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DHGS bietet mit dem HSSH Hochschulinstitut Schaffhausen (Schweiz) Psychotherapie-Studienangebot an


Markus Jung

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Sehr spannende Entwicklung, @Markus Jung. Allerdings muss ich zugeben, dass ich in der Tat noch skeptisch bin. Gerade ausländische Umgehungsstrategien haben ja immer einen gewissen Beigeschmack. Insbesondere, da sowohl DHGS als auch HSSH aus dem Triagon-Universum kommen und alle den selben Eigentümer haben.

 

Da stellt sich mir die Frage: Warum? Bislang bot das HSSH ja auch noch keinen Bachelor in Psychologie an. Wenn man sich die Inhalte auf der Webseite ansieht, sieht es so aus, als wäre der bisherige Psychologie-Bachelor der DHGS einfach an die HSSH ausgelagert worden und nur um einige klinische Inhalte ergänzt. So kommt ja auch die großzügige Anerkennung zustande, wenn man schon einen DSHG-Bachelor hat und nunmehr den polyvalenten HSSH-Bachelor aufsatteln will. Diese Umgehungsstrategie erscheint mir schon bedenklich.

 

Einerseits nehmen deutsche Hochschulen Abstand davon, eigene universitäre Hochschulen zu gründen, da die Auflagen in Hinblick auf Ausbildungsambulanzen etc. zu hoch sind (vgl. die gescheiterte IU Health University), andererseits kommen nun die Eigentümer der DHGS auf die Idee, das Gesetz per Umweg ins Ausland aushebeln zu wollen. Lukrativ ist ein solches Angebot für diese natürlich.

Sorry, aber das erscheint mir zwar wirtschaftlich lohnenswert aber dennoch praktisch mehr als bedenklich. Hier möchte, scheint mir, ein privater Bildungsanbieter sich einfach ein Stück des Kuchens sichern.

 

Andere Hochschulen wie die Vinzent Pallotti University integrieren in ihrem semi-virtuellen Studienkonzept bewusst umfangreichere Präsenzphasen, an der universitären Charlotte-Fresenius-Hochschule gibt es überhaupt kein Fernstudium und die Universitäten raten Studieninteressierten mit FH-Bachelor aktiv davon ab, sich Leistungen aus diesem Bachelor für den universitären polyvalenten Bachelor anrechnen zu lassen, da die Gefahr besteht, dass die zuständigen Landesprüfungsämter den polyvalenten Bachelor dann als solchen nicht anerkennen würden. Ist ja im übrigen auch klar. Das Gesetz spricht eindeutig von universitären Studien. Wenn ich mir meinen FH-Bachelor nun modulweise auf einen universitären Bachelor anrechnen lasse (was studienrechtlich ja zulässig ist), dann habe ich nunmal aber im Zweifel auf dem Papier einen universitären Bachelor, der allerdings vom Landesprüfungsamt nicht anerkannt werden muss.

 

Interessant sind hierzu auch die Ausführungen der Uni Greifswald (siehe auch hier):

 

Zitat

Dabei ist zu beachten, dass die Anerkennung für den polyvalenten Bachelorstudiengang erfolgen muss, der die Voraussetzung für den Psychotherapiemaster und somit auch für die Approbation ist. Daher können aus den „alten“ Bachelorstudiengängen nur solche Module anerkannt werden, die im neuen Studiengang nicht durch die Approbationsordnung berührt werden. Da aber alle Grundlagenmodule wie z. B. die Module der Allgemeinen Psychologie oder der Biologischen Psychologie durch die Approbationsordnung berührt sind, werden diese nicht anerkannt. Die Idee hinter dieser Anerkennungspraxis ist es, sicherzustellen, dass Sie nicht nur die jeweiligen Abschlüsse (Bachelor und Master Psychologie mit Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie) erwerben, sondern bundesweit mit diesen Abschlüssen auch zur staatlichen Approbationsprüfung zugelassen werden können.

Die Approbation zum Psychotherapeuten bzw. zur Psychotherapeutin wird nicht von den Universitäten, sondern nach bestandener staatlicher Approbationsprüfung von den Landesprüfungsämtern erteilt. Für Mecklenburg-Vorpommern hat das Institut für Psychologie diese Anerkennungspraxis mit dem Landesprüfungsamt für Heilberufe abgestimmt. Dies gilt nicht für andere Bundesländer. Durch die relativ strenge Anerkennungspraxis wird sichergestellt, dass Sie am Ende des Studiums bundesweit die Approbation erhalten können.

 

Über Sinn und Unsinn der Regelung, dass nur noch Universitätsabsolventen Psychotherapeuten werden können, lässt sich trefflich streiten! Auch mir erscheint dies unsinnig (und wohl auch verfassungsrechtlich zumindest bedenklich, siehe hier).

 

Die Gefahr, dass man dann nach Zahlung der Studiengebühren für DHGS-Bachelor, HSSH-Bachelor und HSSH-Master (in Summe knapp 38.000 EUR bis 45.000 EUR), Abschlüsse hat, die das Landesprüfungsamt nicht anerkennt, wälzen DHGS dann auch noch auf die Studierenden ab:

 

Zitat

Dein Weg zur Approbation: Mit dem Master kannst du dich bei den Landesbehörden zur Approbation anmelden. Eine Zulassung liegt im Ermessen der zuständigen Landesbehörden. Hierzu berät dich das HSSH gerne.

 

Schaut man sich allgemein die Professorenschaft (siehe hier) der HSSH an, fällt auch hier wieder auf, dass es sich um einen typischen wilden Mix aus Triagon-HAM-DSHG-HSSH-Seeburg-Professoren handelt, die wohl überall eingesetzt werden, wo gerade Not am Mann ist. Selbst berufene Psychologieprofessoren findet man übrigens nicht.

 

Wie läuft die universitäre Ausbildung dort dann also ab, wenn die Lehre überwiegend auch nur von nichthabillitierten FH-Professoren übernommen wird, die lediglich Lehraufträge am HSSH wahrnehmen und in der psychologischen Forschung nicht stattfinden? Das Gesetz fordert ja lustigerweise gerade diese Forschungsorientierung und deshalb hat sich der Gesetzgeber auch dazu entschieden, nunmehr eine universitäre Ausbildung zu fordern.

 

Die für Psychologie zuständige affilierte Professorin Dr. Bekk beispielsweise ist Wirtschaftspsychologin und hat zwar durchaus einige aktuellere wissenschaftliche Publikationen, jedoch nur im Bereich des Managements. Der weitere affiliierte Professor Dr. Fischer (der übrigens auch überall im Triagon-Universum unterwegs ist und früher noch ganz begeistert für den Triagon-TopUp-Bachelor geworben hat, siehe hier und sich kostenlos als Speaker buchen lassen will, siehe hier), ist zwar Psychologe, hat jedoch seit den frühen 2000ern nicht mehr nennenswert publiziert.

 

Da frage ich mich, was den universitären Charakter des Studiums ausmachen soll, der ja explizit gesetzlich gefordert ist. Als Schmankerl tritt auf der Seite des HSSH übrigens auch noch Herr Dr. Nowny als "Prof. Dr." auf. Der "Prof." entstammt wohl einer "Associate"-Professur an der Triagon Academy... klingt vertrauenserweckend, sofern die Daten im Internet stimmen und er nicht mittlerweile an einer richtigen Hochschule aus dem Triagon-Universum als Teilzeitprof. berufen wurde.

 

Aktuell sieht mir das eher nach einer lukrativen Veredelungsstrategie für FH-Bachelor aus, bei der für die Studierenden auch nicht zweifellos klar ist, ob das gewünschte Ziel erreicht werden kann.

 

Die DHGS sollte versuchen, vor Beginn Erklärungen der Landesprüfungsämter einzuholen, dass ein solches Konstrukt sauber und zielführend ist. Sonst haben die Studierenden am Ende ein Problem... Sollte die DHGS wirklich so überzeugt sein, sollte sie ggf. vertraglich festlegen, dass den Studierenden 50% der Studiengebühren erlassen werden, sollte sich herausstellen, dass die Abschlüsse von den Landesprüfungsämtern des Wohnsitzes bzw. Wirkungsortes des Studierenden nicht anerkannt werden. Klar, hätte die DHGS/das HSSH dann ein gewisses Risiko, aber im Gegenzug ist das Studium ja auch nicht gerade billig und die Versprechungen sind groß. Das wäre definitiv ein Signal und könnte die Rechtsunsicherheit zu einem weniger starken Argument gegen das Konstrukt machen. Nur bezweifle ich, dass DHGS oder HSSH sich darauf einlassen dürften... Würde mich ein Freund nach einer ehrlichen Meinung fragen, würde ich aufgrund der aktuellen Faktenlage von dieser Konstellation definitiv abraten!

 

Immerhin ist das HSSH bei Anabin als H+ eingestuft. Zumindest die Titelführung dürfte dann keine Probleme bereiten. Aber wie so oft im Triagon-Universum: Auch hier gibt es wieder offene Anerkennungsfragen, diesmal eben beruflicher Natur, s. o.

Bearbeitet von studispass
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Kurzes Update: Leider scheint es so zu sein, dass hier wieder mit der Hoffnung und dem guten Willen der Studieninteressierten gespielt wird, die sich wünschen, auch nach der neuen Rechtslage im Fern- bzw. berufsbegleitenden Studium Psychotherapeut werden zu können.

 

Ich habe das für mich relevante Landesprüfungsamt Sachsen (Landesdirektion Sachsen, Referat 29, sächsisches Landesprüfungsamt für akademische Heilberufe) angefragt und seitens diesem die Rückmeldung bekommen, dass ein über DGHS/HSSH erworbener Bachelor/Master dem Grunde nach nicht ohne weiteres zur Approbation führt.

 

Da es sich um schweizerische und damit ausländische Abschlüsse handelt, ist der Approbation ein zweistufiges Prüfungsverfahren vorangeschaltet.

 

Einerseits ist dies die Überprüfung der studienrechtlichen Gleichwertigkeit als Universitätsstudium, wofür die ZAB zuständig ist. Da der Abschluss ja von der HSSH verliehen wird und diese bei Anabin als H+ eingestuft ist, dürfte dieser Schritt die geringere Hürde darstellen (Disclaimer: Dazu hat sich das LPA nicht explizit geäußert aber ich würde mich in Hinblick auf die Anabin-Listung mal aus dem Fenster lehnen und behaupten, dass die akademische Anerkennung kein größeres Problem darstellen sollte. Gleichwohl sollte allerdings beachtet werden, dass "H+" bei Anabin nur bedeutet, dass die Hochschuleigenschaft vorliegt. Ob die ZAB aber auch zu dem Ergebnis kommt, dass das Studium universitätsäquivalent ist - was ja wichtig für das LPA ist - ist wieder eine andere Baustelle).

 

Viel wichtiger ist aber nun die Bewertung der fachlichen Gleichwertigkeit. Und hier wird das LPA ganz deutlich:

 

Zitat

(...) Weiterhin ist es nach unserer Auffassung natürlich nicht zulässig, Studienleistungen, die an einer nicht den Universitäten gleichgestellten  Hochschule erlangt worden sind, durch Anerkennung in einem universitären BC-Studiengang gewissermaßen „aufzuqualifizieren“.  Wenn dort zu großen Teilen Leistungen anerkannt wurden und bspw. nur ein Semester an der Universität studiert wurde, sollte dies bei der Überprüfung der Gleichwertigkeit auch auffallen. (...)

 

Hier wird der Kombi-Lösung aus DHGS-Bachelor + HSSH-TopUp-Bachelor + HSSH-Master eindeutig ein Riegel vorgeschoben. Diese Auskunft deckt sich auch mit den Verlautbarungen der staatlichen Universitäten, welche eine Anerkennung von Studienleistungen aus FH-Bachelorstudiengängen (bzw. nicht-polyvalenten Bachelors) für polyvalente Studiengänge aus eben diesem Grund ablehnen.

 

Weiter teilte mir das LPA Sachsen auch mit, dass es die Universitäten in Sachsen auf diesen Umstand hinweisen wird, um entsprechend zu intervenieren, falls sich jemand mit einem Bachelor des HSSH auf einen Master in Sachsen bewerben möchte.

 

Studieninteressierte sollten also wissen, auf was sie sich einlassen und dass sie im Zweifel mit den Abschlüssen nicht die Approbation erlangen können. Dies sollte auf der Webseite auch transparenter dargestellt werden. Wenn auf der Webseite lediglich steht, dass das jeweilige LPA zuständig für die Approbation als Einzelfallentscheidung ist, dann lügen DHGS und HSSH zwar nicht, sagen aber zumindest nicht die ganze Wahrheit. Wenn ich als unkritischer Studieninteressent den entsprechenden Passus lese, kommt das eher rüber, als wäre die Approbation lediglich eine administrative Formsache. Und das ist sie bei diesem Konstrukt ja gerade nicht. Rechtlicht dürften wir da wohl die Schwelle zur Täuschung noch nicht überschritten haben, doch moralisch sehe ich diese sehr wohl erreicht.

 

Und wie so oft gilt auch hier: Warum der Umweg über das Ausland? Natürlich ist es noch schwieriger, einen passenden Studiengang zu finden, welcher die Ausbildung zum Psychotherapeuten mit dem Beruf vereinbaren lässt, als eine Promotionsmöglichkeit zu finden.

 

Trotzdem sollte man sich immer gründlich überlegen, welche Risiken man eingehen möchte, um nachher nicht viel Geld in den Sand gesetzt zu haben und im Regen zu stehen. Die Vinzenz-Pallotti-University bietet hier bereits eine ganz tolle Alternative. Und ich bin mir sicher, dass in den kommenden Jahren auch andere Universitäten und gleichgestellte Hochschulen Möglichkeiten finden werden, das Studium berufsbegleitend anzubieten (z. B. die Charlotte-Fresenius-Hochschule?). Ansonsten kann für den ein oder anderen aber auch ein Präsenzstudium an einer staatlichen Hochschule in Frage kommen, bei dem man ja auch nicht immer alle Vorlesungen besuchen muss und sich viel mit Skripten/Altklausuren beibrigen kann. Klar, ist das vielleicht etwas mehr Organisationsaufwand aber am Ende lohnt es sich.

 

Die einzigen, die hier gewinnen, sind wohl die Personen, die hinter dem Triagon-Universum stehen. Wäre diesen primär wirklich daran gelegen, den Studierenden ein entsprechendes qualifizierendes Studienangebot zu bieten, dann hätten sie - so wie auch Fresenius mit der Charlotte Fresenius Hochschule - einfach selbst eine wissenschaftliche Hochschule in Deutschland gegründet. Dann wären keine Umwege über die Schweiz notwendig gewesen und für die Absolventen gäbe es keine Anerkennungsprobleme. Aber das ist wirtschaftlich natürlich nicht so attraktiv. Man müsste den höheren Akkreditierungsansprüchen gerecht werden (u. a. umfangreichere Bibliothek, nicht nur die aktuellen Triagon-HAM-DHGS-Seeburg-etc.-Bücher- und Zugangssammlungen), auch bräuchte man mehrere psychologische Lehrstühle, die sich auch überwiegend produktiv-wissenschaftlich mit der Psychologie und ihren Grundlagen auseinandersetzen und ein geringeres Lehrdepütat haben.

 

Also in Summe sehr kostenintensiv bei nur geringen Einnahmen, da ja nur eine begrenzte Möglichkeit besteht, Studis aufzunehmen und diese nur begrenzte finanzielle Mittel verfügen. Alleine die Psychologische Hochschule Berlin hat hierfür beispielsweise 15 Professoren. Rechnet man nur mit 7.000 EUR/Professor monatlich (Brutto und Gehaltsnebenkosten; die Kosten dürften aber wohl sicher höher liegen), kommt man auf monatliche Fixkosten nur für das forschende und lehrende professorale Personal in Höhe von 105.000 EUR. Bei 100 Studierenden müsste der monatlich zu erhebende Studienbeitrag also bei mind. 1.000 EUR liegen, nur um die reinen professoralen Personalkosten zu decken. Da sind aber noch keine anderen Kosten und auch noch kein Gewinn berücksichtigt. Wenn man erst mal 5 Jahrgänge (3-BSc und 2-MSc) hat, dann sieht das bei 500 Studierenden schon besser aus. Nichtsdestotrotz ist es für rein wirtschaftlich denkende Unternehmer aber natürlich noch einfacher und attraktiver, einfach ein vorhandenes Studienprogramm (BSc Angewandte Psychologie) an die Schwester-Hochschule in die Schweiz outzusourcen und die Inhalte zu recyclen, ohne nennenswerte Mehrausgaben zu haben, um dann "die fette Kohle" einzustreichen.

 

Das ist, meine ich, genau das, was im privaten Hochschulwesen so schief läuft. Schade um die vielen privaten Hochschulen, die durchaus gute Arbeit leisten... Und Wasser auf den Mühlen der Kritiker des privaten Hochschulwesens.

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  • 3 Wochen später...

Weiteres Update: Auch das Landesprüfungsamt Baden-Württemberg (Referat 95.1, RegPräs Stuttgart) erteilt dem Konzept eine klare Absage. Die Anerkennung als Psychotherapeut scheint also auch mit dem Master des HSSH in Baden-Württemberg nicht möglich sein. Nicht einmal dann, wenn tatsächlich auch der komplette Bachelor ohne Anerkennung von FH-Leistungen am universitären HSSH absolviert worden wäre. Der Knackpunkt ist bereits die fehlende Anerkennungsfähigkeit als Psychotherapeut in der Schweiz.

 

Das Landesprüfungsamt konkretisiert das ganze in seiner Auskunft wie folgt:

 

Zitat

(...) Da dieser Master im Ausland abgeschlossen werden würde, könnte die deutsche Approbation damit nur über die Rechtsgrundlage § 12 PsychThG beantragt werden (Antrag auf Approbation zur/zum PsychotherapeutIn mit einer ausländischen Ausbildung). Nach dieser Rechtsgrundlage würde zunächst die Referenzqualifikation PsychotherapeutIn festgestellt werden müssen, also die Berechtigung zur Ausübung von Heilkunde als PsychotherapeutIn im Ausbildungsland (hier die Schweiz) vergleichbar zur Berechtigung, die die deutsche Approbation verleiht. Erst wenn die Referenzqualifikation vorliegt, würde die inhaltliche Gleichwertigkeit des ausländischen Abschlusses geprüft werden können. Da die Referenzqualifikation PsychotherapeutIn in der Schweiz nach meinem Kenntnisstand mit der Berechtigung zum eidgenössischen Weiterbildungstitel PsychotherapeutIn vorliegt, der bisher nur mit einer zusätzlichen nachuniversitären psychotherapeutischen Ausbildung erreicht werden kann (wie das Ausbildungssystem nach dem PsychThG alte Fassung in Deutschland) würde der Schweizer Masterabschluss alleine nicht zu dem eidgenössischen Weiterbildungstitel PsychotherapeutIn führen, womit ein Antrag gem.  § 12 PsychThG  auf die deutsche Approbation abgelehnt werden müsste, weil die Referenzqualifikation nicht erfüllt wäre. (...)

 

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Gerade eben schrieb Schrotti:

Warum bietet man solche zweifelhaften Studiengänge bitte an? 

Wie so oft im Triagon-Universum ist die Antwort wahrscheinlich: Geld. Siehe auch die Ausführungen zur PU Schloss Seeburg und der Übertragung des Doktoratskonzepts auf das dazugehörige HSSH in den Kommentaren hier. Sehr schade, da hierdurch der Ruf aller Privathochschulen in Mitleidenschaft gezogen wird...

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vor 1 Stunde schrieb Schrotti:

Warum bietet man solche zweifelhaften Studiengänge bitte an? 

 

Nun, das sind Studiengänge, die sind sehr gefragt. Deshalb kann man sicher sein, dass so ein Angebot auf großes Interesse stößt. Die Angaben zur Verwendbarkeit des Studiengangs zum angestrebten Ziel werden bewusst mehrdeutig formuliert und schon hat sich ein Interessierter eingeschrieben. Man kann nur hoffen, dass das Erwachen schnell erfolgt.

 

Vergleichbar ist das mit dem Studiengang Architektur bei der IU. Der Studiengang ist nicht kammerfähig und deswegen kann man damit auch nicht Architekt werden. Name und Beschreibung der Arbeitsmöglichkeiten nach Abschluss suggerieren aber etwas anderes.

 

Ich bin neugierig, wie die Klagen, über die hier berichtet wird, ausgehen werden.

 

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Dass eine FH die Chamce bespritzt, einen passenden Abschluss anbieten kann, ohne dass diese den Status einer Universität trägt, würde wohl nur gehen, wenn sie mit Unis und Ambulanzen eine Kooperation eingehen würde.

 

Mit der Novellierung wurden gezielt FHs ausgeschlossen. Ich würde nicht darauf vertrauen, dass sich daran etwas ändern wird.

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vor 1 Minute schrieb psycCGN:

Dass eine FH die Chamce bespritzt, einen passenden Abschluss anbieten kann, ohne dass diese den Status einer Universität trägt, würde wohl nur gehen, wenn sie mit Unis und Ambulanzen eine Kooperation eingehen würde.

Glaube nicht, dass das reicht. Gerade wenn man sich diesen Thread anschaut, ist ziemlich klar, dass a) die gradverleihende Insitution enie Universität sein muss und b) an dieser der tatsächliche Studienbetrieb oder jedenfalls der allergrösste Teil stattfinden muss. Nach diesem Thread wird ja ein universitärer Studiengang "ungültig", wenn Anerkennungen von FHs erfolgen - damit dürfte andere Kooperationsformen auch ausscheiden, erst recht, wenn der Anbieter eine FH ist, die ledglich mit einer Uni kooperiert.

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