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B.A. Heilpädagogik - mit und ohne staatliche Anerkennung - Konsequenzen?


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Geschrieben

Laut IU kann ich das nicht. 

Dem Akkreditierungsgutachten zu entnehmen, gibt es mehr als genug Gründe, warum die Lerninhalte nicht ausreichend sind. 
Mir gehts hier auch nicht um die IU als HS.  Die will ich ja gar nicht mies machen. Das was ich dort erlebt habe, war tatsächlich ein angenehmes Studieren. Ich war gerne dort. 
Meine eigentliche Frage richtete sich ja um die Konsequenzen einer nicht vorhandenen staatlichen Anerkennung.  Wenn die fehlt, hat das für mich zu viele Konsequenzen und wenn das Gutachten zeigt, dass die Inhalte ja eigentlich nicht dem entsprechen, was drauf steht, dann bringt mir das leider nichts, selbst wenn ich die Anerkennung nachholen könnte. 
Wenn also in wäre, was drauf steht, man eine staatliche Anerkennung bekommen oder nachholen könnte, wäre ich total zufrieden gewesen =) 


 

Geschrieben
vor 4 Stunden schrieb Synapsenkonfetti:

 

Dem Akkreditierungsgutachten zu entnehmen, gibt es mehr als genug Gründe, warum die Lerninhalte nicht ausreichend sind. 

 Das würde ich ja gerne Mal verstehen, was da die Idee der IU ist. Damit macht man sich meiner Meinung nach keinen guten Namen, vor allem da es ja inzwischen 3-4 solche Beispiele gibt.

 

 

Geschrieben

Egal mit wem ich oder meine Kommilitonen gesprochen haben, keiner konnte uns Auskunft geben. 
Aber das ist einfach unfair. 
Wir zahlen sehr viel Geld dafür, dass wir im Endeffekt NICHTS haben. 
Hab nun ekündigt 

Geschrieben

Aber es ist doch so, dass der Studiengang als solcher staatlich anerkannt und akkreditiert ist. Man erwirbt einen akademischen Grad. Die hier angesprochene staatliche Anerkennung bezieht sich doch (nur) auf die staatliche Anerkennung gemäß Sozialberufeanerkennungsgesetz, die aufgrund des fehlenden Praxissemesters nicht erworben werden kann, oder nicht? Also das man nach Studienabschluss ‚nichts‘ hat, ist ja nicht korrekt.

Geschrieben (bearbeitet)

Nichts spricht dagegen =) 
Das mache ich ja jetzt auch. Aber eben woanders. 

 


Das "nichts" ist bezogen darauf, was das Gutachten hervorbringt. 
 

Bearbeitet von Synapsenkonfetti

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