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Studiengebühr -> monatlicher Steuerfreibetrag?


zebulon

Empfohlene Beiträge

Hallo an alle.

Erst mal ein dickes lob und kompliment an markus für seine informative seite und sein engagement. klasse!!

Nun zu meiner frage. Seit januar 2003 kann man das fernstudium ja als werbungskosten voll absetzen.

Der nachteil des steuerlichen jahresausgleiches ist jedoch, daß man erst mal in vorlage treten muß. bei einer belastung durch das studium von, sagen wir mal 350 – 450 ¤/monat, bin ich etwas überfordert. Man kann sich jedoch werbungskosten als monatlichen freibetrag eintragen lassen wenn sie eine gewisse bemessungsgrenze überschreitet. Kann mir jemand sagen, in welcher größenordnung sich dann die monatl. belastung verringert? Also wieviel ich effektiv pro monat zahlen muß.

Hat vielleicht jemand eigene erfahrungen damit - evtl ein konkretes zahlenbeispiel? Ich weiß, ist keine leichte frage.umsomehr sage ich schon mal danke.

viele grüße aus regensburg

roland

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Hallo Roland,

wenn du deinem Finanzbeamten nachweist das du diese monatl. Belastungen hast sollte das kein Problem sein.

Das sieht dann folgender maßen aus:

dein zu versteuerndes Einkommen verringert sich um den Betrag welches das FA annerkennt.

das heißt du must nicht mehr für dein kompl. bruttogehalt Steuern zahlen

unter dieser Adresse kannst du deine Daten eingeben (Gehalt, Soz.Vers etc) und dann gibst du bei den Freibeträgen einmal die Studiengebühr ein und einmal nicht: die Diff. ist das was du im Monat mehr hast...

http://www.gehaltsrechner.org/

Wichtig: am Jahresende must du dann eine Steuererklärung abgeben !

Wie hoch die Grenzen sind bis wohin das FA annerkennt, weiß ich leider nicht. Aber ruf einfach dein FA an die müssen dir Auskunft darüber geben können.

Dann lass dir das entspr. Formular zusenden und von deinem Arbeitgeber die Lohnsteuekarte temporär wieder geben ...ausfüllen hinsenden und warten...dann wieder beim AG abgeben und alles ist schön.

Du kannst aber auch zum FA hinfahren geht auch meißt viel schneller :-)

Vordrucke gibt es auch unter http://www.finanzamt.de/service/vordrucke.html

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  • 3 Monate später...

Hi,

ein Freund von mir hat sich den Freibetrag eintragen lassen. Nur will er zum nächsten Semester an eine andere Uni und einen anderen Studiengang machen.

Wie ist das den da eigentlich? Muss man das bereits erstattete zurückerstatten, da man dieses Studium ja nicht fertig gemacht hat.

Was muss man beachten?

Danke im voraus.

Gruß

Matt

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Hallo Matt,

wo du dieses Studium machst ist im Prinzip egal, du mußt nur die Gebühren bezahlt haben.

Denn der Freibetrag wird am Ende des Jahres in die Steuererklärung eingerechnet. D.H. wenn du nicht bezahlt hast, würde das Finanzamt so rechnen als ob sie bezahlt wären und im Schlimmsten Fall muss man Steuern nachzahlen.

Der Frei betrag ist nichts weiter als eine pauschale vorgezogene Steuerrückerstattung welche dann bewiesen werden muss.

Und wenn er dann wo anders zahlt ..auch gut...

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Hallo zusammen,

habe mir gerade mal aus Langeweile noch mal die AKAD-Seite angeguckt, und dort in den FAQ&s folgendes gelesen:

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Frage:

Kann ich die Studiengebühren steuerlich absetzen?

Antwort von AKAD:

Die Kosten eines berufsbegleitenden Studiums gelten als so genannte Werbungskosten. Das heißt: Studiengebühren, Reisekosten, Aufwendungen für Fachliteratur, PC, Büromaterial etc. sind steuerlich absetzbar. Je nach persönlichen Lebensumständen können Sie auf diese Weise bis zu 38 Prozent der Kosten wieder hereinholen.

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Wie kommen die denn auf die 38 Prozent? Ich dachte durch dieses Musterurteil könnte man jetzt mittlerweile alle Gebühren die Anfallen von der Steuer absetzen?

Gruß

Mathes

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Hallo Mathes,

100% absetzen heißt nicht auch 100% ersetzen.

Die Werbungskosten werden vom Jahreseinkommen abgezogen, und auf das Resteinkommen wird der Steuersatz angewendet. Wenn du mehr an Steuern bezahlst (Dieser Fall wird auch sein), dann bekommst du die Differenz zurück. Wenn dein Steuersatz 38% (hängt vom Einkommen ab) beträgt, dann bezahlst du auch ca. 38% der Werbungskosten an Steuern (als Einkommensteuer). Da du aber diese Kosten abgesetzt hast, bekommst du diese Steuern zurück.

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