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Betriebswirt (VWA)?


Monik

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Das Führen eines Diplom-Betriebswirts(VWA) ist durchaus verboten. Es stellt nämlich einen Straftatbestand nach § 132 a StGB dar, da diese Bezeichnung einem akademischen Grad zum Verwechseln ähnlich sieht, aber keiner ist. Dies wurde ja weiter oben in diesem Thread schon geklärt.

Dann dürften so einige Kollegen hier im Unternehmen bald schon Post vom Staatsanwalt bekommen.

In den Prüfungsordnungen der Akademien steht drin, daß gewisse Bezeichnungen, unter Anderem auch Diplom-Betriebswirt (VWA) geführt werden dürfen, und damit dürfen Inhaber solcher Abschlüsse diese auch auf die Visitenkarte aufbringen. Zumindest ist das meine Interpretation der Dinge. In der Rahmenprüfungsordnung des Bundesverbandes, den ich oben zitiert habe, steht es eben auch drin.

Eine Straftat ist es m.E. sicher nicht - gibt es hier nicht irgendeinen Juristen, der da mal weiterhelfen könnte?

:)

Alex

:edit Rechtschreibfehler...

:edit2:

Trotz heftigem Googlen kein Diplom (vwa) gefunden? Das ist ja interessant! Ich frag morgen mal ein paar Kollegen, die ihren VWA-gemacht haben, was genau auf ihren Zeugnissen steht.

A.

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Bei der Führung eines Diplom-Bw (VWA) handelt es sich selbstverständlich um eine Straftat. Punkt. Da kann man nicht wegdiskutieren, siehe 132a StGB. dazu muss man kein Jurist sein.

"In den Prüfungsordnungen der Akademien steht drin, daß gewisse Bezeichnungen, unter Anderem auch Diplom-Betriebswirt (VWA) geführt werden dürfen, und damit dürfen Inhaber solcher Abschlüsse diese auch auf die Visitenkarte aufbringen."

Das steht eben nicht in der Rahmenprüfungsordnung. Da steht, das man sich Diplom-Bw (VWA) nenne darf, wenn es das Landesrecht erlaubt. Das tut es aber nicht. In diesem Thread wurde sogar eine Antwort der VWA an ein Forumsmitglied zitiert, dass man es nicht darf. Wer es immer noch nicht wahrhaben will, dem ist nicht zu helfen.

Dass es oft jahrelang ohne Folgen gemacht wird, ist schon richtig, aber ebensooft fliegen die Leute auch auf die Schnauze.

Stefan

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Hallo,

was Du schreibst, Stefan, erscheint mir durchaus logisch. Aber ich kann es, angesichts der Vielzahl an Fällen, einfach nicht glauben. Das interessiert mich jetzt... ich frage morgen mal in unserer Rechtsabteilung nach. Möglicherweise weiß da jemand was genaueres.

Das interessiert mich!

Alex

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Hi,

die RA hat noch nicht geantwortet, aber ich hab bei der VWA hier in Koblenz angefragt. Einige Leute in der Firma haben dort studiert. Und Tatsache: Die VWA verleiht alle Abschlüsse ohne das Wort "Diplom".

Trotzdem schmücken sich viele mit dem "Diplom" auf der Visitenkarte, bei denen ich weiß daß sie in Koblenz an der VWA studiert haben. Das ist ja interessant!

Ich versuche mal herauszufinden, ob es in RLP eine rechtliche Regelung gibt, die das erlaubt. Aber ich bin mittlerweile auch der Meinung daß es nicht so ist.

Alex

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Hallo,

alles richtig und schön (oder auch nicht). Aber willst du deine Kollegen deswegen verklagen, oder wie soll es funktionieren? Sicherlich dürfen sie es nicht, aber wenn sie es trotzdem tun?

Ich habe z.B. einen Kollegen, der den staatlich geprüften Betriebswirt gemacht hat, auf seiner Visitenkarte steht aber Betriebswirt (FH). Er hat zwar das Wort Diplom nicht drauf stehen, aber (FH), was schlicht und einfach eine Lüge ist. Er erzählt auch immer, dass er studiert hat. Die Leute, die die Wahrheit nicht kennen, glauben ihm natürlich. Soll ich dazu was sagen? Soll ich ihn darauf hinweisen, dass er sich strafbar macht? Da lachen ja die Hühner. Er weiß es doch selbst am besten, dass es alles nur Hochstapelei ist. Nein, wer so schäbig ist und es für seinen Selbstwertgefühl braucht, den lasse ich einfach, weil ich es absolut lächerlich finde. Sein Vorgesetzter hätte ja mal in seine Personalakte schauen können um festzustellen was für einen Abschluß er hat, aber die Meisten kommen ja noch nicht mal auf den Gedanken, dass jemand so etwas nötig hat.

Tatsache ist, so lange die Person in der alten Firma bleibt, fällt es wahrschinlich keinem auf, aber wer sich wo anders bewirbt und den gleichen Mist von sich gibt, der ist meiner Meinung nach auch noch dumm!

In diesem Sinne.

Liebe Grüße

Natalie

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Salve,

es geht mir hier nicht darum, mit dem Finger auf irgendjemanden zu zeigen oder gar das Rechtssystem zu bemühen. Es geht mir um etwas viel einfacheres: Herauszufinden, in welcher Art ein VWA-Abschluß als Bezeichnung, Grad oder Titel geführt bzw. verwendet werden darf.

Bis vor wenigen Tagen - vor der Anmeldung in diesem Forum - war mir nicht bewußt, daß es die staatliche Abschlußbezeichnung "Diplom-Irgendwas (irgendwoher)" nicht gibt. Daß ein VWA-Abschluß kein akademischer Grad ist, war mir wohl bewußt.

Es geht also um nichts als Aufklärung und Wahrheitsfindung. Um Fakten. Was nun der Einzelne aus diesen Fakten macht, ist für mich nicht von belang.

Viele Grüße,

Alex

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Moin ihr Leuts...

wenn ich gewusst hätte was ich mit dieser Frage für eine "Streiterei" auslöse, hätte ich lieber die Frage nicht gestellt. Ich glaube die Mitarbeiter der VWA sollte das mal lesen, was hier für Fragen aufkommen wegen eines Diploms, was es eigentlich nicht gibt. Schon bedenklich. Das sie gute Leistung anbieten steht da immer im Hintergrund. Schade. Ich wünsche euch ein schönes Wochenende

Gruss Monik aus Hamburg

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wenn ich gewusst hätte was ich mit dieser Frage für eine "Streiterei" auslöse, hätte ich lieber die Frage nicht gestellt. Ich glaube die Mitarbeiter der VWA sollte das mal lesen, was hier für Fragen aufkommen wegen eines Diploms, was es eigentlich nicht gibt. Schon bedenklich. Das sie gute Leistung anbieten steht da immer im Hintergrund. Schade.

Hi Monik,

was ist an der Diskussion bedenklich?

Ich würde eher das "Marketing" der VWA als bedenklich einstufen.

Von Matthias

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Hallo,

ich würde eine Diskussion wie hier auch nicht als bedenklich einstufen, sondern ganz im Gegenteil - wie Matthias schon zu bedenken gab - als sehr Konstruktiv, da es offensichtlich viele Mißverständnisse gibt.

Jetzt könnte ich sehr böse sein und anfangen, über Philosophie zu reden - der Humboldtsche Geist, den es an Hochschulen geben sollte, der ein Studium kennzeichnet und es im Endeffekt ausmacht - und den es an einer VWA eher nicht gibt. Aber ich denke daß das dann wirklich in einen (unnötigen und unproduktiven) Streit ausarten würde. ;-)

Viele Grüße!

Alex

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Die Auswirkungen dieses "unechten" Marketings habe ich erst vor kurzem zu spüren gekriegt. Gerade wenn man als Neuling im Bildungsdschungel auf der Suche nach einem Studium oder einer Fortbildung ist, bereitet es einem große Schrierigkeiten und Aufwand zu differenzieren, was ist gleichzusetzen mit Fachhoschule, was mit einem IHK Betriebswirt etc. Meines Erachtens ein Aufwand, der nicht sein müsste und mich schon etwas verärgert hat.

Ich kenne das Spiel mit der VWA, auch einige meiner bekannten "studieren" dort. Diese schmücken sich damit an der Uni Frankfurt zu studieren, dabei findet deren Lehrveranstaltung lediglich in den Räumlichkeiten der Uni statt. Schon etwas seltsam muss ich sagen. Naja zum Abschluss, nach erfolgreichem Studium an der VWA, besteht die Möglichkeit ein weiteres Jahr bei der FOM (Partner der VWA) zu studieren und somit seinen Bachelor zu erlangen. Hierbei ist schon klar zu erkennen, dass der VWA-Abschluss, niveaumäßig unter dem Bachelor, der wiederum unter dem Diplom angesiedelt ist, liegt. Naja, meine Meinung dazu ist, wenn ich mich schon in der Abendschule oder per Fernstudium neben der Arbeit "abquäle", dann sollte doch mindestens ein Bachelor dabei herausspringen mit der Option den Master zu ergänzen.

Whatever, will jetzt keine Werbung machen, aber bei der HFH bekommt man seriös von Anfang an gesagt was Sache ist und wird nicht geblendet...

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