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Prüfungsformen, die es so nicht gibt


DerLenny

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vor 4 Minuten schrieb DerLenny:

Hast Du die Stelle gefunden, an der steht, dass das Modulhandbuch die Leistung vorgibt?

Ebenfalls die Stelle, die sagt, dass es genau eine Prüfungsleistung gibt?

Und die Bedingung für die Kombileistung?

 

Das ist WhatAboutIsm und hat rein gar nichts mit dem Thema hier zu tun.

 

Yep. Immer diese Studierende, die wollen, dass ihre Abschlüsse nicht angreifbar sind. Furchtbar.

Was kommt als nächstes? 😳

Ich kann lesen und hab das der APO in myCampus so entnommen, dass man in Kombination prüfen kann. Was dein genaues Problem ist erschließt sich mir nicht;-) 

 

Unabhängig davon ist die IU staatlich anerkannt und wird wohl keine Prüfungen anhalten, die nicht den Vorgaben entsprechen.

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vor 3 Minuten schrieb Kruemmelchen:

Es geht nicht um die Gruppenprüfung an sich. In dem beschriebenen Modul ist eine vollkommen andere Prüfungsform vorgesehen und dieses war/ist der Stein des Anstoßes 

 

Die Prüfungsordnungen regeln das Prüfungsverfahren, die Prüfungsanforderungen sowie die Zuständigkeiten zur Abnahme der Prüfungen nach Absatz 1 Satz 1. Sie müssen insbesondere festlegen

……

5. welche Prüfungs- oder Studienleistungen in den einzelnen Modulen zu erbringen sind,

https://landesrecht.thueringen.de/bsth/document/jlr-HSchulGTH2018V3P55


Prüfungsformen nach APO IU

1. Klausur:
Eine Klausur kann schriftlich oder elektronisch (E-Klausur) oder als Online- Klausur er- bracht werden.
a) EineschriftlicheKlausuristgrundsätzlichhandschriftlichvorOrtanderHochschu- le oder in einem Prüf-/Studienzentrum anzufertigen.
b) Online-KlausurenwerdenaneinemfreigewähltenArbeitsplatzgeschrieben,wäh- rend eine Verbindung zum Internet besteht und werden durch eine computerge- stützte Aufsicht überwacht.
c) E-Klausuren werden über ein geschütztes Netzwerk oder das Intranet der Hoch- schule in einem Prüfzentrum geschrieben.
2. MündlichePrüfung
3. Forschungsarbeit(ResearchPaper)
4. Seminararbeit, Hausarbeit, Referat, Projektbericht, Präsentation und Online Präsentati- on
5. Fallstudie(CaseStudy)
6. Projektarbeitbzw.ProjektarbeitimUnterrichtsmodus„DualesStudium“
7. Praxisreflexion
8. AlternativePrüfungsleitungen

eine Kombiprüfung könnte unter Punkt 8 geführt werden, allerdings 

 

Wieder APO der IU
Näheres regelt das Modulhandbuch und die Curriculumsübersicht des Studiengangs. Die Be- wertung der Prüfungsleistung ist spätestens sechs Wochen nach Beendigung des Leistungs- ermittlungsverfahrens zu veröffentlichen.

wurde hier in dem Modul nichts geregelt 

Ein Seminar ist halt ein Seminar, wird ja hier geregelt. Wenn ihr damit nicht klarkommt, solltet ihr euch mal hinterfragen was ein Studium ausmacht und euch mal wo anders einschreiben. 

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vor 6 Minuten schrieb HomerSt:

Ich kann lesen und hab das der APO in myCampus so entnommen, dass man in Kombination prüfen kann. Was dein genaues Problem ist erschließt sich mir nicht;-) 

Diese beide Aussagen passen nicht zusammen :)

Wenn du die Stellen gefunden hast, dann sollte Dir ja klar sein, warum dies problematisch ist.

 

Das gute ist ja auch, dass die IU sich drum kümmert und hier wieder Rechtssicherheit herstellen wird.

Die Frage war nur: Warum enstand dieses Problem?

Und wie kann man dafür sorgen, so etwas künftig zu verhindern?

 

vor 2 Minuten schrieb HomerSt:

Ein Seminar ist halt ein Seminar, wird ja hier geregelt

 

 

Jo. Und wenn die Prüfungsform eine Seminararbeit wäre, dann würde alles passen.

Denn es ist ein Seminar. Laut Modulhandbuch ist die Prüfungsform eine Seminararbeit.

Und so sollte es sein. Spoiler: Ist es nicht.

Das ist so ein kleines bisschen das Thema des Freds.

 

Bearbeitet von DerLenny
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vor 1 Minute schrieb HomerSt:

Ein Seminar ist halt ein Seminar, wird ja hier geregelt. Wenn ihr damit nicht klarkommt, solltet ihr euch mal hinterfragen was ein Studium ausmacht und euch mal wo anders einschreiben. 

Auch das hatte ich schon und es war definitiv anders als von dir beschrieben.

Genauso wie während meiner Tätigkeit an einer Hochschule. Als wir damals von Corona betroffen waren, wollten wir ebenfalls Prüfungsformen einfach abändern, dieses wurde vom Prüfungsausschuss abgelehnt. Evtl. bin ich durch mein Präsenzstudium und meinen ehemaligen Arbeitgeber verwöhnt. Aber ich denke, es sollte legitim sein von der HS erlassene Regelungen einfordern zu dürfen 

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vor 5 Minuten schrieb DerLenny:

Diese beide Aussagen passen nicht zusammen :)

Wenn du die Stellen gefunden hast, dann sollte Dir ja klar sein, warum dies problematisch ist.

 

Das gute ist ja auch, dass die IU sich drum kümmert und hier wieder Rechtssicherheit herstellen wird.

Die Frage war nur: Warum enstand dieses Problem?

Und wie kann man dafür sorgen, so etwas künftig zu verhindern?

 

 

 

Jo. Und wenn die Prüfungsform eine Seminararbeit wäre, dann würde alles passen.

Denn es ist ein Seminar. Laut Modulhandbuch ist die Prüfungsform eine Seminararbeit.

Und so sollte es sein. Spoiler: Ist es nicht.

Das ist so ein kleines bisschen das Thema des Freds.

 

Was soll man da noch sagen? Dass Seminare auch Referate oder mündliche Prüfungen enthalten können, sollte jedem mit etwas Verstand ersichtlich sein. Man kann ja auch Prüfungen in Kombination ablegen. Dass bei einem Seminar über die schriftliche Ausarbeitung ein Referat gehalten werden muss, ist absolut üblich. 

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vor 3 Minuten schrieb HomerSt:

Dass Seminare auch Referate oder mündliche Prüfungen enthalten können, sollte jedem mit etwas Verstand ersichtlich sein.

Welcher Teil von "das Modulhandbuch gibt die Prüfungsform vor" erschließt sich Dir nicht?

Bearbeitet von DerLenny
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vor 5 Minuten schrieb HomerSt:

Was soll man da noch sagen? Dass Seminare auch Referate oder mündliche Prüfungen enthalten können, sollte jedem mit etwas Verstand ersichtlich sein. Man kann ja auch Prüfungen in Kombination ablegen. Dass bei einem Seminar über die schriftliche Ausarbeitung ein Referat gehalten werden muss, ist absolut üblich. 

Vielleicht dann einfach mal nichts mehr, statt pauschal alle für zu doof zu halten. 

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Die Infos die ich rauslese. Naja, da kommen wir auf keinen Konsens. Ich bereue etwas die Anmeldung hier, in der WhatsApp Gruppe von meinem Studiengang hatte man mich davor schon etwas gewarnt. Ich würde halt das Seminar durchziehen und mich nicht aufhängen an absoltem Kleinkram. Im Zweifel den Dozenten anschreiben und gut is.

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Gerade eben schrieb HomerSt:

Die Infos die ich rauslese. Naja, da kommen wir auf keinen Konsens. I

Du hast doch in die PO gekuckt.

Die PO sagt klar, dass das Modulhandbuch die Prüfungsform bestimmt (§ 13, Absatz 3).

Die PO sagt auch, dass es nur eine Prüfungsleistung gibt.

Diese beiden Punkte sollten dir ja klar machen, was das grundlegende Problem ist. Wenn wir auf dem Punkt sind, erkläre ich Dir dann gerne die anderen Punkte ebenfalls.

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