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Fernstudium abgebrochen - trotzdem steuerlich absetzbar?


Barbie

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Hallöchen Ihr lieben Leut!

Hab im Juni angefangen BM Betriebswirtin zu studieren.

Neben meiner 6-Tage-Woche Vollzeit-Arbeit hab ich´s zeitlich jedoch nicht hingekriegt und das Studium nach 4,5 Monaten abgebrochen.

Bin leider an die Mindestvertragslaufzeit von 6 Monaten gebunden und muss noch weiterzahlen.

Meine Frage ist nun, ob es möglich ist die Studiengebühren trotz Studiumsabbruch bei der Einkommensteuererklärung abzusetzen?

Wär sehr lieb wenn Ihr mir helfen könnt!!

Ganz liebe Grüße

Eure Barbie

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Hallo Barbie,

ich sehe dahingehend keine besonderen Probleme, da es ja auch möglich ist, irgendwelche Bildungsprogramme ohne jegliche Anerkennung und ohne brauchbaren Abschluss steuerlich begünstigend anrechnen zu lassen.

Das was dafür bezahlt wurde bzw. noch bezahlt werden muss, kann nach meiner Einschätzung ohne weiteres berücksichtigt werden.

Man ist bei einem solchen Vorhaben ja auch nicht gezwungen, Abschlussdokumente vorzuzeigen. Mit anderen Worten: Das Finanzamt weiß ja gar nicht, dass Du das Programm abgebrochen hast (interessiert die Leute meines Wissens auch überhaupt nicht), sondern nur dass Du eine bestimmte Menge Geld für die Bildung ausgegeben hast.

MfG Joe

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sehe ich auch so.

Und so lange Du noch die Gebühren zahlen musst, kannst Du auch alle anfallenden Kosten für Fachliteratur, Porto, Schreibwaren angeben. Ich würde das darüber hinaus für den Rest des Jahres so machen.

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Und so lange Du noch die Gebühren zahlen musst, kannst Du auch alle anfallenden Kosten für Fachliteratur, Porto, Schreibwaren angeben.

Stimmt, das ist ein guter Tipp. Wenn Du Dich weiterhin etwas in dieser Richtung bilden willst, ohne den Zeitdruck eines Kurses zu haben, ist die Anschaffung einschlägiger Literatur sowieso angebracht und somit eine mögliche steuerliche Berücksichtigung auf jeden Fall zu empfehlen.

MfG Joe

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Gern geschehen!

Dann besuche uns doch gelegentlich mal wieder.

Vielleicht klappt es bei Dir irgendwann wieder mit dem Fernunterricht oder gar akademischen Fernstudium.

MfG Joe

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mal in die andere richtung gedacht:

warum hast du nicht auf teilzeit umgestellt? der arbeitgeber muss ja teilzeit gewähren. dazu gibt es eigens das TzBfG

wenn es dir finanziell möglich ist und du wirklich etwas bestimmtes studieren willst, dann lass dich nicht so einfach abbringen.

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hallo sg-1!

Ja leider, kenn ich mich net so gut aus, weil ich aus österreich komm und erst seit ca. 2 1/2 Jahren in Deutschland wohn. Aus dem selben Grund hab ich auch keinerlei Anspruch auf irgendeine Form des Bafögs, obwohl ich aus nem EU-Land komm.

Liebe Grüße

Barbie

PS.: Trotzdem danke für den Tipp!!!!! :)

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