im Bild - wie sollte ich ein ominöses zweites Gerät verschwinden lassen können wenn/bevor ich die Kamera schwenke? Das entbehrt jeglicher Logik.

 

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vor 15 Minuten schrieb DerLenny:

Wobei ich da wenig Hoffnung habe. Eine blinde Kommilitonin hat mir gesagt, dass sie Abzüge in Präsentationen bekommen hat, weil sie nicht in Kamera gesehen hat und das Video nicht korrekt ausgeleuchtet war.

 

Aber nen Versuch wäre es wert.

Das ist an Absurdität kaum zu übertreffen. Bravo @IU Internation. Hochschule

 

Leider ist bei mir Tragweite aus persönlicher Sicht noch größer (Aberkennung von insgesamt sechs erfolgreich abgeschlossenen Modulen). Insbesondere weil es mitunter wirklich ein harter "Kampf" für mich war.

 

Danke für den Hinweis, ich werde es versuchen.

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Dann fordere mal die Videos an und frage bei welchen Zeitstempeln sie das verdächtige Verhalten entdeckt haben.

Da sowohl auf dem Video der Klausur als auch bei der Videoaufzeichning personenbezogene Daten im Spiel sind, solltest du auch kein Problem haben diese zugesendet zu bekommen.

Und halt über die Rechtsschutzversicherung nen Anwalt nehmen.

Bearbeitet von DerLenny
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vor 9 Minuten schrieb DerLenny:

Dann fordere mal die Videos an und frage bei welchen Zeitstempeln sie das verdächtige Verhalten entdeckt haben.

Da sowohl auf dem Video der Klausur als auch bei der Videoaufzeichning personenbezogene Daten im Spiel sind, solltest du auch kein Problem haben diese zugesendet zu bekommen.

Und halt über die Rechtsschutzversicherung nen Anwalt nehmen.

Danke auch für diesen Tipp. Ich werde meine momentanen, begrenzten Mittel versuchen zu nutzen.

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vor 59 Minuten schrieb DerLenny:

Wobei ich da wenig Hoffnung habe. Eine blinde Kommilitonin hat mir gesagt, dass sie Abzüge in Präsentationen bekommen hat, weil sie nicht in Kamera gesehen hat und das Video nicht korrekt ausgeleuchtet war.

 

Was ist nur mit der Menschheit los? Da wird einem gleich ganz anders.

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vor 1 Stunde schrieb Motiviert:

Was ist nur mit der Menschheit los? Da wird einem gleich ganz anders.

Ohne dasselbe jetzt nochmals zu zitieren, frage ich mich wie eine blinde Person an einer FH wie der IU(?) studieren "kann"? Das muss doch an Uni's speziell ausgerichtet sein für erblindete Personen.

 

Zum Thema: Ich denke das wichtigste ist gesagt worden. Lückenlose Aufklärung verlangen und das beste hoffen. Mehr kannst du nicht tun. und Geduld haben. Auch wenn es im Moment eine schwierige Situation ist.

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vor 5 Minuten schrieb TheHumanHunter:

Ohne dasselbe jetzt nochmals zu zitieren, frage ich mich wie eine blinde Person an einer FH wie der IU(?) studieren "kann"? Das muss doch an Uni's speziell ausgerichtet sein für erblindete Personen.

 

Nein, nicht zwingend. Scripte als PDF-Datei kann man sich am PC vorlesen lassen, zuminest dann, wenn die Ursprungsdatei einem Textverarbeitungsprogramm entstammt. Für Scripte im Papierformat gibt es spezielle Lesegeräte, welche die Texte vorlesen. Wie die Leistungsnachweise zu erbringen sind, unterliegt der Abstimmung zwischen der jeweiligen Hochschule, sowie der betreffenden Person - zumindest dann, wenn der Umstand der Behinderung im Vorwege bekannt gegeben wurde. 

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vor 14 Minuten schrieb TheHumanHunter:

Ohne dasselbe jetzt nochmals zu zitieren, frage ich mich wie eine blinde Person an einer FH wie der IU(?) studieren "kann"? Das muss doch an Uni's speziell ausgerichtet sein für erblindete Personen.

Rechtlich blind, sie hat etwas Restsehvermôgen, kann also zum Beispiel durch extremen Zoom und die üblichen text2speech Tools mit Skripten und Klausuren umgehen. 

Zum zweiten Punkt würde ich auf die gesetzlichen Regelungen verweisen (wobei mir klar ist, dass wir hier noch sehr weit vom geforderten Level entfernt sind).

Das soll hier aber nicht das Thema sein, auch weil ich wirklich nicht für sie sprechen will (und mir das auch nicht zutraue).

 

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Die 300 EUR stammen aus dem Vertrag, den du unterschrieben hast, nicht aus irgendwelchen abgenickten Bedingungen vor der Klausur. Punkt 4.2 des (meines) Vertrages, Satz 1: "Muss der Studierende aufgrund eines Täuschungsversuches oder Plagiats eine Prüfungsleistung wiederholen, fallen zusätzliche Gebühren in Höhe von EUR 300,00 je zu wiederholender Prüfungsleistung an."

 

Ich bin die Onlineklausuren immer so angegangen, dass ich versucht habe, die Perspektive zu wechseln und mich zu fragen, woraus man mir einen Strick drehen könnte. Anschließend habe ich diese Punkte gelöst (z.B. ein Regal über meinem Schreibtisch stets abgeräumt, die Kamera stets so positioniert, dass 100% Maus, Tastatur, Hände und mein Profil sichtbar waren). Eine Maus, die ich während der Klausur bewege und die regelmäßig nicht oder nur verzögert funktioniert, hätte ich aber schon meinen eigenen Nerven zu liebe sofort getauscht bzw. nicht verwendet.

 

Du kannst das offenbar gut ignorieren, fair enough. Dass man aber bei Bewegungen der Hand an der Maus, denen keine Bewegung des Cursors am Bildschirm folgt, aufhorcht, kann ich nachvollziehen. Der Vorwurf als solches ist übrigens auch nicht ganz von der Hand zu weisen bzw. für mich nachvollziehbar (ohne zu unterstellen, dass es bei dir zutrifft!): Wenn man auf seinem Rechner bspw. eine VM (Virtuelle Maschine) laufen lässt, dann ließe sich über das Proctoring nur der Inhalt dieser VM überwachen. Die ist aber effektiv für die Person vor dem Bildschirm nur ein Fenster – zieht man die Maus raus, kann kann man dann z.B. in einem anderen Browserfenster fröhlich googlen. Der Mauszeiger würde sich in dem Fall im überwachten Bereich nicht bewegen, die Hand aber schon. Ich hoffe es wird klar, was ich meine.

 

Unterm Strich bleibt es super ärgerlich, dass ihnen das erst jetzt auffällt. Ich vermute, du bist in einer Stichprobe gelandet und als diese auffällig war, haben sie sich auch die aufgezeichneten Klausuren aus der Vergangenheit noch mal angesehen – daher nun die Häufung auf einen Schlag.

 

Ich würde versuchen meinen Ärger produktiv zu kanalisieren und erst mal in Richtung Prüfungsamt richten und mit denen ins Gespräch gehen. Wir, die hier in ein anonymes Forum schreiben, können dir sowieso nicht konkret helfen.

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