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Kündigung im ersten Semester mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende möglich


Empfohlene Beiträge

Hallo,

 

als Zusatzinformation möchten wir gerne dazu noch Folgendes mitteilen:

 

Seit 1.1.2023 werden alle Kündigungen, unabhängig von der AGB-Version im ersten Semester mit einer Frist von einem Monat zum persönlichen Monatsende bearbeitet.

 

Viele Grüße und guten Wochenstart

 

Louisa (Leitung Student Relations & Community)
IU Internationale Hochschule

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Am 23.1.2023 um 10:43 schrieb DerLenny:

Das ist praktisch!

Ist geplant, dies auch den Studierenden mitzuteilen?

 

Da Studienverträge Dienstleistungsverträge sind gilt hier doch eh § 312k Abs. 6 BGB

 

"(6) Werden die Schaltflächen und die Bestätigungsseite nicht entsprechend den Absätzen 1 und 2 zur Verfügung gestellt, kann ein Verbraucher einen Vertrag, für dessen Kündigung die Schaltflächen und die Bestätigungsseite zur Verfügung zu stellen sind, jederzeit und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Die Möglichkeit des Verbrauchers zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt."

 

Die IU hat keine Schaltfläche auf ihrer Homepage, insofern gibt es gar keine Kündigungsfrist.

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vor 12 Minuten schrieb Blattsalat:

 

Die IU hat keine Schaltfläche auf ihrer Homepage, insofern gibt es gar keine Kündigungsfrist.

Es gibt eine, auch ohne angemeldet zu sein kann man auf der Homepage kündigen. Allerdings ist das eine ziemliche Sucherei 🧐

In den FAQ ist ein Link.

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vor 10 Minuten schrieb Muddlehead:

@IU Internation. Hochschule Das heisst bspw., jeder Student, unabhängig des Semesters, könnte zum 31.1 kündigen und somit fiel kein Monatsbeitrag ab Februar mehr an?

Ich habe es so verstanden, dass du, wenn du im ersten Semester bist, mit Frist von einem Monat kündigen kannst. Offen ist halt, welches "Semester" gemeint ist, da die IU da ja mehrere hat, die auch auseinanderlaufen können. 

Ich würde tippen, dass es 6 * f Monate sind, mit f=1 für VZ, 1,5 für TZ1 und f=2 für TZ2. Aber das ist halt nicht direkt ersichtlich.

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vor 6 Minuten schrieb LinaA:

Es gibt eine, auch ohne angemeldet zu sein kann man auf der Homepage kündigen. Allerdings ist das eine ziemliche Sucherei 🧐

 

Zitat aus dem Gesetz:

 

"Die Schaltflächen und die Bestätigungsseite müssen ständig verfügbar sowie unmittelbar und leicht zugänglich sein."

 

Ein Link in FAQs ist definitiv nicht unmittelbar. Der Gesetzgeber möchte eindeutig eine Schaltfläche auf der Startseite.

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