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Betriebswirt (VWA)?


Monik

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Hallo xander32,

Betriebswirt (egal in welcher Form) ist kein Beruf, sondern ein Weiterbildungsabschluss.

Einen Beruf erlernst Du durch eine Ausbildung oder nach dem Studium durch eine Trainee-Stelle, Training im Job etc. Aber auch ein akademisches Studium ist kein Beruf.

Viele Grüße

Markus

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Hallo xander32,

in der Tat handelt es sich bei allen drei genannten Varianten um Weiterbildungsabschlüsse.

Als gewöhnlicher Bildungsanbieter benötigt man in Deutschland keine besondere "Anerkennung".

Bei den Bildungsabschlüssen selbst gibt es hingegen schon eine Anerkennung.

Während der Betriebswirt IHK und der staatlich geprüfte Betriebswirt anerkannte Abschlüsse sind, ist der Betriebswirt (VWA) bildungsrechtlich nicht definiert. Die Anerkennung von VWA-Abschlüssen erfolgt mehr oder weniger nach individuellem Gutdünken der Arbeitgeber. Auch ist das Niveaugefälle unter den VWAen enorm.

Bei den anderen Abschlüssen wie z. B. dem Betriebswirt IHK und dem staatlich geprüften Betriebswirt ist dies einfacher, da diese ihren festen Platz unter den anerkannten Weiterbildungen haben.

MfG Joe

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Hallo Redaktion,

kann sein, daß ich da etwas verwechsle. Mache mich ja gerade über die ganzen Möglichkeiten kundig.

Aber in dem Zeugnissen lt Rahmenlehrplan zum staatlich geprüften Betriebswirt steht:

darf die Berufsbezeichnung "staatlich geprüfter Betriebswirt - Fachrichtung XYZ" führen.

Und ein Studium, z.B. der Bachelor ,ist doch 'erst berufsqualifizierend'.

Aber eine Bezeichnung ist doch genauso wie der grüne Gürtel im Judo, oder???

Auf jedenfall sehe ich das momentan so, dass der Betriebswirt VWA, weder Titel noch Grad noch Beruf ist. Sondern lediglich eine Zusatzqualifikation für ganz spezielle klene Teilbereiche der BWL.

Gruß

xander32

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Auf jedenfall sehe ich das momentan so, das der Betriebswirt VWA, weder Titel noch Grad noch Beruf ist.

Das ist so richtig.

Die Bezeichnung "Betriebswirt" an sich ist nicht geschützt. Sogar auch mit dem Zusatz "VWA" kommt der Bezeichnung kein besonderer Schutz zu.

Der staatlich geprüfte Betriebswirt hingegen ist ein anerkannter Bildungsabschluss. Nur wer nach den Prüfungsordnungen die Prüfungen vor dem öffentlichen Prüfungsausschuss bestanden hat, darf sich als "staatlich geprüfter Betriebswirt" bezeichnen.

MfG Joe

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  • 3 Monate später...

Moin ihr Lieben!

Ich staune ja nicht schlecht, dass meine Frage so viel Interesse gefunden hat. Nach vielen Überlegungen und ein paar grauen Haaren mehr, man wird ja nicht jünger, werd ich am 01.09.2007 das "Studium" in Hamburg beginnen, bei der VWA. Danke für eure Hinweise und guten Ratschläge, ich hoffe wir diskutieren trotzdem noch weiter.

Viele Grüsse aus dem Norden von Monik

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  • 2 Jahre später...

Hallo, ich finde es schade, dass die Diskussion im Jahr 2007 abrupt aufhörte.

Also ich hatte mich im Jahr 2008 bei mehreren Bildungseinrichtungen erkundigt und bin letztlich auf die TAW in Wildau bei Berlin gestoßen. Diese Einrichtung hat im Jahr 2008 den letzten Kurs zum Diplom-Betriebswirt (FH) angeboten. Ab 2009 ist nur noch der Bachelor-Studiengang möglich, der mich nicht ansprach.

Es läuft wie folgt ab: 6 Semester Studium im kleinen Kreis (ca. 15 Personen), insgesamt 21 Klausuren, man kann auch Hausarbeiten anfertigen statt Klausuren zu schreiben, nach den 6 Semestern gilt: für alle mit Abitur oder mit Fachabitur (Fachhochschulreife) können sich direkt an der Technischen Fachhochschule in Wildau zum 7. Semester immatrikulieren lassen. Danach zwei Semester weiter studieren, das 9. Semester ist für die Diplomarbeit bestimmt. Für alle, die kein Abi haben, gilt, das Studium an der TAW muss nach den 6 Semestern einen Gesamtnotendurchnitt von 2,5 ausweisen. Man erwirbt damit die Berechtigung auch ohne Abitur an einer Fachhochschule zu studieren. Hinzu kommt, dass die TAW und die TFH Wildau davon ausgehen, dass der Student einen Arbeitsplatz hat, und somit die Praxissemester entfallen. Man erwirbt somit nach 9 Semestern (4,5 Jahre), vorausgesetzt Notendurchschnitt passt, den Grad eines Diplom-Betriebswirts (FH).

Was kostet mich dieses ganze Studium? Die TAW verlangt knapp 5.000 Euro, zahlbar in 36 Monaten, die TFH Wildau will nochmal knapp 450 Euro pro Semester (1.350 Euro), also rund 6.350 Euro. Macht somit eine monatliche Belastung von knapp 120 Euro, die sich m.E. lohnen.

Das war´s für´s erste.....

Bis dann

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Hallo, Material und Skripte sind gut. Betreuung läuft bisher auch ganz gut.

Die Klausurnoten kann man sich auf der Homepage abrufen. Änderungen bei den Vorlesungen ebenfalls. Bei sämtlichen Fragen um das Studium kann man sich an die TAW wenden. Vorlesungen finden nicht in Wildau statt, sondern in externen Schulungsräumen, mit denen die TAW Mietverträge abgeschlossen hat, mindestens einmal pro Woche ist jemand von der TAW da, für Fragen und Beschwerden.

Zum Thema VWA: Das VWA-"Studium" in Berlin kostet ebenfalls rund 120 Euro im Monat allerdings nur für 3 Jahre (4.320 €) und man erwirbt auch kein Diplomgrad.

VWA wird in unserem Betrieb sehr hoch geschätzt, vielleicht deswegen, weil die gesamte Führungsetage, so einen "Titel" hat. Personalleiter, Abteilungsleiter Marketing, Abteilungsleiter Rechnungswesen usw. Das witzige ist, die schreiben alle auf ihre Visitenkarten, Briefbögen, E-mails usw. den Titel Diplom-Betriebswirt.

Bis später.....

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Das soll witzig sein?

Nenn mir doch bitte mal den Namen Deiner Firma, ich möchte nämlich Eure ganze Führungsmanschaft anzeigen ;-)) Ist dazu auch noch ein Offizialdelikt, das stets von Amts wegen verfolgt wird. Ein Hinweis an die Staatsanwaltschaft langt.

Ganz abgesehen vom rechtlichen Aspekt finde ich es mega arm sich mit einem akad. Grad zu "schmücken", den man auch nicht ansatzweise erworben hat.

§ 132a StGB

Mißbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen

(1) Wer unbefugt

1. inländische oder ausländische Amts- oder Dienstbezeichnungen, akademische Grade, Titel oder öffentliche Würden führt,

2. die Berufsbezeichnung Arzt, Zahnarzt, Psychologischer Psychotherapeut, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut, Psychotherapeut, Tierarzt, Apotheker, Rechtsanwalt, Patentanwalt, Wirtschaftsprüfer, vereidigter Buchprüfer, Steuerberater oder Steuerbevollmächtigter führt,

3. die Bezeichnung öffentlich bestellter Sachverständiger führt oder

4. inländische oder ausländische Uniformen, Amtskleidungen oder Amtsabzeichen trägt,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

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Da kann ich hotknife nur zustimmen. Wenn dort tatsächlich "Dipl.-Betriebswirt" ohne (VWA) steht, solltest Du mal einen dezenten Hinweis an Deine "Führungsetage" geben. Ob Ihr tatsächlich mal verklagt werdet, steht natürlich auf einem anderen Papier, aber sich mit einem falschen Grad (das ist kein Titel!!!) zu schmücken halte ich schon für sehr bedenklich.

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