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B.A. Heilpädagogik - mit und ohne staatliche Anerkennung - Konsequenzen?


Empfohlene Beiträge

Geschrieben
vor 17 Stunden schrieb Synapsenkonfetti:

Die Frage tauchte auf, weil die IU nun den Studiengang Heilpädagogik und Inklusion anbietet und dieser offensichtlich keine staatliche Anerkennung inkludiert.

 

Ich nehme mal stark an, um zu diesem Studiengang zugelassen zu werden wird eine entsprechende Ausbildung vorher schon benötigt?

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Geschrieben
vor 12 Minuten schrieb TheHumanHunter:

 

Ich nehme mal stark an, um zu diesem Studiengang zugelassen zu werden wird eine entsprechende Ausbildung vorher schon benötigt?

 

Ich hab mir jetzt mal die iu-Seite angeschaut Zu eingeschränkten Zulassungsbedingunge habe ich nichts gefunden, dafür aber ganz oben diese Aussage, die im Widerspruch dazu steht, was die Strangeröffnerin meint.

  • Du erhältst den Titel Staatlich anerkannte:r Heilpädagog:in, wenn Du das Anerkennungspraktikum Heilpädagogik erfolgreich absolviert hast. 

Geschrieben

Ich glaube nicht, dass eine Ausbildung und Tätigkeit als Heilerziehungspflegerin als Anerkennungspraktikum akzeptiert wird. Diese Praktikum muss durch eine Praxisanleitung durch eine entsprechend ausgebildete Fachkraft begleitet werden und zwar im ausbildungsrelevanten Arbeitsbereich. 

 

Das dürfte sich von dem einer Heilerziehungspflegerin doch sehr unterscheiden.

Geschrieben

Gilt vielleicht die im Rahmen der Ausbildung erworbene staatliche Anerkennung dann auch für das aufgesetzte Studium?

Geschrieben (bearbeitet)

Kann ich mir nicht vorstellen! 

 

Damit könnte man ja jedes mal eben aus dem Boden gestampfte Weiterbildungsangebot nutzen, um den offiziellen Weg zur staatlichen Anerkennung zu umgehen.

Bearbeitet von KanzlerCoaching
Geschrieben (bearbeitet)

Im Heilpädagogik Studiengang erhält man mit Abschluss des Praktikums auch die staatliche Anerkennung aber nicht im Studiengang Heilpädagogik und Inklusion. Da haben wir nicht die Möglichkeit ein Anerkennungspraktikum zu machen, weil das im 3. Semester stattfindet, welches uns durch die Ausbildung anerkannt wird. Lt Aussagen der HS, ist die staatliche Anerkennung gekoppelt an das Curriculum vom B.A Heilpädagogik. 
Das bedeutet, dass wir den B.A machen aber keine staatliche Anerkennung erhalten. 
 

beim B.A Heilpädagogik gibt es nicht die Zulassungsvoraussetzung der Ausbildung.
 

Gerne sende ich auch das Gutachten diesbezüglich von der Zertifizierungsbehörde : 

https://antrag.akkreditierungsrat.de/akkrstudiengaenge/df6856c8-b758-403b-8de2-8377d7721c70/

Hier wird schon darauf hingewiesen, dass nicht deutlich wird, dass keine staatliche Anerkennung im Studiengang 

Heilpädagogik und Inklusion erworben werden kann. 

Bearbeitet von Synapsenkonfetti
Geschrieben
vor 35 Minuten schrieb Synapsenkonfetti:

Gerne sende ich auch das Gutachten diesbezüglich von der Zertifizierungsbehörde : 

https://antrag.akkreditierungsrat.de/akkrstudiengaenge/df6856c8-b758-403b-8de2-8377d7721c70/

 

Da steht doch "Der Fortbildungsabschluss staatlich anerkannte Heilerziehungspfleger:in (DQR 6) ist Zugangsvoraussetzung für die Aufnahme des Studiums."

 

Sprich, hast du keinen vorherigen Abschluss dann empfiehlt es sich den "normalen" Heilpädagogik B.A (ohne Inklusion) zu machen inklusive Praktikum und Anerkennung?

Geschrieben

Ja aber ich bin staatlich anerkannter Heilerziehungspfleger aber nach dem Studium kein Heilpädagoge.

Wozu studiert man denn sonst? 
 

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