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Berufsbezeichnung Lernpsychologe oder Gesundheitspsychologe


Student_Nachteule

Empfohlene Beiträge

vor 25 Minuten schrieb TomSon:

FernUni Hagen?

Danke

Danb würde ich gerne wissen, was qualifiziert die Absolventen der FernUni (im Gegensatz zur SRH, Diploma, IU, EuroFH) um psychologisch tätig zu sein. Zumal die FernUni niemals einen approbationskonformen B. Sc. angeboten hat

 

Mich wundert lediglich dieses ständige Thema zu Ungunsten der privaten 

Bearbeitet von Kruemmelchen
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vor 6 Stunden schrieb Kruemmelchen:

Also dem widerspricht sogar der Berufsverband zum Teil. WiPsy und Gesundheitspsy sind selbst durch den BdP anerkannt

Um auf die Bundestrich-Bezeichnungen des BDP zu kommen: Diese Bezeichnungen sind z.T. BDP-intern, werden also nur nach Maßgabe des BDP vergeben und beinhaltet u.U. auch mal eine Fortbildung in der eigenen Psychologen Akademie.

 

Natürlich können nach bekanntem Urteil auch andere sich Wirtschaftspsychologen nennen und es gibt bestimmt auch Leute, die sich Gesundheitspsychologe nennen, ohne beim BDP entsprechende Fortbildung und Zertifikate gemacht zu haben. Da ist es wie immer beim BDP: Entweder findet sich dort jemand (wie damals im Nasher-Fall), dem das stinkt. Der oder die wird dann ein möglichst medienwirksames Verfahren anstrengen. Oder aber sie bekommen davon nichts mit und werden entsprechend die Füße still halten. Nach meinem Wissen ist der BDP immer dann vorgegangen, wenn es aus ihrer Sicht überhand genommen hat mit "falschen" Bezeichnungen oder es bestand die Möglichkeit, mediales Echo zu generieren.

 

Vielleicht als Anekdote dazu: Ich habe bei meinem letzten (und auch dem jetzigen) Arbeitgeber bereits mit einem Psychologiebachelor gearbeitet. Vor allem der erste AG hat jeden mit Psycho-Abschluss als "Psychologe" gesehen und dies gegenüber Kostenträgern auch so kommuniziert. In meiner Signatur Stand dann "Psycholog*in* (B.Sc.)" und auf den Berichten ebenso. Das war sogar wichtig, dass ich als Psychologin das genauso  unterschrieben habe! 

 

Aktuell steht in meiner Signatur "Psycholog*ie* B.Sc." Meinem aktuellen AG ist der Master wichtig und dementsprechend würde man mich hier auch nicht als Psychologin bezeichnen. Bei der Einstellung war es dennoch wichtig, dass ich vorher als Psycholog*in* gearbeitet habe. 🤷

 

Es ist also eher verzwickt und alles andere als eindeutig, was den Umgang mit bestimmten Berufsbezeichnungen angeht.

 

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vor 1 Stunde schrieb Kruemmelchen:

Danb würde ich gerne wissen, was qualifiziert die Absolventen der FernUni (im Gegensatz zur SRH, Diploma, IU, EuroFH) um psychologisch tätig zu sein.

Was konkret heisst hier "psychologisch tätig zu sein"? Das könnte im Prinzip ja jeder Sozialarbeiter/Barkeeperin/Friseur auch ;-) Ich meine die Abgrenzung zu einem Heilberuf ist hier das allerwichtigste, weswegen es da gewisse Schutzmechanismen braucht.

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vor 1 Minute schrieb TheHumanHunter:

Ich meine die Abgrenzung zu einem Heilberuf ist hier das allerwichtigste, weswegen es da gewisse Schutzmechanismen braucht

Gehe da komplett konform mit dir. Denn psychologisch tätig darf auch ein Berater etc., dafür braucht es kein Studium. Heilkundlich bzw therapeutisch tätig sein, dürfen diese Berufsgruppen nicht. Das obliegt dem Psychiater, ärztlichem Psychotherapeuten (Facharzt für Psychotherapie), Psychotherapeuten (M. Sc. und Ausbildung bzw bald M. Sc. und Weiterbildung jeweils mit Approbation) und den HP für Psychotherapie

 

Auch wenn ich selbst vor 5 Jahren den HPG (nicht sektoral) abgelegt habe, ging es mir damals lediglich um eine rechtliche Sicherheit. Und auch bei der Regelung bin ich extrem kritisch, denn wer schützt dort die Patienten/Klienten/Ratsuchenden? Es wird lediglich überprüft ob die HP einen Schaden für die Volksgesundheit darstellen. Es wäre schön wenn es dafür eine vorgeschriebene Ausbildung geben würde.

 

Aber um die HPs ging es nicht sondern um die Heilberufe, welche ja geregelt sind (https://www.bundestag.de/resource/blob/480538/cf46c0e786e8ab278eea62e4b39b9ca9/WD-9-058-16-pdf-data.pdf)

 

Allerdings ging es in dem Originalpost  ja auch gar nicht darum, die Heilkunde ausüben zu dürfen sondern lediglich darum wie man sich bezeichnen darf. Darf ein Bachelor sich Psychologe nennen ja oder nein?

 

 

 

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Am 2.11.2022 um 22:46 schrieb FOM Alumni:

Wieso es andere allerdings stört, dass sich die Absolventen nach ihrem Studiengang benennen, verstehe ich nicht. 

Vielen Dank für die Ausführungen über den Studiengang. Ganz im Gegenteil, mich stört das überhaupt nicht, dass sich die Absolventinnen und Absolventen nach ihrem Studiengang benennen. Ich fände es nur schön, wenn wirkliche Klarheit bestünde - was aber scheinbar einfach nicht möglich ist.
Ich fand auch schon den Sieg von Herrn Prof. Nasher gegen den BDP sehr wichtig für alle Wirtschaftspsychologiestudierenden.

Auch die Welt schreibt bei der Vorstellung des Studiengangs ganz selbstverständlich von „Gesundheitspsychologen“.

https://www.welt.de/print/die_welt/wirtschaft/article207853875/Es-muss-nicht-gleich-ein-Studium-der-Medizin-sein.html

 

Genauso wird bei der Vorstellung des Studiengangs „Lernpsychologie und Lerncoaching“ ganz selbstverständlich von „Lernpsychologen“ gesprochen.

https://www.fh-studiengang.de/studium/euro-fh/bachelor-lernpsychologie-und-lerncoaching.html

 

Es ist wirklich sehr verzwickt mit den Berufsbezeichnungen. Ob der BDP hier jedoch noch einmal ein kostspieliges Verfahren aufmacht - und dann vielleicht wieder verliert - ist mehr als fraglich.


Danke an alle, die sich bereits an der Diskussion beteiligt haben (und an alle, die sich mit ihrer Expertise eventuell noch einbringen können)

Bearbeitet von Student_Nachteule
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Auch die SRH wirbt bei einem Zertifikatslehrgang, der 6 Ects umfasst, mit dem Satz "Ihre Zukunft als Gesundheitspsychologe"

https://www.mobile-university.de/zertifikate/gesundheitspsychologie/

 

Ob sich da jemand Gedanken gemacht hat? Vermutlich weniger. Ich glaube bei so speziellen Fällen muss es wirklich auf einen Rechtsstreit ankommen.

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vor 7 Stunden schrieb TheHumanHunter:

Ob sich da jemand Gedanken gemacht hat? Vermutlich weniger. Ich glaube bei so speziellen Fällen muss es wirklich auf einen Rechtsstreit ankommen

 

Da hoffe ich erstmal auf die "Vernunft" der Teilnehmer dieses 6 ECTS-Lehrganges. In dieser Zeit, die man dafür investiert, ist man definitiv nicht in der Lage auch nur rudimentär auf die Gesundheit der Klienten losgelassen zu werden.

Aber auch da, ziehe ich einen kritischen Vergleich zum HP. Hierfür braucht man in DE noch nicht einmal einen Lehrgang. Überprüft wird durch das zuständige Gesundheitsamt lediglich, ob die betreffende Person einen "Schaden für die Volksgesundheit" darstellt.

An und für sich finde ich die "Message" die dahinter steckt aus medizinischer Sicht ziemlich gut. In meinen Augen, wäre in diesem speziellen Fall, entweder eine Umbenennung und/oder Teilnahmebeschränkung auf die erwähnten Berufsgruppen von Vorteil

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Bei der Masse an Studiengängen sowie ihren eigenwilligen Bezeichnungen glaube ich, kann es gar keine umfassende rechtliche Sicherheit geben, wie man sich am Ende nennen darf und wie nicht. Ein Freund dessen bin ich ehrlich gesagt nicht.

In Bezug auf den BDP kann ich ihre Bemühungen zwar nachvollziehen aber es gibt neben den Psychologen ja noch viele andere Professionen. Ich bin der Ansicht, dass eine gewisse Problematik nicht nur für denjenigen, der am lautesten schreit, geklärt werden soll. 


Am Ende sieht es so aus, dass sich jeder selbst zusätzlich über die Vita desjenigen informieren muss, dessen Leistung man in Anspruch nimmt.

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