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Vorwurf der Täuschung bei Online-Klausur?


GreyFox_

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vor 6 Minuten schrieb KanzlerCoaching:

Und warum die mit einer 5 bewertet werden. Ich kenne nur, dass man, wenn man bei Betrugsversuchen erwischt wird, die Arbeit als "nicht bestanden", also mit einer 6 bewertet wird.

Ich denke weil im Hochschulwesen generell keine "6,0" vergeben wird, sondern alles was unter einer gewissen Punktzahl/Prozentgrenze liegt oder als Betrug/Nichtantritt gilt, immer eine "5,0" also "nicht bestanden" bedeutet.

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vor 8 Minuten schrieb KanzlerCoaching:

Die IU ist ja online und liest hier vermutlich mit.

 

Es wäre schön, wenn von dieser Seite eine Stellungnahme käme. Vor allem auch dazu, wie es dazu kommen kann, dass so lange rückwirkend Klausuren aberkannt werden.

 

Und warum die mit einer 5 bewertet werden. Ich kenne nur, dass man, wenn man bei Betrugsversuchen erwischt wird, die Arbeit als "nicht bestanden", also mit einer 6 bewertet wird.

Die 5 ist ‚nicht bestanden‘, eine 6 gibt es nicht.

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vor 8 Minuten schrieb Markus Jung:

 

Hat @GreyFox_ eine Rechtsschutzversicherung? Und dann kommt es auch auf den Vertragsumfang an, ob das gedeckt ist und sollte vorab geklärt werden mit der Versicherung.

Leider besitze ich so etwas nicht, da ich nicht davon ausging jemals mit derartigem Vorgehen konfrontiert zu werden und ich in der Vergangenheit genug Probleme mit Versicherungen in Sachen Kostenübernahme (für Therapien etc.) hatte.

 

Ein Statement der @IU Internation. Hochschule würde mich auch brennend interessieren. Hier wird wieder einmal mit Studenten umgegangen als seien sie nichtsweiter als eine Kennziffer in einer Bilanz. Der Verantwortung die eine "Hochschule" auch gegenüber ihnen trägt wird VOLLKOMMEN außer Acht gelassen. Die (persönlichen) Umstände interessieren gleich Null.

 

Hier werden aufgrund von VERMUTUNGEN die auf Nichts beruhen und sogar technisch unmöglich sind (!) sofortige Maßnahmen ergriffen die erhebliche Auswirkungen haben - sei es beruflich, finanziell oder persönlich. 

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vor 16 Minuten schrieb Markus Jung:

Hat @GreyFox_ eine Rechtsschutzversicherung? Und dann kommt es auch auf den Vertragsumfang an,

Ist normales Vertragsrecht - wobei an Anwalt mit Erfahrung im Hochschulrecht sicherlich eine gute Idee ist.

Im Umkehrschluss der Argumentation heisst es aber auch, dass man an der IU ohne Anwalt ziemlich doof dasteht, oder?

 

 

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vor 4 Minuten schrieb GreyFox_:

Hier werden aufgrund von VERMUTUNGEN die auf Nichts beruhen und sogar technisch unmöglich sind (!)

 

Technisch unmöglich ist es nicht, wie aufgezeigt.

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vor 2 Minuten schrieb DerLenny:

Ist normales Vertragsrecht

 

Manche Menschen haben zum Beispiel nur eine Verkehrsrechtsschutzversicherung. Oder gar keine, so wie @GreyFox_, sodass es hier nicht relevant ist.

 

Kommt es zum Rechtsstreit, hat üblicherweise der Verlierer die Kosten zu tragen. Dennoch würde ich immer versuchen, vorab auf direktem Wege zu einer Einigung zu gelangen und erst wenn hier alles ausgeschöpft ist, dann ggf. den Rechtsweg einschlagen. Es gibt ja immer auch ein Prozessrisiko.  

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Vielleicht sollte jetzt erstmal die Rückmeldung der IU abgewartet werden. Am besten wäre sicher, neben einer öffentlichen Erläuterung hier, nach welchen Grundsätzen wie vorgegangen wird, auch eine persönliche Rückmeldung an die/den betroffene*n User*in, in der ganz konkret aufgezeigt wird, was zu dieser Einzelfallentscheidung geführt hat. 

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Da ist eine kleinere HS mal nicht schlecht. Dort kann man meistens direkt anfrufen und wird mit der verantwortlichen Person verbunden. Egal um was es geht.

Wenn ich schon lese, dass man nicht im Prüfungsamt anrufen kann, hallo?! Ich finde das nicht normal. Hat vielleicht nicht nur Vorteile wenn alles so durchautomatisiert ist.

Selbst beim Finanzamt kann man mit den Verantwortlichen sprechen wenn man eine Frage hat und muss nicht warten, dass irgendein Mitarbeiter in einem Internetforum sich äußert....

Bearbeitet von brotzeit
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Gerade eben schrieb Explorer:

 

Technisch unmöglich ist es nicht, wie aufgezeigt.

Möglicherweise fehlt mir das technische Know-How dazu im Punkt VM - jedoch wird mir konkret vorgeworfen ein anderes Gerät dabei bedient zu haben von welchem ich abgelesen haben soll.

 

Soweit diese Virtuell-Maschine und dessen "Inhalt" angezeigt werden soll, also überhaupt nützlich sein soll um zu betrügen, müsste dieser (ganz offensichtlich) worauf eben angezeigt werden - wie dem Monitor. Wie sollte das zu bewerkstelligen sein wenn mein Bildschirm im Grunde "doppelt" überwacht wird? Ich meine, wenn man z.B. eine Spiele-Konsole emuliert, "spielt" man in logischer Konsequenz auch nicht wenn der Monitor nicht an ist o.ä. 

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