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B.A. Heilpädagogik - mit und ohne staatliche Anerkennung - Konsequenzen?


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Geschrieben

Hallo Zusammen, 

 

ich kann gerade zwischen zwei Studiengängen entscheiden. 
Einmal den B.A. Heilpädagogik mit staatlicher Anerkennung und einmal dem ohne, welcher auch mit einer Zeitersparnis einher geht. 

Nun frage ich mich, welche Konsequenzen das mit sich zieht in meiner späteren beruflichen Laufbahn, wenn ich keine staatliche Anerkennung habe?
Darf ich dann trotzdem noch in Folge eine Praxis gründen, Diagnosen stellen etc?  (Ich vermute nicht)

 

 

Liebe Grüße 
vom Synapsenkonfetti

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Geschrieben

Hallo Synapsekonfetti,

 

also es ist bei den Heilpädagogen so ähnlich wie bei den Sozialarbeitern. Um die staatliche Anerkennung zu bekommen, musst du ein Praxissemester von i. Regelfall ca. 20 Wochen in einem heilpädagogischen Handlungsfeld deiner Wahl absolvieren. Im Praxissemester ist es verpflichtend, dass du eine qualifizierte Anleitung, die zumindest einen B.A. Abschluss in Heilpädagogik oder artverwandten Studienabschluss hat. Über das Praxissemester musst du auch eine Hausarbeit schreiben und bekommst dann von der Praxisstelle auch ein qualifiziertes Zeugnis mit der erforderlichen und abgeleisteten Stundenanzahl.

Das Praktikum in einem heilpädagogischen Handlungsfeld kann nur dann entfallen, wenn du bereits in einem solchen Feld tätig bist und gleichwertige Tätigkeiten wie ein ausgebildeter Heilpädagoge verrichtest. Die HA musst du aber in den meisten Fällen dennoch schreiben. 

 

Die staatliche Anerkennung ist sowohl für die Heilpädagogik wie auch für die Soziale Arbeit - zumindest im öffentlichen Dienst verpflichtend. Ohne diese kannst du z. B. nicht beim Jugend- oder Sozialamt arbeiten. 

 

Über die staatliche Anerkennung bzw. über die gleichwertigen Tätigkeit habe ich auch einen Blog verfasst. Warte, ich muss mal nachschauen, wann das war. Da wird dir dies eventuell noch klarer werden. 

 

Viele Grüße 

 

Byana 

Geschrieben

So jetzt habe ich gefunden: das war der Blog mit dem Titel "Fernstudium-Zukunftsweiser"  vom Oktober 2023. Zwar von Sozialer Arbeit, gilt aber auch für die Heilpädagogik. Insbesondere die Punkte 6 über das Hauptpraktikum + Punkt 7 Staatliche Anerkennung enthalten die Informationen, die du suchst.

 

Bei weiteren Fragen kannst du dich gerne nochmals melden.

Geschrieben

Selbständig machen können Sie sich sogar ohne offiziell anerkannte Ausbildungen. Es fragt sich dann nur, welche Zielgruppe Sie damit erreichen wollen und wer für die von Ihnen erbrachten Leistungen bezahlen soll. Krankenkassen und Behörden kommen dann nicht in Frage als Kostenträger. Sie brauchen dann also genügend zahlungskräftige und zahlungswillige Privatkunden.

 

Ich schließe mich den Worten von Byana an: Wählen sie die Variante mit der staatlichen Anerkennung. Damit sind Sie auf der sicheren Seite für alle möglichen Beschäftiungsoptionen.

Geschrieben

ich möchte jetzt nicht zu gemein klingen. Aber bevor ich ein Studium zu solch einem Thema wähle, am Ende dessen ich keine staatliche Anerkennung erhalten würde, würde ich es ganz sein lassen. Damit wäre die Zeitersparnis am größten. Soll das Ziel sein, damit in Zukunft sicher und qualifiziert aufgestellt zu sein, käme für mich ausschließlich die staatliche Anerkennung in Frage.

 

Gründe wie Grundlage der Kostenerstattung der zukünftigen Patienten wurden schon genannt. Darüber hinaus weiß man auch nie was in den nächsten Jahren gerade in diesen Bereichen passieren wird. Da würde ich mich mit der staatlichen Anerkennung (Stichwort Bestandsschutz) wesentlich sicherer fühlen, als ohne diese.

Geschrieben

Vielen lieben Dank für eure Gedanken, Impulse, Mühen etc. 

Die Frage tauchte auf, weil die IU nun den Studiengang Heilpädagogik und Inklusion anbietet und dieser offensichtlich keine staatliche Anerkennung inkludiert. Ein Nachholen des Praktikums ist auch nicht möglich lt Studienberatung.  Für andere Kommilitonen und mich war aber bis gestern überhaupt nicht klar und auch nicht klar ersichtlich. 
Da kommen viele Fragen auf. Unter anderem die nach dem Sinn dieses Studiengangs und eben die Konsequenzen der fehlenden Anerkennung. 

Und eben die Frage wie weiter.... 

Eure/ Ihre Antworten waren aber schon sehr hilfreich für die Einsortierung. 
Danke!
 

Geschrieben

Es gab doch diesen Fall wegen dem Architektur Studium an der IU.

 

Ich habe damals bei der akad auch 9x nachgeschaut, das sowohl die Einrichtung selbst wie auch der Studiengang akkreditiert sind. 
 

Nehme immer den offiziellen Weg. Alles andere ist in meinen Augen sinnfrei, es sei denn es dient deiner persönlichen Enwicklung. 

Geschrieben
vor 35 Minuten schrieb cheester88:

Es gab doch diesen Fall wegen dem Architektur Studium an der IU.

 

Und den Fall mit dem Psychologiestudium, das zu einer Psychotherapeutenausbildung berechtigt.

Geschrieben
vor 4 Minuten schrieb KanzlerCoaching:

 

Und den Fall mit dem Psychologiestudium, das zu einer Psychotherapeutenausbildung berechtigt.

Aber ich kann doch so oder so eine Ausbildung machen oder? Oder braucht man ein Studium dafür?

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