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Zulassung zum Fernstudium - Nachweis der Berufstätigkeit


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Hallo an alle,

 

da ich nirgendwas gefunden habe dazu, versuche ich nun so mein Glück.

 

Ich habe kein Abitur vorne weg. Ich habe eine Ausbildung gemacht und darauf auch Vollzeit gearbeitet. Allerdings habe ich nie ein Arbeitszeugnis bekommen und durch meine Umzüge die damaligen Lohnzettel verloren.

Der damlige Arbeitgeber ( vor 20 Jahren) ist leider verstorben und ich kann somit mir nicht mehr bestättigen lassen, dass ich dort tätig war.

Ich habe eine ehemalige Kollegin von dort gefunden, diese hat eidesstattlich versichert ( wurde auch beglaubigt), dass ich in dem genannten Zeitraum dort Vollzeit tätig war.

Auch habe ich von der Rentenkasse einen Auszug dazu und auch die Jahresmeldungen ( Sozialversicherung) von diesem Arbeitgeber.

Leider genügt es nicht bzw. wird dies nicht anerkannt.

 

Hat vielleicht jemanden einen Rat oder Tipp wie ich meine damalige Arbeitszeit nachweisen kann nachträglich?

Wäre um jeden Vorschlag dankbar.

 

Liebe Grüße

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Hallo,

warst du denn nur bei diesem einen Arbeitgeber angestellt? Besteht der Betrieb gar nicht mehr?

 

vor 3 Minuten schrieb KirstinS.:

Leider genügt es nicht bzw. wird dies nicht anerkannt.

Was wird laut Hochschule denn als Nachweis zur Anstellung benötigt?

 

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vor 9 Minuten schrieb KirstinS.:

Hat vielleicht jemanden einen Rat oder Tipp wie ich meine damalige Arbeitszeit nachweisen kann nachträglich?

 

Da du ja eine Lohnabrechnung bekommen hast wird das Finanzamt genau diese Daten von dir haben. Zumindest kannst du so die Dauer beweisen. Schwieriger wird es zu beweisen welche Tätigkeiten du ausgeübt hast. Für die Hochschule ist nämlich nicht nur die Dauer relevant, sondern auch die Tätigkeit. (nicht immer aber gehört bei einigen dazu, dass die Berufserfahrung einschlägig sein muss)

 

Könntest du uns genauer beschreiben welche Ausbildung du gemacht hast und welchen Studiengang und Hochschule/Universität gemeint ist?

 

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vor 15 Minuten schrieb PVoss:

Hallo,

warst du denn nur bei diesem einen Arbeitgeber angestellt? Besteht der Betrieb gar nicht mehr?

 

Was wird laut Hochschule denn als Nachweis zur Anstellung benötigt?

 

Ich hatte dort meine Ausbildung fertig gemacht und wurde übernommen.

Leider existiert der der Betrieb nicht mehr, da mein damaliger Chef verstorben ist

 

Die Hochschule möchte Lohnzettel und/ oder Arbeitszeugnisse als Nachweis.

 

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vor 10 Minuten schrieb Kristin_Z:

 

Könntest du uns genauer beschreiben welche Ausbildung du gemacht hast und welchen Studiengang und Hochschule/Universität gemeint ist?

 

Ich habe eine Friseurausbildung gemacht und arbeite jetzt in der Schulinklusion seit einem Jahr (da meine Kinder selbst besonderns sind). Ich würde gerne an der IU den Studiengang "Soziale Arbeit"  machen.

 

Beim Finanzamt habe ich angerufen, angeblich existiert nicht mehr vor 2009.

Bei den den Sozialversicherungsnachweise steht der Betrieb darauf, das wird nicht anerkannt, da keine Stundenanzahl dabei steht.

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Falls es nach aktuellem Stand nicht möglich sein sollte an der IU zu studieren, kannst du dir auch Gedanken um die Erzieher/HEP Ausbildung machen. In einigen Fachschulen gibt es zu der praxisintegrierten Form die Möglichkeit als Teilzeitkraft weiterhin "normal" weiterzuarbeiten und den Unterricht in Form von Blocktagen /-Wochen zu absolvieren.

Danach wärst du (formal) für jedes Studium zugelassen und könntest dir für Soziale Arbeit auch Pünktchen anrechnen lassen (und würdest damit auch Kohle sparen).

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Soziale Arbeit wird an vielen Fernhochschulen angeboten. Du könntest schauen, ob Du bei einem anderen Anbieter zugelassen wirst.

 

Wie viele Jahre warst Du denn berufstätig und in welchen Zeiträumen? 

 

Du könntest auch bei der IU nachfragen, ob diese Vorschläge hat, was Du ersatzweise als Nachweis einreichen kannst neben den Dokumenten und Erklärungen, die Du bereits zur Verfügung gestellt hast. Wenn ich es richtig verstehe, gehe es nur noch darum zu zeigen, dass die Berufstätigkeit in Vollzeit war?

 

Lässt sich aus der Höhe Deines damaligen Gehalts ableiten, dass Du Vollzeit gearbeitet hast? Liegen Dir die Einkommensteuerbescheide aus den Jahren vor? Oder hast Du zumindest Deinen damaligen Arbeitsvertrag?

 

Eine einschlägige Berufsausbildung und Berufserfahrung ist nach dem, wie ich die Infos auf der IU-Website verstehe, ja nicht gefordert.

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