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Geschrieben

Hallo, ich hoffe, hier weitere Studierende zu finden, die bei der IU studieren und Probleme bei der Bewertung der Fallstudie haben. Ich bin im Drittversuch endgültig durchgefallen, kann die einzige Begründung (die Arbeit hat einen hohen Übereinstimmungswert von 60%) aber leider nicht nachvollziehen. Übereinstimmung womit? Außerdem weiß ich nicht, wer die zweite Person ist, die die Zweitkorrektur durchgeführt hat. Ich habe seit der ersten Einreichung meiner Arbeit immer den gleichen Korrektor. 

Benötige Hilfestellung, wie ich den Einwand so formuliere, dass das Prüfungsamt etwas damit anfangen kann. Ich bin sehr wahrscheinlich über die automatische Turnitin-Prüfung nicht hinausgekommen.

Freue mich über Rückmeldung, vielen Dank.

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Geschrieben (bearbeitet)

Übrreinstimmung mit anderen eingereichten Arbeuten und oder verwendeter Lutefatur, die dann nicht korrekt zitiert wurde oder oder sprich 60% wurden als Plagiat gewertet.

 

Und 60% ist schon eine Hausnummer, das schafft man eugenrluch wirklich nur wenn man Formulierungen einfach übernimmt

Bearbeitet von polli_on_the_go
Geschrieben (bearbeitet)

Die Turnitin Prüfung erfolgt automatisch bei jeder Arbeit, der entsprechende Wert der Übereinstimmung geht mit der Arbeit an den Korrektor (typischerweise der Tutor/Dozent), der sich diese dann anschaut. Bei einem Drittversuch kommt auch immer ein Zweitkorrektor zum Einsatz - in der Regel ist dies der Modulverantwortliche. 

 

Aber mal Hand aufs Herz: Aus meiner Zeit würde ich bei jeder Arbeit >10% schon genauer hinschauen. 60% ist ein extrem hoher Wert, das heisst dass mehr als die Hälfte des Texts so schon mal eingereicht wurde. Ohne Details zu kennen, kann man dazu nichts sagen, aber bei einem solchen Wert würde ich auch erst mal nicht an Zufall glauben - die Korrektoren werden da auch genau hingeschaut haben, aus wie vielen Arbeiten etc. die Übereinstimmungen kommen. Das ist allerdings ein Wert, der weit über dem von typischen Phrasen ist. 

Bearbeitet von Splash
Geschrieben

War das die Begründung für das 3. Mal nicht bestehen? Wie sahen denn die Begründungen bei den ersten zwei Versuchen aus? 

 

Denn, wenn es da die gleiche Begründung war, dann hättest du dich doch schon für die weiteren Versuche ganz anders an der Fallstudie versuchen müssen. Wenn es ganz andere Begründungen waren ist das natürlich ein anderer Fall, wäre hier aber für die Gesamteinschätzung evtl. hilfreich, um dir wirklich Auskunft geben zu können.

 

Ich sage es mal so, wenn du wirklich nicht 1:1 von anderen Quellen übernommen hast, dann wist du das ja auch sicherlich belegen können. Die Hilfe Anderer wird dich hier wahrscheinlich nicht groß weiterbringen (auch wenn ich es im anderen Absatz noch etwas anders formuliert habe), denn die Bewertung ist ja individuell auf deine Fallstudie ausgelegt. Höchstens natürlich diese Formulierung war schon bei zahlreichen Studenten der gleiche Grund für das nicht bestehen.

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb Isaban13:

Benötige Hilfestellung, wie ich den Einwand so formuliere, dass das Prüfungsamt etwas damit anfangen kann.

Ich würde hier dringend juristische Unterstützung empfehlen, weil es ja um die Weiterführung des Studiums geht. Da würde ich mich nicht auf Aussagen von Laien verlassen, es ist auch fraglich, ob irgendjemand hier im Forum bereits an dem Punkt war, an dem du dich jetzt befindest. Ich vermute mal, dass auch irgendeine Frist eingehalten werden muss, k.A. ob sich so schnell jemand findet, der wirklich nützliche Informationen für dich hat.

Geschrieben
vor 26 Minuten schrieb Splash:

Aber mal Hand aufs Herz: Aus meiner Zeit würde ich bei jeder Arbeit >10% schon genauer hinschauen. 

Ich musste vor kurzem eine Arbeit hochladen, da hat Turnitin eine 35%ige Übereinstimmung gefunden. Das kommt daher, dass sowohl Deckblatt als auch Bewertungsbogen sowie der Quelltext Pflichtbestandteil der Arbeit waren und somit von vornherein eine Übereinstimmung zu erwarten war. Ich würde also mal Ruhe bewahren, es könnte sein, dass eine hohe Übereinstimmung auch dadurch zustande kommt, dass der Threadersteller Dinge mit in die Arbeit gepackt hat, von der er dachte, es müsste mit rein, obwohl dem nicht so ist. Oder auch nicht und er hat zu viel Originaltext reingepackt ohne korrekt zu zitieren. Wir haben da alle keine Glaskugel.

 

Ob die Korrektoren jetzt wirklich genau hingeschaut haben, wissen wir doch gar nicht. Zumindest was so von der IU berichtet wird, könnte man auch annehmen, dass dem nicht so ist.

Geschrieben
vor 1 Minute schrieb TomSon:

Ich musste vor kurzem eine Arbeit hochladen, da hat Turnitin eine 35%ige Übereinstimmung gefunden. Das kommt daher, dass sowohl Deckblatt als auch Bewertungsbogen sowie der Quelltext Pflichtbestandteil der Arbeit waren und somit von vornherein eine Übereinstimmung zu erwarten war.

 

Die Aussage von mir bezog sich auf die mir bekannte Praxis an der IU, bei Fallstudien zwar auch Pflichtbestandteile zu haben - ich kenne hier jedoch Deckblatt und Plagiatserklärung als solche. Wenn natürlich zusätzliche Anteile vorgeschrieben würden, verändert das den Wert. 

 

vor 4 Minuten schrieb TomSon:

Ob die Korrektoren jetzt wirklich genau hingeschaut haben, wissen wir doch gar nicht. Zumindest was so von der IU berichtet wird, könnte man auch annehmen, dass dem nicht so ist.

 

Da kann man zwar spekulieren, allerdings glaube ich nicht, dass hier nur jemand eben so durchgeklickt hat, zumal beim Drittversuch die Zweitprüfung vorgeschrieben ist. Meine Erfahrungen sind zwar nun zwei Jahre zurück, allerdings war es da so, dass keine Kommentierung automatisch eingetragen wurde (auch die Angabe 60% nicht) und zu den verschiedenen Kriterien (Analyse, Sprache, Formalia, ...) eine Bewertung manuell erfolgen musste. Daraus resultierte dann die Gesamtpunktzahl. Für den Korrektor ist zu dem Zeitpunkt aber ersichtlich, aus welchen Quellen welcher Anteil übernommen wurde. Hier im Forum kann man daher jetzt auch wirklich nur spekulieren, was hier schief gelaufen ist. Einen Wert wie 60% auszudenken, halte ich für bösartig und unglaubwürdig. Ich würde mich zuerst fragen, ob hier möglicherweise aus Unwissenheit ein Eigenplagiat vorliegt, also Textblöcke aus anderen, eigenen, Arbeiten übernommen wurden oder ob dies aus Fremdarbeiten kommt. Standardblöcke (Deckblatt, Plagiatserklärung) müssen natürlich ausgeblendet werden. 

 

Und da wir hier wirklich nur spekulieren können: ich stimme zu - wenn ich mir ganz sicher wäre, nicht eigene oder fremde Arbeiten plagiiert zu haben, würde ich mir rechtliche Unterstützung nicht in einem Forum, sondern durch einen Anwalt suchen, schon weil es sich um einen Drittversuch handelt. Ich würde mich aber auch fragen, warum ich mir diese Frage erst beim Drittversuch stelle. 

Geschrieben

Bevor ich an Isabans Stelle einen Anwalt beauftrage, würde ich mir an ihrer Stelle mal die kritisierte Arbeit anschauen - und auch die Vorgängerversionen, mit denen sie ja auch durchgefallen ist. Und dann mich kritisch fragen, woher die unterschiedlichen Textpassagen stammen und wo ich vielleicht Texte übernommen habe und in welchem Umfang. 

 

Denn wenn man das (aus welchen Gründen auch immer) gemacht hat, dann braucht man doch keinen Anwalt mehr.

Geschrieben

Kann es sein, dass sich die 60 Prozent auf die schon zuvor von Dir eingereichten Arbeiten bezieht? - Oder hast Du alles jeweils komplett neu geschrieben? Bzw. waren das drei verschiedene Fallstudien, oder stets die Gleiche? 

 

Was ich Dir in einem ersten Schritte empfehlen würde: Bitte um einen Gesprächstermin mit dem Prüfungsamt. Wenn möglich per Video, das ist persönlicher, als am Telefon. Und dann erfrage konkret, was hier die genauen Umstände sind.

 

Erst dann kannst Du einen Einspruch formulieren, wenn Du weißt, was konkret die Basis ist. Und erst dann kannst Du auch überlegen, ob Du einen Anwalt hinzuziehen möchtest. Denn auch dort ist es ja wichtig, dass Du Dein Anliegen genau schilderst. Allenfalls, falls die IU Dich abwimmelt und es gar nicht zum Gespräch kommt, könntest Du gleich über einen Anwalt nachdenken, der dann offiziell anfragt und Auskünfte erbittet. Wenn möglich, würde ich eine solche Eskalation aber (zunächst) vermeiden wollen. Vermutlich entstehen hier ja auch Kosten für Dich. Oder hast Du eine entsprechende Rechtschut-Versicherung, die das abdeckt?

 

Wurde Dir denn bei den Versuchen (jetzt und zuvor) ein Täuschungsversuch vorgeworfen? Wie hast Du Dich nach dem ersten und zweiten Versuch verhalten? 

Geschrieben (bearbeitet)

An der IU ist es so, dass das Ergebnis der Plagiatsprüfung garnicht für die Studierenden sichtbar ist (wahrscheinlich genau deshalb, weil eine gewisse Prozentzahl immer angezeigt wird aufgrund der formalen Bestandteile wie Deckblatt oder Literaturverzeichnis). Wenn also ein Plagiatswert kommentiert wurde, dann war das eine bewusste Entscheidung der bewertenden Person. Für Fallstudien gibt es vorgegebene Bewertungskriterien, die auch bei Turnitin ansehbar sind. Händische Kommentare dienen nur der zusätzlichen Info. Für Zweit- und Drittversuche gilt auch, dass dies immer auf dem Deckblatt und im Titel angegeben werden muss, damit man nicht unberechtigt wegen eines Plagiats durchfällt. Zudem sollte immer Rücksprache mit dem Tutor bzw. der Tutorin gehalten werden, da manche die komplett neue Bearbeitung einer anderen Aufgabenstellung fordern und andere eine Verbesserung der bereits eingereichten Arbeit gestatten.

 

vor 2 Stunden schrieb TomSon:

Ob die Korrektoren jetzt wirklich genau hingeschaut haben, wissen wir doch gar nicht. Zumindest was so von der IU berichtet wird, könnte man auch annehmen, dass dem nicht so ist.

Diese Aussage finde ich ziemlich frech und pauschal unzutreffend.

Bearbeitet von Lukas

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