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Kündigung im ersten Semester mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende möglich


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vor einer Stunde schrieb Muddlehead:

 

Da der Faktor Zeit maßgeblich ist für die Monatsbeiträge, würde ich behaupten, Zeitsemester. 

Jo, aber dann wäre halt "erste 6 Monate" spezifischer. Da ich davon ausgehe, dass sie es bewusst "erstes Semester" genannt haben, mit der hier vorhandenen Mehrdeutigkeit (die ihnen ja sicher bewusst ist), tippe ich mal, dass es da einen Grund für gibt.

Aber evtl. interpretiere ich da auch zu viel rein. Evtl. klärt sich da ja, wenn sie das an Studierenden kommunizieren.

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vor 2 Stunden schrieb Blattsalat:

Zitat aus dem Gesetz:

 

"Die Schaltflächen und die Bestätigungsseite müssen ständig verfügbar sowie unmittelbar und leicht zugänglich sein."

 

Ein Link in FAQs ist definitiv nicht unmittelbar. Der Gesetzgeber möchte eindeutig eine Schaltfläche auf der Startseite.

 

Randnotiz: Unabhängig von der Hochschule hier halte ich das als Verbraucher für eine großartige Neuerung :-).

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vor 33 Minuten schrieb Blattsalat:

Von der 6-Monats-Regel kann nur zu Gunsten der Studierenden nach unten hin abgewichen werden. Ob VZ oder TZ ist egal.

Das ist die falsche Regel. Hier geht es gerade um die freiwillige Option der IU, Studierenden im ersten Semester ein ein-Monats Kündigungsrecht zu geben. Insbes. um die Frage, was dieses "erste Semester" ist. Nicht um die generelle Kündigungsfrist, auf die sich Dein Post bezieht.

 

Generell gibt die IU hier Studierenden wirklich sehr viel Freiheit. Davon möchte ich mit der Frage nach der Definition dieses ersten Semester nicht ablenken. Diese Änderung ist definitiv super für die Studierenden.

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Hab deinen Kommentar gerade nochmal gelesen und jetzt glaube ich verstanden wie du das meintest.

 

Die Frage ist also, ob die einmonatige Kündigungsfrist nur im ersten "Zeitsemester" greift oder so lange sich ein Studierender im 1. Fachsemester befindet, richtig? Ich würde auf ersteres tippen. Gibt es bei Fernhochschulen überhaupt Fachsemester?

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Gerade eben schrieb Blattsalat:

Hab deinen Kommentar gerade nochmal gelesen und jetzt glaube ich verstanden wie du das meintest.

 

Die Frage ist also, ob die einmonatige Kündigungsfrist nur im ersten "Zeitsemester" greift oder so lange sich ein Studierender im 1. Fachsemester befindet, richtig? Ich würde auf ersteres tippen. Gibt es bei Fernhochschulen überhaupt Fachsemester?

 

Man kann die Semester an der IU unterschiedlich zählen.

Zum einen einfach absolute Zeit.

Dann hast du Semester nach Zeitmodell. In VZ sind das 6 Monate. In TZ1  9 Monate und in TZ2 dann 12 Monate. 

Und dann eben Semester nach abgeschlossenen Kursen, dann wärst nach 30 ECTS im nächsten Semester.

 

Das letztere würde ich als sehr unwahrscheinlich empfinden, da das ja quasi beliebig lange gelten würde.

Die mittlere Option würde zu den anderen Unterscheidungen nach Zeitmodell passen. Wäre also möglich, und ein extremes Entgegenkommen von Seiten der HS.

Die erste Option halte ich am wahrscheinlichsten und ist auch ein großes Entgegenkommen. 

 

Alle Varianten sind irgendwo zwischen gut und extrem gut - die Frage ist also nur, welche davon es ist.

 

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Zum Kündigungsbutton habe ich ein Video erstellt. Die Umsetzung an der IU schaue ich mir darin ab 19:23 an und die gesetzlichen Regelungen und auch die Frage, ob diese überhaupt für Fernunterrichtsverträge gelten, im ersten Abschnitt. Das Forenthema dazu gibt es hier und kann dort bei Bedarf auch weiter diskutiert werden.

 

Das ist aber ja eigentlich hier nicht das Thema, sondern die neue Regelung an der IU. Und hier finde ich die Frage von @DerLenny, ob mit Semester ein halbes Jahr gemeint ist (so habe ich es zunächst verstanden), oder je nach gewähltem Zeitmodell auch verschieden lange Zeiträume, berechtigt.

 

 

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Hallo,

 

Nach der Aufnahme des (Studien-)Programmes an der IU Internationale Hochschule kann unser Fernstudium einen Monat lang getestet werden (Probemonat). In dieser Zeit stehen alle Angebote und Services der IU im Rahmen des (Studien-)Programmes zur Verfügung. 

Dieser Probemonat wird nicht berechnet, sofern man sich innerhalb der Widerrufsfrist von einem Monat dazu entschließt, das Studium nicht fortzuführen.

 

Sollte das Fernstudium bei uns doch nicht das Richtige sein, kann man den Vertrag innerhalb des ersten Monats ab dem Tag, an dem man (oder ein benannter Dritter, der nicht Beförderer ist) Zugang zum Lehrmaterial erhalten hat, ohne Angabe von Gründen widerrufen. 

 

Wenn das (Studien-)Programm gefällt, studiert man nach Ablauf des Probemonats bzw. der Widerrufsfrist einfach weiter. Setzt man das Studium fort und übt das Widerrufsrecht nicht aus, gilt der erste Monat als regulärer und kostenpflichtiger Studienzeitraum.

Die Kündigungsfrist nach Ablauf der Widerrufsfrist entnimmt man den AGB des Vertrages. Bis zum Ablauf der ersten fünf Monate kann der Vertrag mit einer Frist von einem Monat zum Ablauf eines vollen Monats bezogen auf den Vertragsbeginn gekündigt werden. 

 

Nach Ablauf der ersten fünf Monate kann der Vertrag jederzeit mit einer Frist von drei Monaten zum Ablauf eines vollen Monats bezogen auf den Vertragsbeginn gekündigt werden.

 

Viele Grüße

 

Louisa (Leitung Student Relations & Community)

IU Internationale Hochschule

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