Zum Inhalt springen

Betriebswirt (VWA)?


Monik

Empfohlene Beiträge

§ 13 Akademie-Diplom

(2) … Erfolgreiche Absolventen haben entsprechend ihrer Option das Recht, die Bezeichnung Verwaltungs-Betriebswirt (VWA), abgekürzt: Verw.-Betriebsw. (VWA), bzw. je nach Landesrecht Diplom-Verwaltungs-Betriebswirt (VWA), abgekürzt: Dipl.-Verw.-Betriebsw. (VWA), oder Verwaltungs-Diplom-Inhaber (VWA), abgekürzt: Verw.-Dipl. (VWA), im Verwaltungszweig oder Betriebswirt (VWA), abgekürzt: Betriebsw. (VWA). bzw. je nach Landesrecht Diplom-Betriebswirt (VWA), abgekürzt: Dipl.-Betriebsw. (VWA), oder Wirtschafts-Diplom-Inhaber (VWA), abgekürzt: Wirt.-Dipl. (VWA), im Wirtschaftszweig zu führen.

Trotz heftigen Googlens habe ich keine VWA gefunden, die dem Absolventen den Titel Diplom-Betriebswirt(VWA) oder Diplom-Verwaltungs-Betriebswirt(VWA) verleiht. Dies wäre natürlich rechtlich auch gar nicht zulässig.

Ich gehe daher davon aus, das hier jemand falsch abgeschrieben hat - vermutlich irregeführt durch die Abschlußzeugnis-Bezeichnung der VWA: Diplom. Also, sie vergeben ein Zeugnis, das sie als Diplom bezeichnen und darauf steht der Abschluß Betriebswirt(VWA).

Es gibt zwar einige "Diplom"-Inhaber, die sich Diplom-Verwaltungs-Betriebswirt(VWA) nennen, bezweifle aber, das sie diesen Abschluß so von der VWA erhalten haben.

Die Verleihung von Diplom-Titeln, auch wenn sie keine akademischen Grade sind, ist nur dann zulässig, wenn die staatliche Genehmigung dafür besteht, wie z.B. bei Berufsakademien. Dort kann man ja z.B. Diplom-Betriebswirt(BA) werden, obwohl dies kein akademischer Grad ist. Die VWA haben aber eine solche Genehmigung nicht !

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Anzeige: (wird für registrierte Benutzer ausgeblendet)

  • Antworten 108
  • Erstellt
  • Letzte Antwort

Hallo yoda,

natürlich sind die VWA nicht "schlecht" und die Absolventen werden durchaus auch gerne von den Firmen oder auch Behörden eingestellt. Aber man darf natürlich nicht vergessen, daß vom Niveau und vom Umfang der Ausbildung her durchaus Unterschiede zwischen einem VWA-Absolventen auf der einen Seite und einem FH- oder sogar Uni-Absolventen auf der anderen Seite bestehen.

Was ich und andere hier kritisieren ist, daß die VWA durch inflationäre Verwendung von Begriffen aus dem Hochschulbereich (Universitätsniveau, Diplom, Diplomarbeit, Diplomandenseminar usw.) Interessenten falsche Hoffnungen über den Wert ihrer Ausbildung machen. Es ist nun einmal kein Hochschul-Studium und man ist nach dem Abschluß kein Diplom-Betriebswirt, auch nicht mit einem (VWA) dahinter !

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo Matthias,

das ist genauso ein Zeugnis wie für den Betriebswirt(VWA). Das "(Diplom der Sächs. VWA)" hinter dem Immobilienwirt bedeutet überhaupt nichts. Man konnte sich wohl in Dresden nicht verkneifen, das Wort "Diplom" noch einmal zu erwähnen, um dem Erwerber zu suggerieren, so etwas wie einen akademischen Grad zu erwerben. Einfach lächerlich. :rolleyes:

Daß man nach dem Abschluß der VWA-Fortbildung an einer ausländischen Hochschule im Rahmen einer Kooperation nach zwei weiteren Semestern einen Bachelor of Business Administration erwerben kann, hatte ich ja weiter oben in diesem Thread schon erwähnt.

Also, um es zusammenzufassen:

In Deutschland fehlt die staatliche Genehmigung für die Verleihung eines Abschlusses als Diplom-Betriebswirt(VWA) o.ä. Es kooperiert auch keine deutsche Hochschule mit der VWA, um einen Bachelor zu erwerben.

Wer nur einen akademischen Grad haben will, könnte auch einen Betriebswirt(IHK) machen und danach direkt den Master of Science an der Donau-Universität Krems in Östereich. Da gibt es eine Kooperation mit der IHK.

Wem es aber auf Inhalte und Niveau ankommt, ist doch an einer richtigen deutschen Hochschule besser aufgehoben. ;)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

So, wie im letzten Text von mir, die Beantwortung der Frage nach Wirtschafts-Diplom kam folgendes von der VWA:

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 30.08.2006.

Nach dem Studium dürfen Sie den Titel "Betriebswirt (VWA)" tragen. Einen Diplomtitel erhalten Sie nicht, da es sich bei den Studiengängen der VWA zwar in der Wirtschaft, nicht jedoch um staatlich anerkannte Titel handelt.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen auch gerne telefonisch

bundesweit zum Ortstarif unter unserer Service-Nummer 01801 810040

zur Verfügung. Wir sind für Sie unter dieser Rufnummer werktags von

8:00 bis 19:00 Uhr und samstags von 8:00 bis 14:00 Uhr erreichbar.

Mit freundlichen Grüßen

Verwaltungs- und

Wirtschafts-Akademie VWA gGmbH

Ihre Studienberatung

also....nur Betriebswirt (VWA), nichts mehr von Diplom usw....

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo,

ich habe mich über dieses Thema vor einiger Zeit auch mal informiert, weil es mich interessierte. Vielleicht kann ich etwas Licht ins Dunkel bringen - auch wenn ich kein Jurist bin und ich möglicherweise auch furchtbar daneben liege.

Hier müssen wir verschiedene Dinge auseinanderhalten. Zu allererst einmal gibt es ein Gesetz über Titel, Orden und Ehrenzeichen, das sogenannte "OrdenG", nachdem Hochschulen keine allgemeinen Titel, sondern akademische Grade verleihen.

http://bundesrecht.juris.de/ordeng/BJNR008440957.html

Dann gibt es ein Hochschulrahmengesetz (zumindest noch), in welchem die Grade geregelt sind (§18), und auch geregelt ist, was eine Hochschule ist, und was nicht (§2).

Hochschulen sind Universitäten, pädagogische Hochschulen, Kunsthochschulen, Fachhochschulen, sonstige Einrichtungen des Bildungswesens, die nach Landesrecht staatliche Hochschulen sind und in gewissen Fällen auch staatlich anerkannte Hochschulen. Die VWA's sind keine Hochschulen, sonst wären sie explizit erwähnt. Sind sie aber nicht. Wären sie Hochschulen, könnten sie Hochschulprüfungen abnehmen und Hochschulgrade verleihen:

 

Nächster Schritt: Landeshochschulgesetz, exemplarisch Rheinland-Pfalz:

 

Jetzt wirds ein bißchen kompliziert: Hier steht drin (§31), daß nur Grade und hochschulbezogene Titel geführt werden dürfen, die Aufgrund eines ordnungsgemäßen, durch Prüfung abgeschlossenen Studiums, verliehen worden sind.

Wer darf Hochschulprüfungen abnehmen? Nur die Hochschulen. Gehört eine VWA dazu? Nein. Ergo: Eine VWa verleiht keinen akademischen Grad.

So weit, so gut. Jetzt kommt die Frage: Ja, was ist denn ein VWA-Diplom und ein VWA-Studium denn dann?! Die Antwort finden wir hier:

Rahmen-Studienordnung des Bundesverbandes Deutscher Verwaltungs- und Wirtschafts- Akademien für den integrierten Fortbildungsstudiengang an Verwaltungs- und Wirtschaftsakademien

 

Und da steht:

§ 1 Allgemeines

(1) Die Verwaltungs- und Wirtschaftsakademien sind Einrichtungen der Fortbildung im tertiären

Bereich des pluralistischen Bildungssystems.

-> Bumm. Es ist also eine Einrichtung der Fortbildung. Nix Hochschule. Und was ist jetzt mit den Graden, die verliehen werden?

§ 8 Abschlußbezeichnungen

(1) Nach erfolgreichem Abschluß seiner Prüfung erhält der Kandidat ein Akademie-Diplom.

(2) Im Verwaltungszweig lautet die Abschlußbezeichnung entweder Verwaltungs-Betriebswirt

(VWA) bzw. je nach Landesrecht Diplom-Verwaltungs-Betriebswirt (VWA) oder

Vetwaltungs-Diplom-Inhaber (VWA). Im Wirtschaftszweig lautet die Abschlußbezeichnung

entweder Betriebswirt (VWA) bzw. je nach Landesrecht Diplom-Betriebswirt (VWA) oder

Wirtschafts-Diplom-lnhaber (VWA). Der Absolvent kann die Abschlußbezeichnung in

seinem Zweig selbst wählen.

(3) Im Falle eines erfolgreich abgeschlossenen Wahlfaches lautet die Abschlußbezeichnung

Betriebswirt (VWA) bzw. je nach Landesrecht Diplom-Betriebswirt (VWA), jeweils mit

Angabe des Schwerpunktes (z B. Krankenhauswirtschaft oder Wirtschaftsinformatik).

Und damit ist es auch schon geklärt: Es wird überhaupt kein Grad verliehen. Das Diplom (VWA) ist eine staatliche Abschlußbezeichnung, die im Landesrecht geregelt ist.

Ich hoffe daß das alle Klarheiten beseitigt 😉

viele Grüße!

Alex

PS: Wenn ich Mist geredet habe, bitte ich darum, mich zu korrigieren. 🙂

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Oh, noch eins...

Hier ist eine ganz interessante Zusammenstellung zum Thema akademischer Grade: 

Es ist ja auch schon hier auf den $132 Strafgesetzbuch angespielt worden, der es verbietet, akademische Grade zu führen, die man nicht verliehen bekam.

Es ist aber alles erlaubt, was nicht verboten ist. Demnach kann man also auf seiner Visitenkarte auch einen Dipl.-Betriebswirt (VWA) unterbringen. Dann dürfte ich mir, analog dazu, auch einen Bürokaufmann auf die Visitenkarte schreiben.

Viele Grüße!

Alex

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

schrieb AlexChristmann:

Es ist aber alles erlaubt, was nicht verboten ist. Demnach kann man also auf seiner Visitenkarte auch einen Dipl.-Betriebswirt (VWA) unterbringen. Dann dürfte ich mir, analog dazu, auch einen Bürokaufmann auf die Visitenkarte schreiben.

Das Führen eines Diplom-Betriebswirts(VWA) ist durchaus verboten. Es stellt nämlich einen Straftatbestand nach § 132 a StGB dar, da diese Bezeichnung einem akademischen Grad zum Verwechseln ähnlich sieht, aber keiner ist. Dies wurde ja weiter oben in diesem Thread schon geklärt.

Zur Führung von akademischen Graden ein Wikipedia-Beitrag:

http://de.wikipedia.org/wiki/Akademischer_Grad#F.C3.BChrung_akademischer_Grade

und ein Link der Berliner Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur:

 

Von akademischen Graden zu trennen sind Berufsbezeichnungen usw., von denen einige auch gesetzlich geschützt sind, wie z.B. Arzt, Rechtsanwalt oder Ingenieur. Die Bezeichnung Betriebswirt ohne ein Diplom- davor ist aber nicht geschützt.

Zur Führung von Berufsbezeichnungen folgender Link:

http://de.wikipedia.org/wiki/Berufsbezeichnung

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Es ist doch eigentlich egal, vom reinen Stoff her bietet die VWA allerdings Gutes an, wenn man nicht gleich einen akademischen Grad anstrebt. In der Wirtschaft steht die VWA tatsächlich gut da!! Und da ändert sich auch nichts daran, ob die VWA nun gutes Markteting betreibt oder nicht. Ich wünsche euch erst mal alles Gute, wir lesen uns wieder. (Ich habe mal bei der Uni in HH nachgefragt, ob es möglich wäre genauere Informationen zum Zulassungsverfahren und NC zu bekommen, die Antwort kam....ich könnte auch in ein Internet Cafe gehen....zum Thema Beratung!!)

Gruss Monik

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.



×
  • Neu erstellen...