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Prüfungsformen, die es so nicht gibt


DerLenny

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Gruppenarbeiten kann man nun ja so oder so gestalten, was sicherlich auch an der genauen Formulierung der Prüfung liegt.

 

Bei dem Gruppenprojekt HM z.B. war auch klar definiert, wer was verschriftlicht, dennoch hat das nicht genießen, dass man nicht geneinsame Recherche betrieben hat, geneinsam Fragebögen konstruiert hat, geneinsam dataen bereinigt hat und geneinsam die statistusche Auswertung gemacht hat. Das hat fir Aufgabenstellung damals so hergegeben. Damit war zumindest bei uns auch keine Ungleichbehandlung eingetreten, sondern ein austarieren von Stärken und Fähigkeiten, was auch nachfolgende Lerneffekte hatte. 

 

Ich sehe das Problem darin, warum viele Gruppenarbeiten zum Problem werden, weil eben genau in vordefinierten Gruppenrollen gewollt oder "gemusst" gearbeitet wird, ein Austausch jedoch nicht mehr erfolgt.

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vor 17 Minuten schrieb polli_on_the_go:

Gruppenarbeiten kann man nun ja so oder so gestalten, was sicherlich auch an der genauen Formulierung der Prüfung liegt.

Yep. Wenn sie in der APO stehen würden.

Was sie nicht tun. Laut APO sind nur Prüfungsformen erlaubt, die in der APO stehen. Das ist einer der vielen Punkte, die hier für Probleme sorgen.

Oh und wenn das auch die Prüfungsform wäre, die im Modulhandbuch steht. Denn auch hier: Dies ist so vorgegeben.

Und wenn da klar ist, wie bewertet wird. Und es nur eine Prüfungsform wäre. Und alle die gleichen Voraussetzungen hätten. 

 

Es geht hier weniger um die Prüfungsform, als dass es diese Prüfungsform so nicht geben dürfte- bzw. es sie laut APO auch nicht gibt, aber dennoch eingefordert wird.

 

Bearbeitet von DerLenny
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vor 1 Stunde schrieb DerLenny:

Es gibt hier keine Nennung von Gruppenseminararbeit oder Gruppenpräsentation, auch nicht von Gruppenforschungsarbeiten.

Muss das den unbedingt sein, wenn es höchstwahrscheinlich die eine grundlegende, benötigte Prüfungsform gibt? Die Anzahl der Personen kann ja trotzdem variieren, gerade wenn es wie in diesem Fall hier (Stichwort Präsenz) günstig erscheint, da es sich umfangreicher anhört als eine normale Hausarbeit. Eine Gruppenarbeit scheint ja selbst bei einer Thesis möglich, wenn klare Abgrenzungen herrschen. Ich finde nichts bedenkliches daran, dass dies nicht auf den Punkt genau definiert ist. Und wenn es doch sein müsste, sollte die Bezeichnung so in Art "3 an der Anzahl Studierende Gruppenarbeit" oder so ähnlich aussehen. Weil auch nur der Begriff "Gruppenarbeit" könnte unterschiedlich ausgelegt werden.

 

 

 

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vor einer Stunde schrieb TheHumanHunter:

Muss das den unbedingt sein, wenn es höchstwahrscheinlich die eine grundlegende, benötigte Prüfungsform gibt?

Laut APO ja.

Diese müsste ja auch klären, wie die Note der Einzelpersonen zustande kommt. Evtl. könnten auch die einzelnen Teile als eigene Prüfungsform gelistet werden. Allerdings müsste dies dann auch so im Modulhandbuch stehen (und sichergestellt werden, dass diese Aufgaben den gleichen Aufwand haben) - da scheint es einfacher, eine Gruppenarbeit aufzunehmen. 

Oder eben die laut Modulhandbuch vorgesehene Prüfungsform zu nutzen.

Wobei selbst das noch die Fragen aufwirft, warum hier deutlich weniger Zeit für die Erstellung bereitgestellt wird, bzw. warum Personen mit unterschiedlichen Seminarterminen unterschiedlich viel Zeit zur Erstellung der Arbeit zur Verfügung haben.

 

Ich fürchte, da ist so viel Kuddelmuddel, dass es kaum eine einfache Lösung gibt.

 

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Ich schreibe mal meinen Senf dazu, als eine der Betroffenen.

Auch wenn manche es nicht so sehen, dass man deswegen ein „Fass aufmachen müsste“, sind wir doch der Meinung. Schon alleine aus dem Grund, dass nicht geklärt ist wie die „Kombiprüfung“ gewertet wird.
Genau so wie, dass es auf keinen Fall fair ist, die statistische Auswertung gleichzusetzen mit einer Einleitung oder Diskussion.

Zudem kommt dass wir (das bestätigten sogar der Modulverantwortliche) eine nicht PO konforme Prüfung schreiben. Selbst der Prüfungsausschuss bestätigte, dass dieses „Wirrwarr“ alleine durch willkürliches Handeln des Midulverantwortlichen entstanden sei und weder eine „Gruppenarbeit“ noch eine „Kombiprüfung“ und erst recht kein „Forschungsbericht“ in unserem Studiengang rechtens sei.

Selbst wenn man diese angebliche Seminararbeit verfasst, entspricht sie nicht den Guidelines für eine solche Prüfungsform.

Eventuell verdeutlicht diese persönliche Sichtweise den Sachverhalt etwas mehr. 
Ich scheue nicht den Aufwand dieser Prüfungsform, habe sie eh schon fertig geschrieben, aber hätte schon gerne, dass auch meine letzte Prüfung auf rechtlich sicheren Beinen steht

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Seid ihr eigentlich sicher dass die Prüfung überhaupt bewertet (benotet) wird? Soweit ich mich erinnere gab es zu meiner Zeit (vor ein paar Jahren) auch schon eine Gruppenarbeit mit Präsentation als Prüfungsform. Damals gab es dafür jedoch keine Noten sondern nur ein „Bestanden“ als Ergebnis.

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vor 7 Stunden schrieb Kruemmelchen:

Ich scheue nicht den Aufwand dieser Prüfungsform, habe sie eh schon fertig geschrieben, aber hätte schon gerne, dass auch meine letzte Prüfung auf rechtlich sicheren Beinen steht

Wenn der Sachverhalt der Hochschule, dem Prüfungsausschuss, Modulverantwortlicher etc. bereits bekannt ist, frage ich mich was nun schlussendlich die Ausgangsfrage des Threads ist. Geht es hier, wie zitiert, um die rechtliche Sicherheit der Prüfungsleistung? Ich denke wir mussten hier, bei ähnlich strittigen Themen verschiedener Verhalte, bereits mehr als einmal feststellen dass ein juristischer Aspekt nur gemutmaßt werden kann.

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vor 1 Stunde schrieb TheHumanHunter:

Wenn der Sachverhalt der Hochschule, dem Prüfungsausschuss, Modulverantwortlicher etc. bereits bekannt ist, frage ich mich was nun schlussendlich die Ausgangsfrage des Threads ist.

Du findest diese am Ende meines Posts.

Hier auch der Hinweis, dass ich hier nur Dinge poste, die der iu bekannt sind. Das hatte ich mal mit dem früheren Leiter des QMs so vereinbart.

 

Was soll der Fred bringen? Zum einen: Information. Du postest ja sicherlich nicht auch unter jeden Post von Markus „Warum postest du das hier, wenn sie Hochschule doch schon eine Pressemitteilung verschickt hat,“ oder?

 

Ein weiterer Punkt ist auch, dass die iu das QM jetzt unter das Marketing gehängt hat. Es ist daher anzunehmen, dass zur Verbesserung der Qualität ein Marketinggrund vorhanden sein muss. Da gesteigerte Qualität wirklich eine gute Sache ist, empfinde ich den öffentlichen Hinweis als sinnvoll.

Auch da die normale Reaktion auf qualitative Mängel „leugnen, solange es geht“ gefolgt von „stellenweiser Ausbesserung“ ist. 

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