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Halbwaisenrente und Kindergeld bei ILS Lehrgängen?


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Hallo Zusammen,

habe eine dringende Frage.

Ich mache 3 Fernlehrgänge bei ILS und zwar

- Drehbuchautorin

- Psychologische Beraterin

- Psychotherapie

Ich werde in 2 Tagen 23 Jahre alt und habe bisher Kindergeld und Halbwaisenrente bezogen. Durch die 3 Lehrgänge komme ich auf eine wöchentliche Aufwandsdauer von 22-24 Stunden. Die von ILS konnten mir nicht mit Sicherheit sagen ob ich meine Halbwaisenrente weiterbekomme und die von der Rentenversicherung war erst kritisch und meinte dann, ich sollte noch dazu schreiben, dass die Lehrgänge auch eine gute Vorbereitung auf mein Studium "Soziale Arbeit" wären, dass ich zum Wintersemester 2007/2008 beginnen möchte. Beim zweiten Anruf meinte sie, dass wenn alle Bescheinigungen vorliegen, es im Grunde gehen müsste, aber letzten Endes würde das wohl immer der Vorgesetzte entscheiden.

Was meint ihr, würde das in meinem Fall angerechnet werden?

Immerhin sind die Lehrgänge eine Weiterbildung und ich könnte später in solchen Berufen z.B. Heilpraktikerin für Psychotherapie" arbeiten wenn ich ne Prüfung ablege (beim Gesundheitsamt).

Habe echt Angst dass ich da kein Geld mehr bekomme!

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Hallo Rosenblüte,

es ist schön, dass du so viel Vertrauen zu uns hast.

Aber wenn selbst die zuständige Stelle die Auskunft erteilt, dass das nur auf der Ebene des Vorgesetzten entschieden werden kann, dann zeigt das schon, dass es sich hier um einen Grenzfall handelt. Da können wir also auch keine verbindliche Zusage/Absage treffen.

Meines Erachtens wird dir nichts Anderes übrig bleiben, als eine möglichst ausführliche Erklärung abzugeben und dann zu hoffen, dass du einen positiven Bescheid erhältst.

Dafür drücke ich dir gerne die Daumen.

Viele Grüße

Markus

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Hallo Rosenblüte,

herzlich Willkommen bei Fernstudium-Infos.de!

Ich wünsche Dir auf jeden Fall auch viel Glück!

Es ist allerdings meine Pflicht, Dir mitzuteilen, dass es sich bei allen drei Fernkursen um unreglementierte Programme handelt, nach deren Abschluss ungeschützte Berufsbezeichnungen vergeben werden.

Aufgrund meiner eigenen Erfahrung muss ich Dir mitteilen, dass die Chancen für eine Bewilligung äußerst schlecht stehen.

In ähnlicher Situation habe ich seinerzeit keine Halbwaisenrente bekommen.

Ablehnungsgründe:

- Es sind keine festen Studienleistungen vorgeschrieben; d. h. eine verpflichtete Lernzeit besteht nicht; Du kannst 10 Stunden pro Woche lernen oder auch 20.

- Es finden keine festen (anerkannten) Prüfungen statt, an denen der Lernerfolg angemessen überprüft wird.

- Die Programme führen zu keinem anerkannten Abschluss.

- Die Ableistung der Programme führen zu keiner zusätzlichen Berechtigung.

- Um später 'Soziale Arbeit' studieren zu können, ist die Ableistung der genannten Programme nicht erforderlich.

Auf diese Gründe wirst Du Dich leider einstellen müssen.

Trotzdem viel Glück!!!

Einen Versuch ist es immer wert.

MfG Joe

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Ich vergaß:

Zum Antrag auf Kindergeld musst Du sämtliche Bescheinigungen beifügen, die belegen, dass Du die 3 Kurse machst (Annahmebestätigung, Rechnung, Zahlungsbescheinigung)

Die Chancen auf Kindergeld stehen gut.

MfG Joe

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Hallo, danke für eure Antworten!

Na dann bleibt mir nur zu hoffen, dass die das bewilligen, ansonsten muss ich leider alle Lehrgänge abbrechen und bin dann auch leider nicht mehr krankenversichert!

Noch eine Frage, wie sähe das Ganze aus, wenn ich ein Fernabitur machen würde, wisst ihr da, ob so was angerechnet wird, wenn ich noch nen anderen Lehrgang neben dem Abitur mache, damit ich über die 20 Stunden komme in der Woche???

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@ Rosenblüte

Das wäre unter Umständen möglich, weil das Abitur ja ein anerkannter Abschluss ist.

Ein Problem sehe ich allerdings bei 'dem anderen Lehrgang', der wahrscheinlich wieder nicht die entsprechenden Kriterien erfüllen wird, und deswegen vermutlich nicht zur Anrechnung kommt.

Wäre das hingegen ein Kurs, der zu einem anerkannten Abschluss führt, z. B. zu einer anerkannten Fortbildungsprüfung vor der IHK, könnte es klappen.

Ich vermute allerdings, dass Du nicht die entsprechenden Voraussetzungen zur Zulassung zu solchen Fortbildungen mitbringst:

- abgeschlossene Berufsausbildung (vorzugsweise im kaufmännischen Bereich),

- mehrjährige einschlägige Tätigkeit

- ...

Nichtsdestotrotz würde ich einen entsprechenden Antrag stellen, noch vor Beginn des Fernkurses, um zu sehen, was dabei herum kommt.

MfG Joe

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