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Status eines Fernstudenten?


springfloh

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Ich bin grad noch an einer Uni immatrikuliert und würde aufgrund vieler gescheiterter Prüfungen und anderen unglücklichen Umständen jetzt gerne ein Fernstudium beginnen.

Als was zählt man denn da? Muss ich mich, wenn ich mich an der Uni exen lasse, arbeitslos melden oder zähle ich da als Student? Oder ist es besser erstmal an der Uni immatrikuliert zu bleiben und mich fürs Fernstudium anzumelden? Geht das überhaupt gleichzeitig?

Danke an euer großartiges Forum!!

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Hallo springfloh,

wenn Du an an einer Hochschule immatrikuliert wirst, bist Du Student, egal ob Du an dieser Hochschule ein Präsenz- oder Fernstudium machst.

Arbeitslos melden kannst Du Dich nur dann, wenn das Studium berufsbegleitend, also in Teilzeit, absolviert werden soll. Das geht bei allen Fernstudiengängen.

Das heißt z.B. an der FernUni Hagen: als Teilzeit- und nicht als Vollzeitstudent einschreiben. Wenn Du dort Vollzeitstudent bist, hast Du denselben Status wie andere Studenten auch: also BaföG, Krankenversicherung usw., hast aber keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld.

An der FernUni Hagen kannst Du Dich auch parallel zu einem anderen Studium als sogenannter Zweitstudiengangshörer einschreiben.

Erwägst Du die Aufnahme einzelner Fernlehrgänge, wie z.B. bei ILS, SGD usw., wirst Du an keiner Hochschule immatrikuliert, bist also kein Student. Man kann sich dann arbeitslos melden.

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Ja, und wie ist das beispielsweise bei der AKAD? Ich will mich eben nicht arbeitslos melden, sondern mich voll und ganz aufs Studium konzentrieren und nebenbei jobben (also auf 400€-Basis).

Zählt man nur bei der FernUni Hagen Als Vollzeit-Student?

Und muss ich mich erst bei meiner Präsenz-Uni exen lassen bevor ich mich bei der AKAD vollständig anmelden kann oder kann ich gleichzeitig (also über mehrere Semester) beides machen?

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Zählt man nur bei der FernUni Hagen Als Vollzeit-Student?

Nein, das geht ebenso bei der AKAD - auch wenn die Programme eigentlich eher für Berufstätige maßgeschneidert sind.

Musst Dich dann zur 'Sprintvariante' anmelden.

Und muss ich mich erst bei meiner Präsenz-Uni exen lassen bevor ich mich bei der AKAD vollständig anmelden kann oder kann ich gleichzeitig (also über mehrere Semester) beides machen?

Warum dieses? Theoretisch ginge schon beides, würde Dir aber nicht wirklich etwas bringen. Ich würde mich an Deiner Stelle voll und ganz auf das neue Vorhaben konzentrieren.

MfG Joe

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@ maultier

Danke für die Info. Das war mir nicht bekannt, dass die AKAD Exmatrikulationsbescheinigungen usw. verlangt.

Allerdings habe ich 'im Ausland' studiert. Ich war auch gleichzeitig an zwei Hochschulen eingeschrieben (in zwei völlig unterschiedliche Studienprogramme); das hatte die Unis nicht gestört, da hatte ich keinerlei Probleme.

Aber im alten Germanien sieht eben vieles anders aus.:cool:

MfG Joe

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Soweit ich weiß kann man nicht an 2 Unis gleichzeitig eingeschrieben sein.
Jein! Du darfst ein Zweitstudium als Gasthörer aufnehmen. FernUni Hagen bietet z.B. den Studiengangszweithörer Status dafür an.

Praktisch darfst du studieren, aber eben mit einem anderen Status.

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Wobei der Gasthörer und der Studiengangszweithörer ein (wichtiger) Unterschied ist: Der Gasthörer ist nicht immatrikuliert, kein Student und kann keinen Abschluss machen (jedenfalls da, wo er Gashörer ist - wenn er woanders regulär immatrikuiert ist, dort natürlich schon), der Studiengangszweithörer studiert einen normalen Studiengang mit Abschluss.

Stefan

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Mit dem doppelt eingeschrieben sein, das will ich natürlich nicht. Es hätte nur sein können, dass so ein Fernstudium nicht so richtig als Student zählt und ich dann dauernd auf dem Arbeitsamt sein muss, obwohl ich doch studiere...

Und dann hätte ich an meiner Uni nur so zum Schein immatrikuliert bleiben können.

Ich wusste, dass man sich erst exen lassen muss.

Okay, dann weiß ich das jetzt erstmal, stimmt mich positiv :-)

Danke

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Selbst wenn Du bei Akad kein Vollzeit-Student bist, sind Deine Bedenken mit dem Arbeitsamt unangebracht. Du brauchst Dich nicht arbeitslos (oder arbeitssuchend) melden, dann hat Du mit dem AA nichts zu tun.

Die These, dass man sich arbeitslos melden müsse, wenn man nicht arbeitet oder irgendwas anderes macht, ist schwachsinnig (trotzdem oder gerade deswegen geistert sie aber durch die Welt). Selbstverständlich muss sich niemand arbeitslos melden; man kann auch das machen, was man früher "privatisieren" nannte. Natürlich muss man es sich auch leisten können; aber verboten ist es nicht.

Stefan

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