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Was bringen Fernschulen wirklich? Vorteile?


Jovelino

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Ein Studium sollte also angestrebt und im Zweifelsfalle einem IHK-Abschluß vorgezogen werden, gerade deshalb schon, weil die IHK-Abschlüsse sich je nach Region unterscheiden und auch oft für Arbeitgeber nicht glaubwürdig sind.

? Das ist mir neu, so viele Kontakte ich auch habe.

Es gibt viele Manager in Top-Positionen, die mit IHK-Abschlüssen nach oben gekommen sind.

Natürlich ist ein akademischer Hochschulabschluss höher anzusiedeln als eine nichtakademische öffentlich-rechtliche Fortbildungsprüfung. Aber diese Fortbildungsprüfungen sind im deutschen Bildungssystem besonders für berufserfahrene Praktiker von überaus großer Bedeutung.

Das 'Niveau' im engeren Sinne kann man nicht vergleichen, muss man auch nicht.

Wer die Möglichkeit, die finanziellen Mittel und das Engagement zu einem Hochschulstudium hat, sollte unbedingt über ein Studium nachdenken. Das eine schließt dabei aber das andere nicht aus.

Bedenke, dass ein Dipl. Betriebswirt nicht automatisch einen Betriebswirt IHK innehat; diesen muss er nach dem Studium extra durch zusätzliche Prüfungen erwerben. Warum? Weil man die Abschlüsse nicht vergleichen kann (und auch nicht können muss).

Bitte nicht missverstehen; ich möchte nur dringlichst vermeiden, dass hier der falsche Eindruck entsteht, die Industrie- und Handelskammern seien unseriös - das Gegenteil ist der Fall - für viele Berufspraktiker ein Sprung auf der Karriereleiter.

Dennoch empfehle auch ich in diesem konkreten Fall längerfristig ein Hochschulstudium.

MfG Joe

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Gerade erst beachtet:

... gerade deshalb schon, weil die IHK-Abschlüsse sich je nach Region unterscheiden ...

Grundsätzlich ist diese Aussage nicht korrekt.

In der Tat gibt es zwar IHK-Abschlüsse, die nicht in jedem Bundesland erworben werden können.

Für diejenigen Bundesländer, die die Angebote haben, gibt es aber eine bundeseinheitliche Rahmenprüfungsordnung. Diese ist zwar nicht rechtsverbindlich.

Jedoch gilt dies nur für z. B. die Zugangsvoraussetzungen zu entsprechenden Kursen. Je nach Bewerberzahl und möglichen Stellen können die IHKen der Bundesländer zusätzliche Aufnahmekriterien setzen. Das hängt aber nicht vom Bundesland ab, sondern von der Anzahl der Bewerber.

Die Prüfungen selbst können gar nicht von Bundesland zu Bundesland schwanken, da der Prüfungsausschuss, der die öffentlich-rechtliche Fortbildungsprüfung abnimmt, ein staatlicher und kein vom Bundesland bestellter ist.

MfG Joe

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Hallo Zusammen,

ich bin auch 25 Jahre alt, bin ausgebildeter IT-Systeme Kaufmann und CCA 4.0 (für alle denens nichts sagt, Citrix Admin auf Presentation Server 4.0). Zusätzlich habe ich mich gerade an der FernUni in Hagen für den Bachelor of Sience Wirtschaftsinformatik eingeschreiben. Zum Bachelor kann ich noch nichts sagen da ich gerade begonnen habe. Zu Hersteller spezifischen Zertifikaten lässt sich allerdings sagen, das die Zertifikate meist nur für ein Produkt und somit für den Produktzyklus Gültigkeit haben. Langfristig gesehen bringt mir das Zert. wohl nicht sehr viel.

Zur IHK möchte ich sagen, dass wenn ich mir die Stellenausschreibungen so ansehe, habe ich den Eindruck das nur selten eine Stelle eine IHK Fortbildung verlangt, bzw. ein IHK Zert. den Anforderungen genügt. 90 % der Führungsstellen oder ich sage mal höher wertigeren Stellen verlangen jedoch UNI bwz FH Abschluss.

Wie ist denn euer Eindruck dazu?

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Dass ein Hochschulabschluss für die berufliche Zukunft empfehlenswert ist, steht außer Frage. Vor allem bieten sich später auch weiterhin diverse Aufbaustudiengänge an, mit denen man sich eine Doppel- oder Mehrfachqualifikation aneignen kann. International gesehen lassen sich Hochschulabschlüsse besser einordnen als öffentlich-rechtliche Prüfungen.

Man darf aber nicht vergessen, dass man im Ausland die deutschen öffentlich-rechtlichen Abschlüsse sehr schätzt, so dass es ein Studium an angesehenen Hochschulen ganz schön verkürzen kann, z. B. bei der University of Southern Queensland in Australien. Somit kann man IHK-Abschlüsse durchaus auch als Bausteine für ein Hochschulstudium sinnvoll einsetzen.

In Deutschland hingegen wird Berufspraxis mit entsprechenden Fortbildungsprüfungen strikt von akademischen Anrechnungen getrennt.

Ich gehe davon aus, dass innerhalb der nächsten 15 Jahre öffentlich-rechtliche Prüfungen in Deutschland weitgehend verschwinden werden und man stattdessen weitere Berufsakademien und Fachhochschulen errichten wird, so dass es vermehrt spezielle Studiengänge für Berufspraktiker geben wird, die zu einem anerkannten Hochschulabschluss führen.

Das ist meine persönliche Einschätzung zur Entwicklung der Weiterbildung von Berufspraktikern und nichtakademischen Fachkräften.

MfG Joe

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schrieb Joe Clary:
? Das ist mir neu, so viele Kontakte ich auch habe.

Es gibt viele Manager in Top-Positionen, die mit IHK-Abschlüssen nach oben gekommen sind.

Klar, das ist auch garnicht mein Punkt. Der Punkt ist, daß die IHK in einem Dokument darstellt, daß ihre Abschlüsse Universitätsabschlüssen zumindest nahe sind. Und das ist definitiv nicht der Fall - Das ist nicht glaubwürdig, ganz egal wie oft die IHK das auch behauptet.

 

Daß die IHK seriös ist, steht außer Zweifel.

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schrieb Joe Clary:
Gerade erst beachtet:

Grundsätzlich ist diese Aussage nicht korrekt. (...)

Die Prüfungen selbst können gar nicht von Bundesland zu Bundesland schwanken, da der Prüfungsausschuss, der die öffentlich-rechtliche Fortbildungsprüfung abnimmt, ein staatlicher und kein vom Bundesland bestellter ist.

MfG Joe

Ich habe mich unklar ausgedrückt. Für die IHK-Ausbildung bzw. die staatlich geregelten Ausbildungen gibts natürlich ein Berufsbildungsgesetz und entsprechende Vorschriften, die ziemlich genau enthalten, was in der Ausbildung drin sein darf - und das Bundeseinheitlich.

Mir gehts mehr um die Weiterbildungen und Fortbildungen, wie z.B. VWA-"Studien". Allein die Prüfungen in den Rahmenprüfungsordnung für VWA-Abschlüsse:

 

Es darf bei den (ziemlich allgemein gehaltenen Beschreibungen) nicht "nach unten" abgewichen werden, aber abweichen darf die einzelne Akademie, wie sie will. Die Prüfungen selbst dürfen auch verändert werden.

Die IHK-Betriebswirte sind da schon stringenter eingebunden:

 

Da ist genau vorgegeben, was geprüft wird und welche Lerninhalte es gibt.

Ich hoffe daß es das verdeutlicht. 🙂

Alex

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Huch, da hab ich ja richtig was ins rollen gebracht. Danke erstmal dafür!

Also wie es ausschaut, werde ich zur privaten Fernfachhochschule Darmstad (PFFH) nicht zugelassen, da ich neben meinem Realschulabschluss ja "nur" meine beiden Ausbildungen sowie gut 1,5 Jahre Berufserfahrung habe. Sofern wirklich die Azubi-Zeit mit angechnet wird, könnte dass dann vielleicht doch in dem Punkt schon mal genügen.

Aber ich habe meine Ausbildung bislang noch "nicht weiter durch qualifizierte Weiterbildung vertieft", wie bei den Zulassungskreterien unter Punkt 4 gefordert ist.

Aber vielleicht kann man da was mit seinen guten Noten in den Ausbildungen und nem guten Arbeitszeugnis erreichen?! Aber vielleicht entscheiden die bei der Auswahl wirklich fest nach den Kriterien. Aber ist vielleicht nun Versuch wert...

Ich habe auf jeden Fall meiner Vorgesetzten von diesem Stand berichtet. Sie war ja diejenige, die mir gesagt hatte, dass das zwar meine Übernahmechancen enorm erhöht, aber weder eine Übernahme, noch eine finanzielle Beteiligung garantiert ist...

Ich habe dann um ein Arbeitszeugnis gebeten, da ich mich anderweitig bewerben möchte. Eine passende Weiterbildung scheint ja gar nicht so einfach zu finden zu sein.

Bewerben deshalb, um zumindest die Möglichkeit zu haben, einen anderen Job annehmen zu können. Sie war zwar etwas verdutzt, aber konnte mich nach meinem Standpunkt dann doch etwas verstehen.

Sofern ich dann evtl. ein anderes Jobangebot habe, kann ich auch ein paar Anforderungen an meinen jetzigen Arbeitgeber stellen: wenn Bedarf besteht, sollen die Kosten der Weiterbildungsmaßnahme übernommen werden oder ich möchte mehr Geld, um selbste eine finanzieren zu können.

Dass ich mich weiterbilden werde, steht fest. Nur unter diesen Umständen nicht. Vor allem, ohne Job- und Finanzierungssicherheit!

Ich will mal das beste hoffen.

Noch was zu den IHK'en: Ich habe mehrmals nachgefragt bei meiner Ausbildungs-IHK (Dortmund). Ich bekam immer nur Weiterbildungskurse in Sachen Word, Excel oder Powerpoint... Also das ist etwas mager und zum Lachen... 😉

Dann kann ich auch zur VHS gehen. Nein, es sollte schon was für einen qualifizierten Administrator sein...

Grüße

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hast du bei der studienberatung nachgefragt, oder nimmst du das an?

ich warte momentan auf meinen arbeitsnachweis, den ich vor kurzem angefordert habe und schicke dann die unterlagen der pffh. mal sehen, was dabei herauskommt.

ich habe eine ausbildung (abschluss 2003) und seit dem gearbeitet, wenn auch nicht direkt genau in dem ausbildungsberuf. deswegen ist es bei mir auch so eine sache. eine weiterbildung habe ich in dem sinne auch nicht. jedenfalls keine ihk, volkshochschule, oder fernlehrgang. lediglich ein kurs über 40stunden, was ich aber nicht als weiterbildung bezeichne.

meine hoffnung steht noch. zugeschickt wird das material jedenfalls. wenn ich nicht zugelassen werde, dann mach ich mir echt gedanken, wie es weiter gehen soll, denn ich will unbedingt in den bereich informatik und dort möglichst viel in der tasche haben (damit meine ich einen möglichst hohen abschluss)

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schrieb AlexChristmann:
Der Punkt ist, daß die IHK in einem Dokument darstellt, daß ihre Abschlüsse Universitätsabschlüssen zumindest nahe sind. Und das ist definitiv nicht der Fall - Das ist nicht glaubwürdig, ganz egal wie oft die IHK das auch behauptet.

 

Ja, genau das ist es, was die IHK nicht machen sollten. Nämlich so tun, als wären ihre Fortbildungen äquivalent zu akademischen Abschlüssen wie Bachelor und Master. Dies sind sie definitiv nicht. Allein schon der Vergleich des Studienumfangs (Bachelor 180 ECTS = 5400 Stunden, Fachwirt = 700-900 Stunden) und der Zugangsvoraussetzungen (Hochschule: (Fach-)abitur, Fachwirt: Hauptschulabschluß ausreichend) dürfte hier Klarheit schaffen.

Ich wundere mich ein wenig, daß die IHK immer noch diese unsinnigen Vergleiche mit Bachelor und Master verwenden. Vor einiger Zeit (2004) gab es ja mal die Geschichte mit den sogenannten "Übersetzungshilfen" der IHK für ihre Fortbildungen wie Fachwirt, Meister usw. Die IHK übersetzte für das englischsprachige Ausland ihre Fortbildungsabschlüsse mit Bachelor(CCI). (CCI = Chamber of Commerce and Industry)

Einige Schlauberger kamen dann darauf, sich nun auch Bachelor(CCI) zu nennen, was unzulässig ist, da die IHK keine akademischen Grade verleiht und Bachelor(CCI) wie ein akademischer Grad aussieht. Dies ist also Titelmissbrauch nach § 132a StGB. Das Generalsekretariat der Kultusministerkonferenz hat daraufhin die Kultusminister der Länder aufgefordert, mit Anzeigen gegen die Kammern und ihre Scheinakademiker vorzugehen. (Quelle: Artikel im UniSPIEGEL vom 3. November 2004). Danach gab es ein wenig Ruhe mit diesen Bezeichnungen.

Eine andere Frage ist die Möglichkeit der Anrechnung von Leistungen aus IHK-Fortbildungen für spätere Hochschulstudien. Es ist z.B. unverständlich, daß Bilanzbuchhalter(IHK) Kurse und Prüfungen in Buchhaltung und Bilanzierung an Hochschulen noch einmal machen müssen, obwohl hier eigentlich keine Unterschiede bestehen.

Auch eine pauschale Anrechnung von Credit Points aus Fortbildungen wäre denkbar, z.B. maximal 30 von 180 Punkten (Bachelor) für einen Fachwirt. 30 Credit Points entsprechen ca. 900 Stunden, wobei hier allerdings das geringere Gesamtniveau der IHK-Fortbildungen im Verhältnis zu Hochschulstudien außer acht gelassen würde.

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