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Wie soll ein Arbeitsnachweis aussehen?


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die pffh verlangt einen Arbeitsnachweis, den ich beim Arbeitgeber beantragt habe. Darin soll Dauer und Art der Tätigkeit stehen.obwohl ich nicht mit schwierigkeiten gerechnet habe, weiß wohl niemand so recht, wie sowas aussehen soll.

ich muss den wohl selbst schreiben und unterschreiben lassen. Aber:

ich weiß ja erst recht nicht, wie sowas aussieht. irgendwelche vorschläge? Form? (Inhalt?) Ausdruck? Norm? Vordruck? Hä? ;)

ich erlaube mir jetzt mal keine bemerkung dazu, dass der AG sowas nicht kennt.

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Dein Arbeitgeber soll einfach ein qualifiziertes Arbeitszeugnis erstellen, in denen die angeforderten Daten enthalten sind.

Das sollte Dein Arbeitgeber noch hinbekommen.

Ansonsten reicht eine formlose Beschreibung aus.

MfG Joe

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Ein qualifiziertes Zeugnis ist für diesen Zweck eigentlich schon überdimensioniert.

Es reicht eine kurze Bestätigung im Sinne von "Herr/Frau x ist seit y als z in ungekündigter Stelle bei uns tätig" (oder ähnlich).

Bei mir hat es damals zumindest ein Zweizeiler in dieser Art getan.

Viele Grüße

Markus

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@ Markus

Ja, ich denke auch bei der PFFH wird eine einfache formlose Bestätigung ausreichen.

Ich bin da ja mehr international geprägt.:rolleyes:

Bei solchen Dingen empfehle ich grundsätzlich ein qualifiziertes Arbeitszeugnis - zum einen, weil es nichts kostet :D, zum anderen weil sich evtl. eine Möglichkeit der Anrechnung auf das Studium auftun könnte.

Außerdem hat man dann immernoch was in der Hand, falls man sich während des Studiums einen geeigneteren Arbeitsplatz sucht. Prescht man mit solchen Dingen während des Studiums plötzlich mit sowas vor, werden Arbeitgeber nicht selten misstrauisch, was sich auf ein entsprechendes Zeugnis negativ auswirken könnte (wenn auch nicht wirklich absichtlich).

Nicht missverstehen, das ist natürlich nicht überall so, habe aber schon ein paar Schoten in einigen Firmen mitbekommen...

Das tut jetzt auch nichts weiter zur Sache, da die PFFH keine Arbeitsleistungen anrechnen wird.

Also tuts hier auch ein ganz einfacher Schein.

MfG

Der internationale Joe :cool:

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Hallo,

man beachte aber, dass nicht jeder Arbeitgeber "einfach so" ein qualifiziertes Arbeitszeugnis ausstellen möchte. Das erfordert gewisse Recherchen und Zeit, die sich viele AG für ein "Zwischenzeugnis" nicht nehmen wollen. Zudem gebe ich als AG damit einem gutem Mitarbeiter auch ein Dokument, das eine hervorragende Bewerbungsgrundlage ist in die Hand, was ich bei guten Mitarbeitern aber nicht möchte. Daher sind viele AG beim Ausstellen von Zwischenzeugnissen sehr zurückhaltend.

Ein Anspruch auf ein Zwischenzeugnis besteht nicht in allen Fällen.

Es sollte also ein "Dreizeiler" wie bereits von Markus beschrieben ausreichen.

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Zudem gebe ich als AG damit einem gutem Mitarbeiter auch ein Dokument, das eine hervorragende Bewerbungsgrundlage ist in die Hand, was ich bei guten Mitarbeitern aber nicht möchte. Daher sind viele AG beim Ausstellen von Zwischenzeugnissen sehr zurückhaltend.

Eben drum. So kann man wenigstens einen nachvollziehbaren Grund für das Ausstellen des Zeugnisses vorschieben. Das muss man schon entsprechend 'verpacken'. Ist halt alles eine Sache des Verhandlungsgeschicks.

Ich hatte während der Studienzeit nie Probleme damit.:cool:

MfG Joe

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