Zum Inhalt springen

Unterstützung durch den Arbeitgeber


Chrischan

Empfohlene Beiträge

Anzeige: (wird für registrierte Benutzer ausgeblendet)

  • Antworten 31
  • Erstellt
  • Letzte Antwort

Bei mir gab es eher Ärger. Ich darf von meinem Arbeitgeber keine Unterstützung erhoffen. Die Personalabteilung wollte es mir sogar verbieten, da ein Studium eine Nebentätigkeit sei und der zeitliche Umfang zu hoch sei.

Der Personalrat meinte allerdings, das sei Unsinn und ich solle einfach das Studium machen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ich habe mich zum Fernstudium, Wirtschaftsrecht bei der HFH angemeldet,

mein AG übernimmt die Studiengebühren, dafür muss ich 4 Jahre bei meinem AG bleiben, sollte ich vorher gehen muss ich die Studiengebühren Anteilig zurückbezahlen.

Ich finde das ich Fair.

koe

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Konntest Du auch zeitliches Entgegenkommen vereinbaren? - Das ist fast noch wichtiger als die finanziellen Vorteile.

Problem bei dem Ganzen ist, daß es eine solche Regelung bis jetzt nicht in meiner Firma gibt. Sobald ich aber die Vereinbarung über die finanzielle Unterstüzung bekommen habe, werde ich mich noch einmal mit dem Betriebsrat hinsetzen und schauen, was da noch geht. Mir wäre schon geholfen, wenn die Überstunden nicht mehr dabei sind.

Werde Euch auf dem Laufenden halten.

Viele Grüße,

Chrischan

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Die Personalabteilung wollte es mir sogar verbieten, da ein Studium eine Nebentätigkeit sei und der zeitliche Umfang zu hoch sei.

Da kann die Personalabteilung gar nichts machen: das Fernstudium ist, egal in welchem Umfang, nachweislich keine Nebentätigkeit, die einer Genehmigung bedarf.

Mir scheint, dass dort eher Leute in der Personalabteilung sind, die Angst davor haben, 'überflügelt' zu werden - ein Phänomen, dass weit verbreitet ist, aber selten zur Sprache kommt.

MfG Joe

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

  • 2 Wochen später...

Hallo Chrischan,

ich bekomme finanzielle Unterstützung von meinem Arbeitgeber. Sind zwar keine 50%, aber immerhin sind meine Raten geringer. :-)

Ich soll mich dann zwar auch verpflichten, ein Jahr danach noch zu bleiben, aber das finde ich nicht so tragisch. Erstens hast Du dann einen Arbeitsplatz (man kann ja trotzdem suchen) und außerdem kannst Du ja trotzdem gehen. Wenn Dich eine andere Firma haben will, dann übernehmen die auch meistens die Kosten, die Du zurückzahlen müsstest. :-)

Auf jeden Fall wünsche ich Dir viel Spaß und Erfolg. :-)

Brigitte

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

  • 5 Monate später...

Hallo an alle,

ich bin an einem Fernstudium interessiert und mein Arbeitgeber ist auch bereit die Gebühren zu übernehmen, jedoch auch nur wenn ich mich danach für einige Jahre an ihn binde. Die genauen Prämissen haben wir noch nicht geklärt.

Kann mir jemand von euch eventuell ein Muster eines solchen Vertrages zukommen lassen, damit ich das schon mal vorbereiten kann? Oder wo finde ich soetwas im Internet?

Vielen Dank!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

also mit Musterverträgen im Forum wäre ich vorsichtig, m.E. ist das Rechtsberatung und verboten (bin allerdings kein Wirtschaftsjurist).

Die verbotene bzw. reglementierte und bestimmten Berufsgruppen vorbehaltene Rechtsberatung beschränkt sich auf die Einzelfallberatung. Wenn Musterverträge angeboten werden oder eine Rechtslage beschrieben oder diskutiert wird, so ist das unschädlich. Das ist vergleichbar mit dem Vertrieb von Musterverträgen durch Schreibwarenläden oder der Veröffentlichung juristischer Sekundärliteratur. Auch diese Fälle werden (zu Recht) nicht vom Rechtsberatungsgesetz (Rate das Land ;-) erfasst.

Bei meinem FH Studium habe ich nicht nach einer finanziellen Beteiligung gefragt, man hat das Fernstudium sehr negativ gesehen(er studiert und dann ist er weg, er ist nicht voll bei uns bei der Sache etc. ).

Ja, das hört man öfter. Auf der einen Seite wird der Fachkräftemangel beklagt und auf der anderen Seite sowas.

Ich kann es nicht verstehen. Glücklicherweise gibt es bei uns (auch Behörde) eine Betriebsvereinbarung zur Unterstützung der Weiterbildung. Die habe ich schonmal hier beschrieben.

Das war mein Erststudium in Darmstadt. Das hat so gut funktioniert, dass mein Arbeitgeber seit dem Wechsel meines Studiengangs sogar die kompletten Gebühren übernommen hat. Fahrtkosten zu Präsenzphasen bzw. Prüfungen zahle ich noch selbst und Urlaub muss ich dafür auch nehmen. Mein Vorgesetzter hat aber anerkennend bemerkt, wie toll es ist, wenn Mitarbeiter sich außerhalb des Dienstes verwertbare Kenntnisse aneignen. Es sagt ganz klar, dass mein Studium mehrere Wochen Schulungen in Zeit und Geld spart und gibt das Geld für Studiengebühren gerne aus.

Habe kurz vor Studiumabschluss dann den Job gewechselt.

Aha, unberechtigt war die Sorge also nicht ;-) Naja, ein Arbeitgeber, der sich so verhält, hat es nicht anders verdient und auch nicht anders zu erwarten.

Gruß

Stonie

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

  • 8 Monate später...

Ein Update in eigener Sache: Nicht zuletzt aufgrund des Inhalts und Erfolgs meines Fernstudiums (Master of Science in Applied IT Security, knapp zur Hälfte absolviert) habe ich mich erfolgreich um den Job eines Inhouse-Consultants im Security-Bereich bei einer großen börsennotierten AG beworben.

Mein neuer Arbeitgeber ist sehr aufgeschlossen in Sachen Weiterbildung/Fernstudium und hat sich gleich im Arbeitsvertrag verpflichtet, beim erfolgreichen Abschluss des Studiums bis Ende 2010 alle Studiengebühren, die während meiner Beschäftigung anfallen, nachträglich zu erstatten, wenn ich mich zwei Jahre ans Unternehmen binde.

Gruß

Stonie

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.




×
  • Neu erstellen...