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Geschrieben

Hallo zusammen,

ich hoffe, jemand von euch kann mir weiterhelfen, da ich etwas unsicher bin.

 

Auf der Seite des Bachelor-Studiengangs Soziale Arbeit steht bei den Voraussetzungen für Zugangsweg 2 lediglich:

„Eine abgeschlossene, mindestens 2-jährige Berufsausbildung oder entsprechende Kenntnisse und Fähigkeiten.“

 

Wenn ich den Link für weitere Informationen zu Zugangsweg 2 anklicke, finde ich ebenfalls nur diesen Satz:

„Eine abgeschlossene, mindestens 2-jährige Berufsausbildung oder entsprechende Kenntnisse und Fähigkeiten.“

 

In den AGBs steht allerdings:

bei einer Zulassung für Bachelor-Studiengänge über Zugang 2 (Studium ohne Abitur, Berufsausbildung und mind. 3 Jahre Berufserfahrung)

 

Nun stellen sich mir folgende Fragen:

 

1. Reicht eine 2-jährige Berufsausbildung allein aus? Oder sind die 3 Jahre Berufserfahrung zwingend notwendig?

2. Falls die 3 Jahre Berufserfahrung erforderlich sind, müssen diese unbedingt in dem erlernten Beruf absolviert worden sein?

 

Ich habe bereits die Apollon Hochschule angeschrieben, aber als Antwort bekam ich nur die Empfehlung, anzurufen, um weitere Informationen zu erhalten. Allerdings telefoniere ich nicht so gerne. 😊

 

Vielen Dank schon mal

 

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Geschrieben

Kannst dich ja notfalls anmelden und schauen, was passiert. Mach mal einen Screenshot davon, wo die 2 Jahre stehen, damit du es dann nachweisen könntest, wenn da einer meckert.

 

Hast du die Anmeldeunterlagen mal durchgeguckt, da muss man ja i. d. R. ankreuzen, was man so beilegen muss.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 9 Stunden schrieb sandkastenrambo:

Hallo zusammen,

ich hoffe, jemand von euch kann mir weiterhelfen, da ich etwas unsicher bin.

 

Auf der Seite des Bachelor-Studiengangs Soziale Arbeit steht bei den Voraussetzungen für Zugangsweg 2 lediglich:

„Eine abgeschlossene, mindestens 2-jährige Berufsausbildung oder entsprechende Kenntnisse und Fähigkeiten.“

 

Wenn ich den Link für weitere Informationen zu Zugangsweg 2 anklicke, finde ich ebenfalls nur diesen Satz:

„Eine abgeschlossene, mindestens 2-jährige Berufsausbildung oder entsprechende Kenntnisse und Fähigkeiten.“

 

In den AGBs steht allerdings:

bei einer Zulassung für Bachelor-Studiengänge über Zugang 2 (Studium ohne Abitur, Berufsausbildung und mind. 3 Jahre Berufserfahrung)

 

Nun stellen sich mir folgende Fragen:

 

1. Reicht eine 2-jährige Berufsausbildung allein aus? Oder sind die 3 Jahre Berufserfahrung zwingend notwendig?

2. Falls die 3 Jahre Berufserfahrung erforderlich sind, müssen diese unbedingt in dem erlernten Beruf absolviert worden sein?

 

Ich habe bereits die Apollon Hochschule angeschrieben, aber als Antwort bekam ich nur die Empfehlung, anzurufen, um weitere Informationen zu erhalten. Allerdings telefoniere ich nicht so gerne. 😊

 

Vielen Dank schon mal

 

 

 

Guten Morgen Sandkastenrambo,

 

also prinzipiell gibt es an allen Fernhochschulen die Möglichkeit über den Zugangsweg 2 zugelassen zu werden.

 

Viele Fernhochschulen verlangen hinsichtlich dieses Zugangsweges zusätzlich zur einer abgeschlossen Berufsausbildung ebenfalls noch eine mindestens 2-3 jährige Berufserfahrung + noch eine Zusatzprüfung über Gasthörerschaft. Bei manchen Hochschulen wirst du gleich nach der Berufsausbildung nach bestandener Eignungsprüfung zum Studium zugelassen. Und teilweise kann sogar eine artverwandte Berufsausbildung wie Erzieher oder in der Heilerziehungspflege auch schon auf das Studium bzw. auf das Grundpraktikum angerechnet werden.

 

Wie  es konkret an der Appolon geregelt ist, weiß ich nicht. Da wirst du nicht drum herum kommen, dich dort telefonisch zu erkundigen. Sicherlich gibt es an der Appolon vergleichbar mit der HFH einen Studierendenservice, wo sogar die Ansprechpartner auf der Homepage aufgeführt sind. Oder an machen Hochschulen nennt sich dies wohl auch ein Immatrikulationsservice, wo du genauere Infos bekommst. 

 

Noch kurz ein Tipp: Ein Fernstudium setzt gewisse Eigeninitiative voraus und da muss man auch oftmals zum Telefonhörer greifen. Und da es um dich und deine berufliche Zukunft geht, würde ich dir eine telefonische Kontaktaufnahme nur empfehlen. 

 

Viel Erfolg noch!

Liebe Grüße 

 

Byana 

Bearbeitet von Byana
Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Angelus:

Kannst dich ja notfalls anmelden und schauen, was passiert. Mach mal einen Screenshot davon, wo die 2 Jahre stehen, damit du es dann nachweisen könntest, wenn da einer meckert.

 

Hast du die Anmeldeunterlagen mal durchgeguckt, da muss man ja i. d. R. ankreuzen, was man so beilegen muss.


Auf der Anmeldung selbst wird in der Checkliste auch nur der Nachweis über die 2-jährige Ausbildung verlangt. Naja, ich habe mich jetzt einfach mal angemeldet – mal sehen, was passiert. 😄

 

Bildschirmfoto 2024-11-21 um 08.19.28.png

Geschrieben
vor 9 Stunden schrieb sandkastenrambo:

Allerdings telefoniere ich nicht so gerne. 😊

 

Wenn Sie als Sozialarbeiter arbeiten wollen, werden Sie mit hoher Wahrscheinlichkeit regelmäßig telefonieren müssen. Es wäre wohl eine gute Idee, bald mit dem Training zu beginnen. 😉

Geschrieben (bearbeitet)

 

vor 44 Minuten schrieb KanzlerCoaching:

 

Wenn Sie als Sozialarbeiter arbeiten wollen, werden Sie mit hoher Wahrscheinlichkeit regelmäßig telefonieren müssen. Es wäre wohl eine gute Idee, bald mit dem Training zu beginnen. 😉


Naja, ich arbeite im Kindergarten und möchte dies auch weiterhin nach dem Studium tun, das Studium mach ich nur für mich selbst. 
Telefonieren tu ich da eher selten, außer ein Kind muss abgeholt werden. ;)

Bearbeitet von sandkastenrambo
Geschrieben

Durch die Infos im Screenshot wird es ja sehr konkret. Es gilt immer das jeweilige Landesgesetz, hier also das Bremische Hochschulgesetz,  In der aktuellen Fassung ist das hier abrufbar:  https://www.transparenz.bremen.de/metainformationen/bremisches-hochschulgesetz-in-der-fassung-vom-9-mai-2007-190931?asl=bremen203_tpgesetz.c.55340.de&template=20_gp_ifg_meta_detail_d#jlr-HSchulGBR2007V23P33

 

Dort passen die §-Angaben aber nicht. Anscheinend bezieht sich der Hinweis noch auf die Fassung vor 2023, die hier zu finden ist:

https://www.transparenz.bremen.de/metainformationen/bremisches-hochschulgesetz-in-der-fassung-vom-9-mai-2007-152339?asl=bremen203_tpgesetz.c.55340.de&template=20_gp_ifg_meta_detail_d#jlr-HSchulGBR2007V15P33

 

Dort (auszugsweise):

Zitat

(5) Eine fachgebundene Hochschulreife erwirbt auch, wer die Einstufungsprüfung gemäß § 57 bestanden oder ein weiterbildendes Studium an einer Hochschule der Freien Hansestadt Bremen erfolgreich absolviert hat, wenn dieses Studium für die angestrebte fachgebundene Hochschulreife fachlich einschlägig ist.

 

In § 57:

 
Zitat

 

§ 57
Einstufungsprüfung

Auf Grund und nach Maßgabe der Prüfungsordnungen über die Einstufungsprüfung können Kenntnisse und Fähigkeiten, die für ein erfolgreiches Studium erforderlich sind, von Studienbewerbern und Studienbewerberinnen, die sie in anderer Weise als durch ein Studium erworben haben, in einer besonderen Hochschulprüfung (Einstufungsprüfung) nachgewiesen werden. Nach dem Ergebnis dieser Prüfung soll der Bewerber oder die Bewerberin gegebenenfalls unter Anrechnung der nach Satz 1 nachgewiesenen Kenntnisse und Fähigkeiten in einem entsprechenden Abschnitt oder Modul des Studiums zugelassen werden.

 

 

 

Problem: In der neuen Gesetzesversion gibt es diese Regelung so nicht mehr.

 

Also entweder nachfragen, oder abwarten, was jetzt als Reaktion auf die Anmeldung passiert.

 

Und im Übrigen willkommen hier bei Fernstudium-Infos.de, @sandkastenrambo. Bleibe uns gerne hier erhalten und berichte, wie es mit der Anmeldung und später dann auch im Studium bei Dir weitergeht.

 

Übrigens kommt es häufiger vor, dass Menschen nicht so gerne telefonieren. Was ja nicht auch bedeutet, es nicht zu können.

Geschrieben

Hi, also ich kenne das von meinen Mentees so, dass es Berufsausbildung von mindestens plus 3 Jahre Berufserfahrung oder mindestens 5 Jahre einschlägige Berufserfahrung ohne Ausbildung ist in seltenen Fällen.

 

Die @APOLLON Hochschule ist hier aber auch aktiv. Ich kann aber den Anruf ruhig empfehlen. Spezifische Fragen können so sehr gut geklärt werden. Ich habe es bei der Apollon auch nie erlebt, dass es dabei um den Verkauf ging, sondern primär um Information. Und ich kenne die Apollon jetzt seit 2012 also schon ein paar Jahre.

Geschrieben
vor 8 Stunden schrieb sandkastenrambo:

 


Naja, ich arbeite im Kindergarten und möchte dies auch weiterhin nach dem Studium tun, das Studium mach ich nur für mich selbst. 
Telefonieren tu ich da eher selten, außer ein Kind muss abgeholt werden. ;)

 

Auch in diesem Handlungsfeld hast du später mal mit abgeschlossenem Studium viel mehr Möglichkeiten, so z. B. als Kita-Leitung oder in der Fachberatung für Kindergärten.

 

Du bist dann wahrscheinlich Erzieher*In vom Beruf, oder? 

 

Mit einem Telefon könntest du sogar dann zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen: du könntest dich wegen dem Zugangsweg und gleichzeitig auch wegen der Anerkennung erkundigen. Zudem kannst du über das Telefon ☎️ herausfinden, wie kundenorientiert die Apollon wirklich ist. Und es ist so, wie dir bereits @polli_on_the_go mitgeteilt hat, es geht weniger ums Verkaufen. Sondern um ein Informations- und Beratungsgespräch, wo du einfach alle deine Fragen loswerden kannst.

 

 

Geschrieben (bearbeitet)

@Markus Jung 

Vielen Dank für deine ausführliche Hilfe! 😊

Ich habe mir das neue Gesetz mal genauer angeschaut, und für mich klingt es immer noch so, als könne man sich mit einer zweijährigen Ausbildung über eine Eignungsprüfung oder ein Probestudium einschreiben.

*ich nehms zurück hab das "künstlerischen Befähigung" überlesen :D

Zitat

(3b) Eine fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung zum Studium im Sinne von Absatz 1 bis 3 entsprechend der beruflichen Ausbildung hat vorbehaltlich der Regelung in Absatz 2 zum Nachweis der erforderlichen künstlerischen Befähigung auch, wer

1.

eine dreijährige Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen hat oder

2.

eine zweijährige Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen und eine Eignungsprüfung bestanden oder ein Probestudium erfolgreich absolviert hat oder

3.

außerhochschulisch entsprechende Kenntnisse und Fähigkeiten erworben und durch geeignete Unterlagen nachgewiesen hat, eine Eignungsprüfung bestanden und ein Probestudium erfolgreich absolviert hat; eine Anrechnung der nachgewiesenen entsprechenden Kenntnisse und Fähigkeiten erfolgt auf der Grundlage der Verordnung und der Hochschulsatzung nach Satz 3 und Satz 4.

 

@Byana Nicht ganz, ich bin leider "nur" staatlich geprüfter Kinderpfleger (die Ausbildung geht 2 Jahre) allerdings habe ich keine 3 Jahre Berufserfahrung in dem Beruf daher meine Frage. (: 

Bearbeitet von sandkastenrambo

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