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B. A. Sozialpädagogik und Inklusion (IU) oder M.A. Soziale Arbeit (maps) nach Basa-online?


Aleks80

Empfohlene Beiträge

Gerade eben schrieb Kruemmelchen:


Die Einschätzung seiner Entwicklung im Bereich sehen, liegt beim Ophtalmologen

immerhin wird ein Förderbedarf grundsätzlich nur nach ärztlicher Bescheinigung festgelegt

Das ist richtig. Die Sonderpädagogische Förderung und die Einschätzung ihrer Wirkung, liegt allerdings nicht beim Augenarzt, sondern beim Sonder- bzw Heilpädagogen.

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@DanielGT Ach du bist gar nicht der Threadersteller 😅 Dann habe ich mich da etwas vertan. Trotzdem halte ich zwei Bachelorabschlüsse nicht unbedingt für sinnvoll. Dass Arbeitgeber sich bestimmt darüber freuen, einen staatlich anerkannten Sozialarbeiter und in derselben Person auch einen staatlich anerkannten Heilpädagogen zu haben, kann ich mir natürlich sehr gut vorstellen. Die Hand hält man ja gerne immer offen. 

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Jetzt ist mir die gesamte Dynamik klar😀.

 

Es geht ja nicht nur um das Hand aufhalten des Arbeitgebers. Der zusätzliche BA inkl des zusätzlichen Berufsabschlusses bringen ja auch zusätzliche Möglichkeiten mit sich. Dieser Doppel BA prädestiniert geradezu für die Stelle eines Verfahrenslotsen. Die sind bei den meisten Behörden deutlich höher eingruppiert, als die ASDler. Oder Hilfeplaner beim überörtlichen Sozialhilfeträger (in der Regel TvöD S 17, statt S 14, wie jetzt). Bzgl der kommenden inklusive Jugendhilfe würde bei der Besetzung einer Teamleitung sicherlich der Kollege mit Doppelqualifikation bevorzugt. 

 

Neben einer höheren Arbeitszufriedenheit (die ja nicht zu unterschätzen ist), ergeben sich daraus tatsächlich zusätzliche Kompetenzen und Karriereoptionen. Ich erlebe ja grade selbst, dass diese Kombination sehr gefragt ist.

 

Wenn jetzt ein Maschinenbauingenieur zusätzlich Elektrotechnik studieren möchte, weil diese Kombination aus diversen Gründen gefragt ist und Karriereoptionen bietet, würde ihm wohl kaum jemand davon abraten. 

 

Hier im Verlauf wird ja auch deutlich, dass die Profession Heilpädagogik nicht allen Diskutanten wirklich bekannt ist. Wenn ich darauf hingewiesen werde, dass die Einschätzung der Entwicklung des Sehvermögen allein beim Augenarzt liegt, ignoriert das wesentliche Kompetenzen und Aufgaben der Heilpädagogik. Der Augenarzt stellt die grds Einschränkung fest. Feststellung der tatsächlichen Teilhabebeeinträchtigung, erarbeiten und durchführen der heil-, bzw sonderpädagogischen Förderung und Evaluation ihrer Wirksamkeit, ist pädagogische Aufgabe.

 

Ich sehe diese Diskussion ziemlich leidenschaftslos. Was mich aber wirklich ein bisschen stört, ist, dass ich hier aus der Erfahrung heraus etwas berichte und diese Erfahrung dann relativiert wird (siehe Beispiel mit dem Augenarzt).

Bearbeitet von DanielGT
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