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Zeitmodellwechsel (IU Fernstudium)


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Hallo zusammen,

 

Ich habe angefangen, an der IU Teilzeit zu studieren. Nach 3 Monaten habe ich gemerkt, dass das Studium doch nicht so anstrengend ist, wie ich mir das vorgestellt habe. Daraufhin habe ich mich dazu entschlossen, mein Studienzeitmodell zu ändern und Vollzeit zu studieren (mein Ziel war einfach, Geld und Zeit zu sparen). Das Problem ist, dass es keine Gebührenanpassung gab, da ich die Gebühren jährlich im Voraus zahle und nicht monatlich, und das macht am Ende einen Unterschied von fast 2000 Euro aus. Könnt ihr mir was empfehlen, damit die Gebühren neu berechnet werden? Warum soll ich die Gebühren für ein Teilzeitstudium zahlen, wenn ich Vollzeit studiere? Wäre es sinnvoll, erst die Zahlungsweise zu ändern und dann den Zeitmodellwechsel zu beantragen?

 

Vielen Dank und liebe Grüße

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Hast Du für die jährliche Zahlungsweise im Voraus einen zusätzlichen Nachlass erhalten und eine separate Vereinbarung mit der IU geschlossen?

 

Wenn Du jetzt das Modell gewechselt hast und bei jährlicher Zahlungsweise bleibst, erhöht sich ja der Betrag pro Jahr. Für das laufende Studienjahr müsstest Du dann eine Nachzahlung leisten und für die kommenden Jahre den höheren Betrag. Das wäre dann auch so mit der IU zu vereinbaren und kann Dir meiner Meinung nach auch nur diese zusagen, oder ablehnen.

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Für mein Teilzeitstudium wurde vereinbart, dass ich insgesamt 4 Jahresraten zahlen muss, da mein Studium 48 Monate dauert. Zudem habe ich 2% Nachlass (ca. 300 Euro) bekommen. Beim Wechsel des Studienmodells habe ich vorgeschlagen, die Gebühren entsprechend den jeweiligen Zeitmodellen neu zu berechnen und die Gesamtgebühren auf nur 3 Raten aufzuteilen, was jedoch aufgrund der Zahlungsweise abgelehnt wurde.

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So wie ich es verstehe, hast Du dann diese Möglichkeiten:

  1. Du bleibst im Teilzeitmodell mit den vereinbarten Konditionen
  2. Du wechselst in Vollzeit und akzeptierst die Vorgaben der IU
  3. Du könntest anfragen, ob Du zur monatlichen Zahlungsweise wechseln kannst. Den zusätzlichen Nachlass würdest Du dann vermutlich verlieren.

Es ist ja hier eine individuelle Vereinbarung getroffen worden, abweichend von dem üblichen Angebot der IU, mit monatlichen Raten für die verschiedenen Zeitmodelle. Nun kannst Du es zwar „blöd“ finden, wenn die IU bei einer Verkürzung nicht mitzieht, einen Anspruch darauf hast Du nach meiner Einschätzung allerdings nicht.

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